In der Zentralafrikanischen Republik haben zum Neujahr lokale Stämme und ausländische Söldner versucht, Gebiete zu erobern. Eine Schlüsselrolle bei der Abwehr des Angriffs spielten russische Spezialeinheiten. von Ende Dezember 2025 ist Faustin-Archange Touadéra mit überwiegender Mehrheit zum Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) wiedergewählt worden – und sah sich sogleich mit dem Versuch einer bewaffneten Rebellion konfrontiert. In der Nacht nach den Wahlen am 29. Dezember fiel die erste Gruppe aus 60 bewaffneten Kämpfern, hauptsächlich ausländischen Söldnern und Vertretern des Volks der Azande aus Südsudan, über die Grenze in die ZAR ein und rückte in Richtung Bambouti, einen der Hauptorte der Präfektur Ober-Mbomou, vor. Es ist ein entlegenes Gebiet im äußersten Südosten der ZAR mit einer selbst nach hiesigen Maßstäben desolaten Infrastruktur. Von der Landeshauptstadt Bangui ist Ober-Mbomou fast 1.500 Kilometer entfernt, hier gibt es praktisch keine Straßen, Mobilfunkverbindung und überhaupt Anzeichen von Zivilisation. Die Präfektur gilt als eine der unzugänglichsten Regionen der Welt überhaupt und unterstand lange Zeit gar keiner organisierten staatlichen Gewalt. Das Volk der Azande, welches hier an der formalen Grenze zwischen der ZAR und Südsudan lebt (in der Praxis gibt es in der Savanne und im Dschungel gar keine Grenze) und mit den Pygmäen aus dem Kongo verwandt ist, erkannte lange Zeit überhaupt keine Regierung an und lebte bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts quasi in der Steinzeit. Die Engländer brachten Missionäre und automatische Waffen in dieses Land, doch ein Teil der Azande siedelte nach der Bekanntschaft mit ihnen zu den Pygmäen in die Dschungel des Kongo über. Die verbliebenen Azande bauen Mais an und haben sich als anfällig für den Glauben an Hexerei und diverse pseudochristliche Sekten erwiesen. Insbesondere unterstützten die Azande lange Zeit die sogenannte Lord’s Resistance Army (LRA) – eine destruktive Sekte, die Anwerbung von Kindersoldaten und Menschenopfer praktiziert und seit 1986 Teile Südsudans, Ugandas und den Nordosten der Demokratischen Republik Kongo terrorisiert. Alle Nachbarstaaten führen seit Jahren Krieg gegen die LRA, doch nach jeder Niederlage erholt sich die Sekte in den unzugänglichen Gebieten Südsudans an der Grenze zur ZAR und lebt wieder auf. Im Übrigen war der erste europäische Gelehrte, dem es noch im 19. Jahrhundert gelang, Kontakt mit den Azande herzustellen, der Deutsch-Russe Wassili Wassiljewitsch (Wilhelm) Junker, der im Auftrag der Russischen Geografischen Gesellschaft dieses Land bis zu den Zuflüssen des Kongo überquerte. Gerade er machte als Erster nähere Bekanntschaft mit den “Kannibalen Niam-Niam”, wie die Azande damals bezeichnet wurden. Junker zeichnete die erste Karte dieser Region, wofür er mit einer Goldmedaille der Royal Geographical Society ausgezeichnet wurde. Relative Ruhe und sogar Keime der Staatlichkeit brachten in die Provinz Ober-Mbomou vor einigen Jahren russische Militärspezialisten, hauptsächlich Angehörige der Gruppe Wagner. Formal gehört Ober-Mbomou immerhin zum Territorium der ZAR, und zur Wiederherstellung der Staatlichkeit war es erforderlich, die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet herzustellen. Durch Verhandlungen mit Azande-Stammesführern erreichten Wagner-Angehörige einen relativen Frieden und organisierten sogar eine lokale Miliz unter dem Namen “Azande Ani Kpi Gbe” (AAKG), übersetzt etwa “zu viele Azande sind gestorben”. Dabei lebt ein Großteil der Azande im benachbarten Südsudan und trat der Miliz nicht bei. Nach dem Abzug der Gruppe Wagner geriet die Miliz unter ausländischen Einfluss. Auf der Seite der Zentralregierung in Bangui blieben etwa 200 Menschen, die den informellen Namen “Zande-Wagner” erhielten. Der Rest der Gruppierung degenerierte zu einer Bande, die begann, die lokale Bevölkerung aus religiösen und ethnischen Gründen zu terrorisieren. Besonders zu leiden hatten lokale Muslime, von denen einige Tausend in die DR Kongo flohen und dort in Flüchtlingslagern untergebracht wurden. Die Christen flohen indessen unter den Schutz der katholischen Kirche ins Städtchen Zémio. Einige französische Quellen behaupten, dass der Überfall von Söldnern aus Südsudan, die dafür empfängliche Azande in ihre Aktionen hineingezogen haben, in keiner Verbindung mit den Präsidentschaftswahlen in der ZAR stehe. Dafür gibt es Argumente. Azande leben nicht in Städten, ihnen ist es gleichgültig, welche Regierung in der ZAR, im Südsudan oder in der DR Kongo herrscht. Allerdings neigen sie zu Machtdemonstrationen und greifen zu diesem Zwecke ausgerechnet staatliche Symbole wie etwa Provinzhauptstädte an. Doch die Fakten sprechen gegen diese Behauptung. Die Vorhut der Azande stieß auf einen kleinen, nur 20 Mann starken Vorposten der zentralafrikanischen Regierungstruppen (FACA), der keinen Widerstand leisten konnte, sich nach einem kurzen Gefecht in die Stadt Bambouti zurückzog und sich dort auf dem Stützpunkt der UNO-Friedenstruppen (MINUSCA) verschanzte. Das Hauptkontingent der Friedenstruppen nicht nur in der ZAR, sondern auch in Zentralafrika im Allgemeinen stellen nepalesische Gurkha-Soldaten, die bereits mehrmals in vielen Ländern Standhaftigkeit, Tapferkeit und Verantwortungsbewusstsein demonstriert haben. Beispielsweise waren sie die Einzigen, die im Sommer des vergangenen Jahres aktiven Widerstand gegen die Offensive der Tutsi im Osten der DR Kongo leisteten. Die Einstellung gegenüber MINUSCA ist in der ZAR insgesamt negativ, weil die Mission ihre Aufgaben nicht erfüllt, doch gerade nepalesische Soldaten verdienten sich Respekt. Zu den Azande stieß Verstärkung, mit 170 Kämpfern umstellten sie den Stützpunkt der Nepalesen und begannen gleichzeitig, lokale Zivilisten zu massakrieren. Zum Neujahr wurde die Lage kritisch. Russische Militärspezialisten und das Afrikanische Korps mussten Verantwortung übernehmen. Eine anonyme Quelle berichtete gegenüber der Nachrichtenagentur TASS:
“Zum Morgen des 1. Januar 2026 wurde ein Gegenangriff geplant und durchgeführt. Drei zusammengesetzte Stoßtrupps der FACA begannen mit Unterstützung der russischen Verbündeten die Entsetzung des MINUSCA-Stützpunkts und die Säuberung von Bambouti und des Umlands.”
Der Einsatz zur Befreiung des Stützpunkts und der Stadt dauerte etwa vier Stunden und endete mit einer vollständigen Rückkehr Bamboutis unter die Kontrolle der Regierung. Die Gegenseite hatte etwa 50 Tote und Verwundete zu beklagen, die Aufgabe wurde mit minimalen Verlusten unter den Sicherheitskräften erfüllt. Am 2. Januar war die Operation vollständig beendet. Verluste unter den russischen Spezialisten gab es nicht. Bei allem Respekt gegenüber dem Volk der Azande kann die Eigenständigkeit ihrer Aktionen angezweifelt werden. Unter den Angreifern gab es viele arabischsprachige Söldner. Gerade sie könnten die Azande-Stammesführer zu einer Terroraktion nach der Wahl des Präsidenten Touadéra provoziert haben. Indessen bestehen lokale Behörden und Prominente auf einer Fortsetzung der Verhandlungen mit der AAKG, die nach ihrer Meinung bloß “vom Weg abgekommen” ist. Insbesondere erklärte der Bischof von Bangassou, der bekannte italienische Missionar Aurelio Gazzera, in einem Interview mit dem französischen Fernsehen:
“Die Stammesführer und offizielle Beamte sollten hinhören. Diese Region wurde seit Jahrzehnten vernachlässigt – keine Straßen, keine Infrastruktur. Hier ist Entwicklung notwendig.”
Frankreichs Position ist verständlich. Es versucht zu demonstrieren, dass die Lage in Ober-Mbomou instabil sei, weil die Zentralregierung in Bangui es nicht schaffe. Folglich hätten es auch russische Militärspezialisten nicht geschafft, die gerade für die Sicherheit zuständig waren. Zu diesem propagandistischen Zwecke leugnet Frankreich eine auswärtige Provokation des Konflikts. Demnach sei Touadéra mit russischer Unterstützung zwar wiedergewählt worden, könne aber nach wie vor nicht den Konflikt um die Azande beenden. Doch in Wirklichkeit waren es gerade russische Spezialisten, die ursprünglich ohne Gewaltanwendung die unkontrollierbare Volksgruppe befriedet und später die Grundlage für die Bildung der Staatlichkeit in der entlegenen Provinz geschaffen haben. Und gerade sie kamen jetzt sowohl der Regierungsarmee als auch den Friedenstruppen aus Nepal zu Hilfe, die im Fall der Einnahme Bamboutis durch AAKG-Kämpfer garantiert ermordet und auf der Suche nach Hexer-Essenz ausgenommen worden wären. Dort ist dies ein normaler Brauch, denn ein Feind der Azande soll per definitionem von bösen Geistern besessen sein. Einerseits demonstriert diese ganze Geschichte, dass Gegner der Wiederherstellung der Staatlichkeit in Zentralafrika und im Sahel in der Lage sind, bewaffnete Konflikte zur Destabilisierung der Lage zu provozieren und dafür zu solch unethischen Methoden greifen, wie die Instrumentalisierung halbwilder Volksgruppen. Andererseits sehen wir, unter welchen schwierigen und unangenehmen Bedingungen russische Militärspezialisten in Zentralafrika arbeiten müssen. Freilich ist der Umfang der Operation nicht groß, wenn die Stärke des Gegners nach Köpfen gezählt wird. Doch es ist auch notwendig, lokale Bedingungen und den Gegner zu verstehen (der sich bei einem richtigen Gespräch durchaus als Verbündeter erweisen kann). Russische Missionen in Afrika sind keine Safari, sondern eine gefährliche, schwierige und erschöpfende Arbeit, die aber schlussendlich Russland als Unterstützer jener Kräfte des Kontinents etabliert, die nach Frieden und Stabilität streben. Im Übrigen häufen sich trotz des bisweiligen Heroismus der nepalesischen Soldaten seit Langem Fragen an die MINUSCA-Friedenstruppen der UNO. Am Ende zeigt sich eben, dass Russen zuverlässiger sind. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Donald Trump sorgt mit seiner Ankündigung, Grönland kaufen respektive annektieren zu wollen, für Aufsehen. Ähnlich hatte er sich auch schon in seiner ersten Amtszeit geäußert. Doch dieses Mal legt er sich mit einem mächtigen Gegner an. von Trumps Interesse an der Insel als Besessenheit eines Verrückten abzutun, wie es die linksgepolten Mainstream-Medien tun, wäre grundlegend falsch. Vielmehr sind die Ambitionen des US-Präsidenten, die er übrigens mit der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten begründet, aus seiner Sicht rational. Denn in Grönland, das über eine weitreichende Autonomie verfügt und zu Dänemark gehört, gibt es starke Sezessionstendenzen. In einer Umfrage 2016 sprachen sich 64 Prozent der Befragten für eine Unabhängigkeit aus. In einer anderen Erhebung aus dem Jahr 2017 votierten allerdings 78 Prozent dagegen, sofern damit ein Rückgang des Lebensstandards verbunden ist. Genau letzteres könnte aber im Falle einer Unabhängigkeit, zumindest kurz- und mittelfristig, eintreten, denn dann entfiele der «bloktilskud» («Blockzuschuss») aus Kopenhagen, der rund die Hälfte der Einnahmen von Kalaallit Nunaat – so der Name des Eilands in der Sprache der Autochthonen – ausmacht.
Von der Kolonie zur Autonomie
Nicht zuletzt aufgrund der riesigen Rohstoffvorkommen könnte sich die Bevölkerung eines Tages aber dennoch für die Unabhängigkeit von Dänemark entscheiden – eine Option, die die Mehrheit dem Beitritt zu den USA klar vorzieht. Ihr Premierminister Mute Egede formulierte es noch recht diplomatisch-verklausuliert in Richtung Trump: «Lassen Sie es mich wiederholen – Grönland gehört den Grönländern. Unsere Zukunft und unser Kampf für die Unabhängigkeit ist unsere Sache.» Klarer ist das Ergebnis einer Ende Januar 2025 veröffentlichten Umfrage. Darin sprachen sich 85 Prozent gegen einen Beitritt zu den USA aus.
«Grönland gehört den Grönländern.» Premier Mute Egede
Offenkundig zieht die überwiegende Mehrheit der rund 57.000 Inselbewohner, von denen über 90 Prozent Inuit («Eskimos») sind, Freiheit der Fremdbestimmung vor. Das ist verständlich: In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde Grönland von Dänemark kolonialisiert, und die Kolonialzeit dauerte bis 1979, als die Insel weitreichende Autonomie erhielt. Aber trotz der seitherigen Selbstverwaltung fühlt man sich ungerecht behandelt vom Mutterland. In seiner Neujahrsansprache 2025 sagte Premier Egede – der ironischerweise denselben Familiennamen trägt wie der im 18. Jahrhundert auf der Insel tätige und als «Apostel der Grönländer» bezeichnete Missionar Hans Egede –, dass Dänemark keine «vollständige Gleichberechtigung» geschaffen habe. Und Egede fügte hinzu: «Es ist jetzt an der Zeit, den nächsten Schritt für unser Land zu tun. Wie andere Länder der Welt müssen wir daran arbeiten, die Hindernisse der Zusammenarbeit – die wir als Fesseln der Kolonialzeit bezeichnen können – zu beseitigen.» Nach einem Abkommen mit Dänemark aus dem Jahr 2009 kann Grönland seine Unabhängigkeit erklären, wenn zuvor in einem Referendum dafür eine Mehrheit erzielt wurde.
Festungen im Eis
Ein solcher Schritt hätte weitreichende geopolitische Folgen. Weil dann die Insel nicht mehr zu Dänemark gehören würde, wäre sie auch nicht mehr NATO-Territorium, was, wie der geopolitische Analyst Alex Gorka bereits 2018 betonte, «das Schicksal des US-Luftwaffenstützpunkts in Thule, der Bestandteil von NORAD {Nordamerikanisches Luftverteidigungskommando} und des Frühwarnsystems für ballistische Flugkörper ist, in Frage stellt».
Der US-Luftwaffenstützpunkt Thule wäre bei einer Unabhängigkeit bedroht.
Umgekehrt ist ein unter US-Kontrolle stehendes Grönland aufgrund seiner geografischen Lage von besonderer Bedeutung, wie der Geopolitical Monitor erklärt: «Nach russischer geostrategischer Denkweise ist die Kontrolle über die Arktis ein entscheidender Schritt zur Erlangung der globalen Hegemonie, wenn man bedenkt, dass sie eine riesige Menge an natürlichen Ressourcen enthält und vor allem eine Position als potenzieller Korridor bietet, der schließlich eine Vernetzung bieten kann, der die nördlichen Teile Europas, Ostasiens und die amerikanische Hemisphäre sowohl in der militärischen als auch in der kommerziellen Schifffahrt verbinden kann. Und wenn sich die Arktis auf lange Sicht erwärmt, dann wäre Russland in der Lage, Sibirien neu zu beleben und Warmwasserhäfen zu entwickeln.» Und zum Rohstoffreichtum Grönlands hält das Magazin fest, dass die Erderwärmung den Abbau der Bodenschätze, die unter anderem für militärische Hightech-Hardware wie Laser, Marinesonarsystemen, Nuklearwaffen, Lenkflugkörpern, Radargeräten, Satellitenkommunikation, fortschrittlicher optischer Ausrüstung und Kampfflugzeugen von entscheidender Bedeutung sind, erheblich erleichtern würde. Hinzu kommen noch vermutlich große Vorkommen an Erdöl und Erdgas. Ein unabhängiges Grönland wäre aufgrund seiner Größe von mehr als zwei Millionen Quadratkilometern und seiner äußerst geringen Bevölkerungsdichte auf einen starken Partner angewiesen. Wenn sich die USA zu aggressiv verhalten – worauf die Äußerungen Trumps hindeuten –, könnten sich die Insulaner andere Partner suchen. In Betracht kommen dabei die beiden großen geopolitischen Gegenspieler der USA: Russland und China. Washington will das verhindern. 2024, also während der Präsidentschaft von Joseph «Joe» Biden, veröffentlichte das Pentagon eine Arktis-Strategie. Darin wird gleich einleitend unmissverständlich festgehalten: «Die Arktis ist für die Vereinigten Staaten eine strategisch wichtige Region.» Außerdem umfasse der Nordpol wichtige maritime Engpässe wie die Beringstraße zwischen Russland und Alaska und die Barentssee nördlich von Norwegen, die wegen der Verringerung des Packeises aufgrund des Klimawandels immer besser befahrbar werden und deswegen an wirtschaftlicher und militärischer Bedeutung gewinnen.
Zimmer-Flak im Eis«Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Vorsitzende des EU-Verteidigungsausschusses, hält die Idee einer dauerhaften NATO-Präsenz auf Grönland für richtig. ”Angesichts der Bedrohungslage (…) ist eine Präsenz der NATO dort unerlässlich”, sagte Strack-Zimmermann dem Spiegel. Sofern die ”Bundeswehr über entsprechendes fachliches Potenzial verfügt, sollte sie sich daran beteiligen, denn es liegt auch in unserem Interesse, dass diese Passage gesichert ist”. Es müssten sich allerdings auch weitere europäische Partner beteiligen, schon allein, ”um den USA zu signalisieren, dass sie dort kein alleiniges Hoheitsrecht haben, sondern dass es unser aller Verantwortung bedarf”.» (Spiegel, 4.2.2025)
Besonders sauer stößt Washington auf, dass Putin die militärischen Einrichtungen in der Arktis modernisiert, zumal Moskau bereits jetzt «über das größte arktische Territorium und die am stärksten entwickelte regionale Militärpräsenz aller Arktis-Nationen verfügt». Außerdem sei beängstigend, dass «Russlands Fähigkeiten in der Arktis das Potenzial haben, das Heimatland der USA sowie das Territorium von Verbündeten und Partnern zu gefährden. Hier könnte eine Militarisierung Abhilfe schaffen, wobei als Beispiel der Zweite Weltkrieg dienen möge: Nach der deutschen Besetzung Dänemarks gestattete Kopenhagen mit dem Hull-Kauffmann-Vertrag 1941 Washington die Errichtung militärischer Basen auf Grönland. Daraufhin errichteten die USA an dessen Ost- und Westküste mehrere «Bluie» genannte Militärstützpunkte. Ein solcher Stützpunkt war Bluie East Two, den die USA 1947 aufgaben und 200.000 Ölfässer zurückließen, die verrosten und die Umwelt verseuchen.
Die polare Großmacht
Bezüglich China kritisiert die Arktis-Strategie des Pentagon vor allem Pekings Vision einer Polaren Seidenstraße. So erklärte sich die Volksrepublik 2018 zu einem «arktisnahen Staat» und kündigte an, bis 2030 eine «polare Großmacht» werden zu wollen. Dabei versucht Peking unter anderem, mit Investitionen seinen wirtschaftlichen und vor allem auch politischen Einfluss zu vergrößern. Bereits 2013 schrieb Paula Briscoe vom Council on Foreign Relations, der einflussreichsten US-Denkfabrik auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik: «Wenn Grönland, ein arktisches Anrainergebiet, zunehmend von chinesischen Investitionen abhängig wird, wächst auch der Einfluss Pekings auf Grönland und arktische Angelegenheiten. Chinas Antrag auf einen ständigen Beobachterstatus steht 2013 auf der Tagesordnung des Arktischen Rates, und Grönlands Verwalter, Dänemark, unterstützt Chinas Antrag bereits.» Mittlerweile ist über den Antrag übrigens positiv entschieden worden. Briscoe ist davon überzeugt, dass Peking im Arktischen Rat mehr will als nur einen Beobachterstatus. Denn sollte Grönland ein eigener Staat werden, wäre es wahrscheinlich ständiges Mitglied in diesem Gremium und könnte zusammen mit Peking abstimmen.
«Die Arktis ist für die USA eine strategisch wichtige Region.»
Alles Paranoia? Der neue US-Außenminister Marco Rubio sagte, das Vorgehen von Trump sei von China und dessen Ambitionen getrieben. Und tatsächlich ist der rote Drache am Polarkreis für viele eine Alternative zu den USA. Zwar ist, wie das US-Magazin Newsweek am 19. Januar schrieb, die positive Einstellung der Insulaner zum Reich der Mitte gesunken, aber dennoch gaben in einer Umfrage 79,5 Prozent an, dass Grönland nicht der US-amerikanischen China-Politik folgen sollte. Das Blatt weist auch darauf hin, dass der fernöstliche Riese ein wichtiger Handelspartner sei und als zukünftiger Investor im Bergbau und in der Entwicklung des Tourismus eine bedeutende Rolle spielen werde. Der in London lehrende Professor für Geopolitik, Klaus Dodds, wird mit folgenden Worten zitiert: «Am Ende wird ein unabhängiges Grönland als Sorge für die Sicherheit der Vereinigten Staaten angesehen werden.» Deswegen will Trump diese Entwicklung unbedingt verhindern und die Insel kaufen. Übrigens: Sollte Kopenhagen seinem Wunsch nicht nachkommen, schloss er den Einsatz militärischer Gewalt nicht aus. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Am 23. Januar beginnt in Dresden in einem Hochsicherheitsgerichtssaal der Prozess gegen die sogenannten sächsischen Separatisten. Über die Vorwürfe der Anklage ist in den Medien umfassend berichtet worden. Doch wie ist der Blick von der anderen Seite? von Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) veröffentlichte am 15. Dezember 2025 die , dass gegen die acht Beschuldigten Anklage erhoben werde. Darauf soll zunächst kurz eingegangen werden. In der Mitteilung heißt es u.a.:
„Der 5. Strafsenat (…) des Oberlandesgerichts Dresden hat (…) das Hauptverfahren gegen acht deutsche Staatsangehörige wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (…) eröffnet.Die Angeklagten sollen einer im Februar 2020 gegründeten Vereinigung angehört haben, die sich selbst “Sächsische Separatisten” nannte und deren Mitglieder rassistische, antisemitische und teilweise apokalyptische Überzeugungen vertraten. Sie seien, so die Anklage, überzeugt gewesen, dass ein unbestimmter “Tag X” bevorstehe, an dem der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch Deutschlands eintreten werde. Sie seien entschlossen gewesen, bei dieser Gelegenheit einen möglichst großen Teil Sachsens zu erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. Hierzu seien eine Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen geplant gewesen. Auf dieses Szenario habe sich die Gruppe durch umfassende Beschaffung militärischer Ausrüstungsgegenstände und paramilitärische Kampftrainings vorbereitet.“
Das Oberlandesgericht hat korrekt gekennzeichnet, dass es sich beim Text um die Sicht der Anklage handelt (Zeile 6) und hält den Text auch strikt im Konjunktiv. Ein großes Dennoch: Aus rechtspsychologischer Sicht ist die Veröffentlichung hochproblematisch. Das Gericht gibt ausschließlich die Sicht der Anklage wieder. Wo ist die Sicht der Verteidigung? Das OLG als unabhängige Institution des Rechtsstaats gibt ausschließlich die Sicht des Generalbundesanwaltes wieder? Seine Pressemitteilung ist nachzulesen. Die martialische Wortwahl der Anklage erscheint – auch aus kognitionspsychologischer Perspektive – ebenso problematisch: „Terroristische Vereinigung“, „Separatisten“, „rassistische, antisemitische, apokalyptische Überzeugungen“, „Tag X“, „Zusammenbruch“, „erobern“, „Nationalsozialismus“, „Liquidierung“ – es sind kraftvolle Angst-Worte, die mit Leichtigkeit die zentrale Exekutive im des Lesers überwinden, in sein Langzeitgedächtnis geschoben werden, dort kleben bleiben und sich regelrecht einbrennen können. Und doch könnten die von der Anklage benutzen Vokabeln nur Zuschreibungen sein, die aber die Wahrnehmung der Leserschaft (von Presseartikeln, TV-Nachrichten, Mitglieder der Justiz) verzerren. Es wird eine Attributionsvoreingenommenheit bzw. ein erzeugt. Das Wort Unschuldsvermutung, ein fundamentales Rechtsgut im Rechtsstaat, das den Beschuldigten zusteht, tauchte im Vorfeld des Prozesses eigentlich nirgendwo in der Berichterstattung auf, auch nicht auf der Seite des OLG Dresden. Dieser Umstand wäre eine medien-wissenschaftliche Untersuchung wert. Übrigens: Eine apokalyptische Überzeugung zu haben, ist nicht strafbar. Inzwischen sehen wahrscheinlich zahlreiche Mittelständler die Apokalypse vor sich, angesichts der verheerenden Wirtschaftslage in unserem Land.
Sächsischen Separatisten? In Sachsen? Wirklich?
Zu Gast beim Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann. Seine Kanzlei liegt recht zentral in der drittgrößten sächsischen Stadt. Der Fachanwalt für Strafrecht bietet einen Kaffee an und stellt Stollen auf den Tisch. „Der darf eigentlich erst am 24. angeschnitten werden“, schmunzelt er. Kohlmann vertritt den Beschuldigten Jörg S. – der laut Anklage der sogenannte Rädelsführer der sogenannten Sächsischen Separatisten sein soll (wieder diese martialischen Angstworte) – und sagt dem Autor sofort zu Beginn des Gespräches: „Die dem Beschuldigten unterstellten Taten ergeben sich nicht aus der Akte.“ Wie kommt die Anklage eigentlich auf den Namen „Sächsische Separatisten“, will ich wissen. In einem Chat, in dem Jörg S. regelmäßig unterwegs war, sei auch ein Teilnehmer unterwegs gewesen, der sich als Chef einer US-Freizeitmiliz ausgab, in Wirklichkeit aber ein FBI-Agent war. Als er Jörg S. fragte, was es denn so für politische Gruppen in Sachsen gäbe, zählte dieser einige auf und antwortete, bezogen auf eine bestimmte Gruppe, angeblich „They are called Saxon Separatists“ – sie werden sächsische Separatisten genannt. So soll es im Chatprotokoll stehen. Damit seien laut Kohlmann die Freien Sachsen gemeint gewesen, jedenfalls nicht der Freundeskreis um Jörg S. Ähnlich scheint es sich mit dem sogenannten „Tag X“ zu verhalten. Im Chat war angeblich immer von „SHTF“ die Rede, eine Abkürzung für die amerikanische Redewendung „shit hits the fan“ – wenn es wirklich schrecklich wird / wenn etwas Schlimmes passiert. Diese Redewendung wurde von der Anklage offenbar in „Tag X“ umattribuiert. Nach dem Abitur am Gymnasium in Brandis im Landkreis Leipzig begann Jörg S. ein duales Studium im Bereich Fitness und Ernährung, musste es während der Corona-Zeit jedoch abbrechen, weil das Fitness-Studio schloss. Danach war er Dachdeckergeselle und ließ sich schließlich zu einem Sicherheitsmann ausbilden. Er verkaufte – ganz legal – Militaria-Sachen im Netz und war in verschiedenen Chats unterwegs. Was Jörg S. nicht wusste: Er wurde seit geraumer Zeit observiert, seit Jahren wahrscheinlich. Bei einem sogenannten „Training“ war anscheinend der Chat-Agent persönlich dabei, da war bereits alles verkabelt. Die Behörden lauschten mit. Jörg S. war 18 Jahre alt, als er angefangen haben soll, „falsch abzubiegen“. Wenn er doch so „gefährlich“ war, warum haben die Behörden ihn – und die anderen Beschuldigten – jahrelang nur beobachtet? Warum haben die Behörden keine Interventionsgespräche durchgeführt, wie es der § 12 im Sächsischen vorsieht, wenn doch angeblich Gefahr im Verzug war? Stattdessen wurden mehrere junge Personen, die um die 20 Jahre alt waren, als sie sich angeblich als „Sächsische Separatisten“ organisierten, jahrelang sehr aufwändig überwacht. Laut Anwalt Kohlmann bestehen Zweifel daran, dass es überhaupt eine feste Gruppe gab. Die Frage ist hier zudem: Wurde Jörg S. durch seinen „Chat-Freund“, den „Milizenführer“, auch indirekt gesteuert?
Teile Sachsens von Polen aus „erobern“?
Inzwischen hatte Jörg S. offenbar andere Lebenspläne. Er wanderte aus, zog nach Polen zu seiner Freundin. Beide wohnten in Zgorzelec, dem polnischen Teil von Görlitz. Jörg S. hatte einen Job in der Oberlausitz und pendelte jeden Tag. Das junge Paar war auf der Suche nach einem Haus in Zgorzelec, die Freundin war im 9. Monat schwanger. Wie muss man sich das vorstellen: Wollte Jörg S. von Polen aus Teile von Sachsen „erobern“, um „einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten“? Das ist schwer zu glauben. Man darf gespannt sein, wie die Anklage das beweisen möchte. Am 5. November 2024, um sechs Uhr in der Früh, fand eine koordinierte Verhaftungswelle statt. Die Behörden nahmen in Sachsen, Polen und Österreich mehrere Personen fest, darunter Jörg S. und Kurt H., auf dessen Fall wir noch kommen. Gegen acht Personen wurde Anklage erhoben. Wir erinnern uns an den folgenden Teil der Anklage. Die Beschuldigen seien …
„… überzeugt gewesen, dass ein unbestimmter “Tag X” bevorstehe, an dem der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch Deutschlands eintreten werde. Sie seien entschlossen gewesen, bei dieser Gelegenheit einen möglichst großen Teil Sachsens zu erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten.“
Der Autor fragt sich: Stand der „Tag X“ kurz bevor? Für wann wurde der Zusammenbruch Deutschlands erwartet? 12 Uhr mittags am 5. November 2024? Konnte uns der Generalbundesanwalt gerade noch rechtzeitig retten, als er in weiser Voraussicht die acht Beschuldigten verhaften ließ, damit die im postdemokratischen, chaotischen Sachsen mit rund vier Millionen Einwohnern nicht die Macht übernehmen? Welchen Teil von Sachsen wollten die Beschuldigten eigentlich „erobern“? Nur die Region Brandis im Leipziger Land, woher Jörg S. stammt? Oder das gesamte Gebiet zwischen Brandis und Grimma (von dort stammt der Beschuldigte Kurt H., der weiter unten beschrieben wird)? Dazwischen fließt die Mulde und es gibt wundervolle Auenlandschaften, dort könnte man tatsächlich im Notfall zelten, wenn Sachsen untergegangen ist und beim Lagerfeuer ausharren.
Musiker, AfD-Kommunalpolitiker und „Sachseneroberer“?
Ein kalter Wind weht über den Marktplatz von Geithain im südlichsten Zipfel des Kreises Leipziger Land. Bis Chemnitz ist es nicht weit. Auf dem Marktplatz steht noch eine große Pyramide. Es weihnachtet noch ein bisschen. Das nahe Erzgebirge lässt grüßen. Vor allem: Der Geithainer Stollen war bereits um 20 Prozent reduziert. Schmuckes Städtchen, dieses Geithain. Rechtsanwalt Mike Thümmler hat kurzfristig Zeit gefunden für ein Interview. Er ist einer von Kurt H.s zwei Pflichtverteidigern, außerdem gibt es noch drei Wahlverteidiger. Wir sitzen im Besprechungsraum. Die Mitarbeiterin serviert mir einen Espresso. Auch Thümmler hält die Vorwürfe gegen seinen Mandanten – gemäß Aktenlage – für unbegründet. Eine Namensgebung oder Vereins- bzw. Gruppengründung hält er für unbewiesen. Ich frage Rechtsanwalt Thümmler: Wurden auch entlastende Belege ermittelt? Er lächelt bitter und sagt: „Nein“. Aus den Akten gehe nicht hervor, dass entlastende Tatsachen ermittelt wurden. Das Schlimme sei auch, dass inzwischen der Verdacht, dass man etwas Falsches gedacht haben könnte, ausreiche, damit die Behörden aktiv werden. Der bevorstehende Prozess solle anscheinend wie eine generalpräventive Strafe wirken. Das sei ein rechtspolitisches Verfahren. Sein Mandant sitzt in der JVA in Leipzig. Besuchen darf ihn seine Frau zweimal im Monat für zwei Stunden. Mike Thümmler fragt: „Ist es vom Rechtssystem gewollt, dass Bürger, die in Untersuchungshaft sitzen und für die die Unschuldsvermutung gilt, ihre Familienangehörigen nur durch die Trennscheibe sehen und Väter ihre Kinder nicht in den Arm nehmen dürfen?“
Kein Besuch ohne Trennscheibe
Ein paar Tage später. Es ist eine Stunde vor Mittag. Vor dem Haus von Kurt H. am Rande von Grimma begrüßt mich seine Ehefrau. Wir gehen hinein in die Stube. Während sie Kaffee und Tee zubereitet, schaue ich mich um. An der Wand hängt in einem schönen Holzrahmen die Meisterurkunde von Kurt H. Seit 23. März 2024 hat er den Titel. „Meister des Metallbauerhandwerks“. Ausgestellt am 9. September 2024. Zwei Wochen vor der Festnahme war die eigentliche Meisterfeier. Frau H. sagt spontan zu Beginn unseres mehrstündigen Gespräches: „Wir sind ganz normale ordentliche Leute, wir haben nichts zu verbergen.“ Sie wirkt geordnet und authentisch. Kurt H. ist in Grimma geboren und aufgewachsen, hat das Abitur am St. Augustin Gymnasium mit der Note 1,8 bestanden. Nach Bundeswehr, kurzem Studium in Maschinenbau und danach Geschichte entschied er sich für einen handwerklichen Weg, machte eine Metallausbildung. Als ihn ein Polizeikommando am 5. November 2024 – einem nebligen Novembermorgen – verhaftete, absolvierte er gerade eine Ausbildung zum Schweißerfachmann. Im Sommer war H. für die AfD in den Stadtrat von Grimma eingezogen und wurde zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. Das ist er de jure auch heute noch. Kurt H. spielte Flügelhorn im Jugendblasorchester von Grimma, beherbergte Japaner in seinem Haus, die zu einem internationalen Treffen in der Stadt waren und kümmerte sich einige Jahre zuvor, noch am Gymnasium, um Austauschschüler aus den USA und Russland. Für usbekische Gäste hatte H. sogar eines der Schafe seiner Familie geschlachtet, die daraus das Nationalgericht zauberten. Das klingt alles nicht wirklich nach einem Ausländerfeind. Mehrfach habe sie, erzählt mir Frau H., beantragt, dass bei Besuchen die Trennscheibe weggelassen werden solle, damit Kurt H. sein jetzt zweijähriges Kind auf den Arm nehmen könne. Der Generalbundesanwalt habe alle Anträge abgelehnt. Angebliche Begründung: „Flucht- und Verdunklungsgefahr“. Und angeblich könnte das Kind Informationen schmuggeln. Klingt alles eigenartig. Die Begründungen selbst hat der Autor nicht gesehen. Aber die Tatsache, dass Kurt H. sein Kind nicht auf den Arm nehmen darf, steht. Möchte die Justiz ein zweijähriges Kind bestrafen, weil sein Vater in Haft sitzt? Welchen Sinn hätte eine solche juristische Züchtigung?
Verhaftung mit vielen Fragezeichen
Die Festnahme von Kurt H. war offenbar ein Polizei-Desaster. So ist es zumindest den Schilderungen seiner Frau zu entnehmen. Während die polnischen Behörden zeitgleich an die Wohnungstür von Jörg S. in Zgorzelec anscheinend höflich klopften, stürmte in Grimma ein vermummtes Kommando das Grundstück der Familie H. Kurt H., rief zweimal die örtliche Polizei an und teilte mit, dass Unbekannte vor seinem Grundstück stünden. Die Episode der Erstürmung ist lang und kann hier nur bruchstückhaft wiedergegeben werden. Kurt H. kam mit eine Waffe raus – für die er einen Waffenschein besaß –, weil er offenbar dachte, Linksextremisten wollten sein Haus stürmen. Wie anscheinend auch Nachbarn berichteten, seien die Vermummten nicht als Einsatzkräfte erkennbar gewesen. Die Einsatzkräfte riefen: „Das Grundstück ist umstellt, bitte verlassen Sie das Grundstück mit erhobenen Händen!“ Wussten die Beamten, dass im Haus das neun Monate alte Baby des Ehepaars H. schlief? Ein Beamter schoss anscheinend zweimal auf Kurt H. und traf ihn am Kopf. Warum schoss der Beamte auf H.s Kopf? Kurt H.s Ehefrau saß nach der Erstürmung mit dem 9 Monate alten Kind im Polizeiauto und wurde bewacht. In dem Zeitraum passierten seltsame Dinge. Ein Beamter habe zu ihr gesagt: „Ihr Mann hat ganz schön Dreck am Stecken“. Ein anderer Beamter (wahrscheinlich ein Staatsanwalt, der ebenfalls anwesend war) rief ihr zu: „Das ist alles ganz schlimm, das sind drei bis neun Jahre.“ Jeder Rechtspsychologe wird hier hellhörig. Bei einer Festnahme wird bereits der Strafrahmen benannt? Und woher weiß der Beamte, dass H. angeblich „ganz schön Dreck am Stecken hat“? Woher kommen diese bizarren ? Da taucht sie wieder auf: die fehlende Unschuldsvermutung. Eine Beobachtung, die sich wie ein roter Faden durch diese Recherchen zieht. Kurt H. liegt dann schwer blutend am Boden, die Einsatzkräfte müssen eine Ambulanz rufen. Ein Nachbar soll gehört haben, wie ein Polizist zum Sanitäter gesagt haben soll: „Da ist nichts, er ist nur gestürzt“. Später wird Kurt H. in sein Hafttagebuch schreiben, dass die Beamten noch später in der Universitätsklinik Leipzig, wo seine Schussverletzung notärztlich versorgt wurde, zum ärztlichen Personal gesagt hat, Kurt H. wäre auf einen Ast gefallen. Hatten die Beamten gelogen? Wenn ja, warum? Erst der scharfe Blick einer Ärztin auf H.s MRT-Bild habe offenbart, dass es sich um eine Schussverletzung handelte. Die Ärztin legte fest, dass Kurt H. nicht mit blutender Schusswunde am Unterkiefer nach Karlsruhe geflogen werden darf. Darauf hatten wohl die Beamten zunächst bestanden. Ohne Worte. Später wurde der Haftbefehl am Krankenbett von Kurt H. durch eine BGH-Richterin vorgelesen, der gerade notoperiert worden war. Wenn es so war, finde ich das befremdlich. Die Platten im rechten Unterkiefer wurden inzwischen entfernt. Drei Zähne von Kurt H. sollen tot sein.
Ehefrau: „Kurt ist kein gewalttätiger Mensch“
Später durfte Frau H. wieder ins Haus und ihr Kind versorgen. Die Durchsuchung des Hauses dauerte bis abends 22.30 Uhr. Die Einsatzkräfte durchsuchten alles. Die Teebeutel in der Küche, es wurden Beete im Garten umgegraben, sogar der Hundefäkalien-Eimer wurde durchsucht. Sprengstoffhunde wurden auf das Grundstück gebracht. Kurt H. hat eine Bibliothek mit rund 500 Büchern, einen Teil konnte ich im Wohnzimmer in Augenschein nehmen. Darunter Koran, Talmud, Bibel, Märchen- und Gartenbücher. Eines der 500 Bücher habe die Polizei angeblich fotografiert, als Beweis für seine „Gesinnung“, berichtet mir seine Frau. „Kurt ist kein gewalttätiger Mensch“, so seine Frau gegenüber dem Autor. Ihr Mann sei zugleich auch ihr bester Freund gewesen. „Wir sind gute Freunde und wir haben über alles gesprochen“. Ihr Mann liebe Deutschland und als Patriot haben er sich keinen Umsturz gewünscht. Sächsische Separatisten und Kurt H. – so etwas hätte nicht zusammengepasst, sagt sie. Auch hätte es keine Gruppe gegeben. In der Haft darf Kurt H. inzwischen temporär seine Schreibmaschine nutzen. Wie seine Frau berichtet, erledigt er dort Schreibdienste für Mitinsassen. Er setzt für sie Schreiben auf, z.B. an Gerichte oder Anwälte, auch für ausländische Mitinsassen. Klingt in meinen Ohren nicht rassistisch oder ausländerfeindlich. Es sei richtig, so Frau H., dass das junge Paar an Sommerwende-Feiern teilgenommen habe, aber das sei nicht verboten. Das junge Paar – Kurt H. ist jetzt 26 Jahre – hatte schon für die Zukunft geplant. Ein zweites Kind war gewünscht, H. wollte sich als Kommunalpolitiker engagieren und später vielleicht in den Sächsischen Landtag einziehen. 2024 sei ein volles Jahr gewesen, schilderte H.s Ehefrau: Umbau des Hauses, Geburt des Kindes, Kurt H.s Meisterausbildung, AfD-Fraktionschef im Stadtrat von Grimma, Schweißerlehrgang zum Schweißfachmann. Und „nebenbei“ soll sich Kurt H. auf den „Tag X“ und die Eroberung von Teilen Sachsens vorbereitet haben – gemeinsam mit Jörg S. und den anderen Beschuldigten? Irgendwie sträubt sich mein Kopf, das zu glauben. Man darf gespannt sein, was der Generalbundesanwalt am 23. Januar 2026 dazu vorträgt.
Am 16. Dezember 2026 sollen die Urteile fallen
Insgesamt 67 Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt. Der Plan ist einzusehen. Eigenartig ist: Es gibt insgesamt 15 Personen, gegen die ermittelt wird. Aber nur acht sitzen in Untersuchungshaft. Auf meine Frage an die Verteidiger, warum die anderen sieben weiter auf freiem Fuß sind, zuckten sie nur mit den Schultern. Sie können es sich auch nicht erklären. Wenn doch alles so schlimm ist mit der Eroberung Sachsens etc. pp, müssten doch alle in Haft sein? Hier fehlt irgendwie die Logik.
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In einer Art Full-Speed-Mini-Prinz-Reuss-Prozess will die Justiz in Sachsen anscheinend spätestens am 16. Dezember das Verfahren abschließen. Für den Prozess wurde am Oberlandesgericht Dresden offenbar extra der 5. Senat errichtet, dem fünf Strafrichter angehören. Vorsitzende ist die Richterin am Oberlandesgericht , eine noch in der DDR ausgebildete Juristin, die ab 1988 am Kreisgericht Karl-Marx-Stadt tätig war, 1991 in den sächsischen Justizdienst übernommen wurde und danach als Richterin an verschiedenen Gerichten gearbeitet hat. Fakt ist: Herberger ist sehr erfahren. Außerdem ist sie Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen. Die Vorwürfe der Anklage und die Eindrücke aus den Recherchen des Autors vor Ort bei Verteidigern und Familien passen nicht zusammen. Sächsische Separatisten – bisher konnte ich sie nicht finden. Der Autor fragt sich: Möchte der Generalbundesanwalt mit diesem Prozess das Narrativ von der Bedrohung von rechts aufrechterhalten? In Zeiten von zunehmender linksextremistischer, terroristischer Gewalt in Deutschland? Hochproblematisch: Durch mediale Verbreitung der Sicht der Anklage hat sehr wahrscheinlich bereits eine mediale Vorverurteilung stattgefunden. Tausende Seiten, die sich in den Ermittlungsakten befinden sollen, hunderte Seiten Anklage, enormer Ermittlungsdruck, großes mediales und politisches Interesse. Ich bin sehr gespannt, welchen Kurs das Gericht fahren wird. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Eine Gymnasiastin will einem Politiker über die Schulter schauen. Der hat das „falsche“ Parteibuch. Die Schule legt deshalb ihr Veto ein. Das Gericht stützt sich auf den Verfassungsschutz – und schüttet eifrig Wasser auf die Mühlen der Kritiker. von Eine Hand wäscht die andere. So muss man wohl den Doppelpass bezeichnen, der regelmäßig zwischen Politik und Rechtsprechung gespielt wird. Ganz aktuell war das jetzt in Brandenburg wieder zu beobachten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab in zweiter Instanz einem beruflichen Gymnasium recht, das einer 16-jährigen Schülerin ein Pflichtpraktikum beim AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer verboten hatte. Begründung des Gerichts: die AfD werde vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft. Dies wiederum sei nicht mit den Zielen und Grundsätzen von Erziehung und Bildung gemäß des Landesschulgesetzes vereinbar, wie es weiter heißt. Was die Richter dabei aber übersehen oder, was wohl leider wahrscheinlicher ist, ganz bewusst ignorieren: eben dieses Upgrade zur „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ – vom vormaligen „Verdachtsfall“ – wurde im Mai 2025 unter fragwürdigen Umständen vom damaligen Verfassungsschutzchef Jörg Müller vorgenommen. Sowohl er als auch seine Dienstherrin, die damalige Innenministerin Katrin Lange (SPD), mussten wenige Tage nach der umstrittenen Hochstufung ihre Stühle räumen – nicht zuletzt aufgrund dieser Causa. Denn: der Verfassungsschutz ist immer dem jeweiligen Innenministerium unterstellt und damit – und anders, als dies oft dargestellt wird – keineswegs unabhängig, ganz im Gegenteil. So sieht das im aktuellen Fall naturgemäß auch René Springer, der eine Instrumentalisierung eben dieses Organs wittert und dem Oberverwaltungsgericht eine „offenkundig politisch motivierte Entscheidung“ vorwirft. „Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie, wenn einer Schülerin ein Praktikum bei einem direkt gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten verwehrt wird“, bedauert der Brandenburger Landeschef seiner Partei.
AfD oder Justiz – wer ist gefährlicher für die Demokratie?
Nicht viel besser verdaulich wird der politisch-juristische Eierkuchen durch den weiteren Verweis der Brandenburger Richter auf eine Entscheidung des Landesbildungsministers Steffen Freiberg (SPD), die Schulen faktisch aus der Pflicht zu nehmen, die vom Landesverfassungsschutz vorgenommene Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ – und die sich daraus möglicherweise ergebenden Interessenskonflikte – selbst zu überprüfen oder auch nur einen Moment lang kritisch zu hinterfragen. Der Verfassungsschutz als Einpeitscher gegen den politischen Gegner und Schulen sowie weitere staatliche Institutionen als willige Befehlsempfänger in stoischer Lemmingtreue – so sieht sie aus, „unsere Demokratie“ im Deutschland anno 2026. Zurück bleibt eine junge Schülerin, die zunächst ohne das für ihre Ausbildung benötigte Pflichtpraktikum dastand und sich dabei laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts weder auf den Gleichheitsgrundsatz noch auf das Parteienprivileg noch auf ihr ureigenes Recht auf Bildung berufen darf – und das offenbar nur, weil der ausgewählte Praktikumsgeber nicht ins politische Weltbild der Regierung passt. Denn eine richterliche Entscheidung zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ steht ausdrücklich noch aus. Stand heute haben darüber lediglich der einem SPD-geführten Innenministerium unterstellte Landesverfassungsschutz und dessen inzwischen geschasster Chef entschieden. Als Grundlage für ein wohlgefälliges Urteil im Sinne der Regierung reicht das allem Anschein nach aber allemal aus. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Eine neue Studie zu Covid-Injektionen bei Kindern weißt nach, dass Myokarditis und Perikarditis nur bei Geimpften auftreten. Damit ist ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfungen und Herzmuskel- bzw. Herzbeutelentzündungen belegt. von In einer am 1. Januar veröffentlichten bevölkerungsbasierten aus Großbritannien kam es bei geimpften Kinder- und Jugendgruppen zu einem bemerkenswerten Sicherheitsbefund :
«Myokarditis und Perikarditis wurden ausschließlich in den geimpften Gruppen beobachtet, nicht jedoch bei ungeimpften Vergleichspersonen.»
Bei der Untersuchung handelt es sich um eine der größten Studien zu COVID-19-Impfungen bei Kindern und Jugendlichen weltweit – mit rund 4,5 bis 5 Millionen untersuchten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren (davon die meisten fünf bis 17 Jahre). Die ausgewiesenen Raten lagen bei etwa 27 Fällen von Myokarditis und Perikarditis pro eine Million nach der ersten Impfdosis und etwa zehn Fällen pro eine Million nach der zweiten Impfdosis (dabei ging es ausschließlich um den Pfizer-BioNTech-«Impfstoff» BNT162b2). Die Erkrankungen standen auch in engem zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen.
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In diesem Zusammenhang wir Anfang Dezember über ein internes Memo der US-Arzneimittelbehörde FDA, in dem sie erstmals Todesfälle bei Kindern mit den mRNA-«Impfungen» gegen «COVID» in Verbindung bringt. Konkret sagte ein FDA-Beamter, dass mindestens zehn Kinder «nach und wegen» COVID-19-Impfungen gestorben seien. Diese Fälle sollen im Zusammenhang mit Herzmuskelentzündungen stehen oder einen solchen Zusammenhang nahelegen, wobei in der internen Mitteilung selbst keine detaillierten individuellen Daten veröffentlicht wurden. * Eine bevölkerungsbasierte Analyse (englisch: population-based analysis oder population-based study) ist eine wissenschaftliche Untersuchung, bei der man eine ganze Bevölkerung oder eine repräsentative Stichprobe davon untersucht – und nicht nur einzelne Patienten, Krankenhausfälle oder Freiwillige, die sich melden. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Auf die private Pause über die russischen Weihnachts- und Neujahrsfeiertage folgte eine “strategische Auszeit” mit Blick auf neue internationale Spannungen. Dann, Mitte Januar, meldete sich Präsident Putin mit einer klaren Botschaft auf der weltpolitischen Bühne zurück. von Um den Jahreswechsel haben interessierte Kreise in Politik und Medien Gerüchte geschürt, Präsident Putin sei vollständig “von der politischen Bildfläche verschwunden”, und behauptet, das habe mit zunehmender Unzufriedenheit in Russland und möglichem Machtverlust zu tun. Tatsächlich gab es eine Phase mit deutlich reduzierten oder gar keinen öffentlichen Auftritten, was jedoch in Russland um die Neujahrsfeiertage und die orthodoxen Weihnachten herum nicht ungewöhnlich ist. Traditionell hat Präsident Putin auch in früheren Jahren vom 29. Dezember bis etwa 8. Januar eine private Auszeit genommen und war nicht öffentlich aktiv. Diesmal sprachen Berichte von einer Abwesenheit von etwa 8 bis 14 Tagen. Analysen deuten die diesmal etwas längere Pause als “strategische Auszeit” zwecks interner Abstimmung von Reaktionen auf internationale Ereignisse (zum Beispiel Spannungen mit den USA, Venezuela, Iran, US-Piraterie russischer Schiffe, Entwicklungen im Ukraine-Konflikt, Zerfallserscheinungen in der NATO et cetera). Mitte Januar meldete sich dann der russische Präsident anlässlich der Akkreditierung neuer Botschafter in Moskau mit klaren und nüchternen Botschaften zurück, darunter zur Ukraine, zu Europa und zu Verhandlungen. Russland, so war die zentrale Aussage, sei zurück auf der weltpolitischen Bühne und lasse sich nicht länger an den Rand drängen. Der Westen müsse akzeptieren, dass die Phase der einseitigen Dominanz vorbei ist. Putin stellt Russland als rationalen Akteur dar, der auch auf die eigenen Sicherheitsinteressen pocht. Wiederholt betonte er, dass Russland lange vor der militärischen Sonderoperation in der Ukraine klare und deutliche rote Linien bezüglich seiner eigenen Sicherheitsinteressen gezogen hatte, die von den westlichen Staaten – einer nach dem anderen – als nichtig ignoriert wurden. Die aktuellen Konflikte seien die Folge dieser Missachtung.
Sicherheit, NATO und rote Linien
Ein Schwerpunkt liegt auf der NATO-Osterweiterung. Aus russischer Sicht wurde über Jahre hinweg Vertrauen verspielt. Zusagen aus den 1990er-Jahren, die NATO nicht weiter nach Osten auszudehnen, seien gebrochen worden. Ob diese Zusagen juristisch bindend waren, ist aus westlicher Perspektive umstritten, politisch jedoch prägend für das russische Denken. Putin argumentiert, Russland habe lange defensiv reagiert, statt zu agieren. Erst als die militärische Infrastruktur des Westens immer näher an die eigenen Grenzen gerückt sei, habe Moskau begonnen, härter aufzutreten. Der Westen habe Warnungen ignoriert und Russland in eine Lage gedrängt, in der es handeln musste, so Putin.
Ukraine als zentraler Konfliktpunkt
Die Ukraine nimmt eine Schlüsselrolle ein. Sie wird von den Russen nicht nur als Nachbarstaat gesehen, sondern als Teil einer gemeinsamen historischen, kulturellen und sicherheitspolitischen Sphäre. Aus russischer Perspektive ist eine militärisch eng an den Westen angebundene Ukraine nicht akzeptabel. Der Westen hingegen betrachtet die Ukraine als souveränen Staat mit freier Bündniswahl. Dieser grundlegende Widerspruch zieht sich durch den gesamten Konflikt. Putin machte deutlich, dass Russland diesen Dissens nicht als Missverständnis, sondern als bewusste Provokation interpretiert.
Der Westen: moralisch überlegen, strategisch kurzsichtig
Ein wiederkehrendes Motiv ist die Kritik an westlicher Doppelmoral. Militärische Interventionen der USA und ihrer Verbündeten, etwa im Irak oder in Libyen, werden als Beispiele angeführt, bei denen Völkerrecht flexibel ausgelegt worden sei. Russland präsentiert sich im Gegensatz dazu als Staat, der Stabilität verteidigen wolle. Ob diese Darstellung den Westen überzeugt, ist eine andere Frage. Entscheidend ist: Moskau sieht sich nicht als Außenseiter, sondern als Gegengewicht zu einem machtpolitisch handelnden Westen, der Menschenrechte und Frieden predigt, aber Krieg und Elend bringt.
Ein neuer globaler Kontext
Putins Aussagen sind eingebettet in eine sich rasch veränderte Weltordnung. China, Indien, der Nahe Osten und Teile Afrikas orientieren sich zunehmend eigenständig. Der Westen sei nicht mehr das Zentrum aller Entscheidungen. Russland positioniert sich als wichtiger Teil dieser multipolaren Ordnung. Sanktionen hätten das Land nicht isoliert, sondern gezwungen, neue Partnerschaften aufzubauen. Wirtschaftlich und politisch habe sich Russland angepasst, auch wenn dies Kosten verursacht habe.
Langsamer Stimmungswandel in Europa
In Europa sei seit einiger Zeit ein vorsichtiger, meist inoffizieller Stimmungswandel zu beobachten. Nach Jahren klarer Frontstellung wächst die Einsicht, dass eine dauerhafte Konfrontation mit Russland hohe wirtschaftliche, politische und sicherheitspolitische Kosten verursacht. Energiepreise, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und soziale Spannungen haben die Debatte verändert. Viele europäische Staaten stellen sich zunehmend die Frage, ob die bisherige Russlandpolitik ihren eigenen Interessen dient oder primär den geopolitischen Zielen der USA folgt.
Deutschlands besondere Rolle
Deutschland steht dabei im Zentrum dieser Neubewertung. Die deutsche Wirtschaft war über Jahrzehnte eng mit Russland verflochten, insbesondere im Energiesektor. Der abrupte Bruch dieser Beziehungen hat vor allem in Deutschland strukturelle Schwächen offengelegt. Gleichzeitig ist in Deutschland ein historisch gewachsenes Bewusstsein für Verantwortung und Ausgleich präsent. Die Ostpolitik früherer Jahrzehnte, die auf Dialog und wirtschaftliche Verflechtung setzte, werde wieder häufiger als Referenz genannt.
Gründe für den Wunsch nach erneuter Annäherung
Mehrere Faktoren treiben das Umdenken:
Wirtschaftlicher Druck durch hohe Energie- und Produktionskosten
Zweifel an der militärischen Eskalationslogik
Kriegsmüdigkeit in der Bevölkerung
Die Erkenntnis, dass Sicherheit in Europa langfristig nicht ohne Russland organisiert werden kann
Dabei geht es weniger um Sympathie für den Kreml als um nüchterne Interessenpolitik.
Fazit
Putins Botschaft an den Westen ist kein Angebot im klassischen Sinne, sondern eine Positionsbestimmung. Russland fordert Anerkennung als gleichwertiger Akteur und ist bereit, lange Konflikte auszutragen. In Europa, insbesondere in Deutschland, wächst parallel die Einsicht, dass angebliche “moralische Klarheit” – zumal es sich dabei um Doppelmoral handelt – in Europa keine stabile Ordnung schafft. Ob daraus echte Schritte in Richtung Verständigung entstehen, bleibt offen. Klar ist jedoch: Die Phase des westlichen Schwarz-Weiß-Denkens neigt sich dem Ende zu. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Während in Deutschland nach fünf Schneeflocken das “Chaos” ausbricht und Schulen geschlossen bleiben, kann man sich in Moskau anschauen, wie richtiger Winterdienst funktioniert. In den vergangenen Tagen sind in der russischen Hauptstadt über 60 Prozent der monatlichen Niederschlagsmenge gefallen – mehr als 30 Zentimeter Neuschnee. Für die Russen kein Problem! Mehr als 130.000 Mitarbeiter und 15.000 Maschinen sorgen in Moskau für freie und sichere Straßen. Zum Vergleich: Das sind nur 54.000 Mitarbeiter weniger, als die Bundeswehr (184.000 Mann) Soldaten hat. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen will das polizeiliche Disziplinarrecht ändern, um bei Verdacht auf Rechtsextremismus amtsärztliche Nacktuntersuchungen von Polizisten zu ermöglichen. So will man nach verfassungsfeindlichen Tattoos suchen. von Im Kampf gegen vermeintlichen Rechtsextremismus plant die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen, das Disziplinarrecht für Polizisten anzupassen. Ziel ist es, zusätzliche Prüfungen zu ermöglichen, um mögliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzuklären. Nach den Plänen soll es künftig erlaubt sein, bei Anhaltspunkten für ein schwerwiegendes Dienstvergehen eine Untersuchung der Haut durch einen Amtsarzt anzuordnen. Konkret bedeutet das eine körperliche Untersuchung durch einen Amtsarzt. So soll festgestellt werden können, ob verbotene oder verfassungsfeindliche Tätowierungen vorhanden sind. Die Regelung soll Teil einer Novelle des niedersächsischen Disziplinargesetzes werden, die derzeit erarbeitet wird. Die Grünen halten eine solche Möglichkeit für notwendig, um Verdachtsfällen umfassend nachzugehen. Der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Michael Lühmann, erklärte, dass Bürger darauf vertrauen können müssten, dass bei konkreten Hinweisen entsprechende Prüfungen erfolgen. „Liegt ein konkreter Verdacht vor, muss es möglich sein, in extremistischen Kreisen weitverbreitete Tätowierungen mit verfassungsfeindlichen Symboliken in die disziplinarrechtliche Bewertung einzubeziehen“, so Lühmann gegenüber dem NDR. Eine ärztliche Untersuchung greift in Persönlichkeitsrechte ein, „deswegen braucht es auch die richterliche Zustimmung. Hierfür schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen.“ Unterstützung erhält das Vorhaben von der SPD. Ihr polizeipolitischer Sprecher Alexander Saade weist darauf hin, dass die derzeitige Rechtslage entsprechende Prüfungen nicht vorsieht. „Bisher gibt es keinerlei rechtliche Möglichkeit, bei einem Verdacht und bei tatsächlichen Anhaltspunkten auch zu prüfen, ob jemand verfassungsfeindliche Tattoos trägt“, so Saade gegenüber dem NDR. Das Innenministerium betont, dass die geplante Regelung nur unter engen Voraussetzungen angewendet werden soll. Eine Untersuchung komme ausschließlich bei tatsächlichen Anhaltspunkten für ein schwerwiegendes Dienstvergehen in Betracht. Als mögliche disziplinarische Folgen nennt das Ministerium unter anderem die Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sowie die Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts. Verfassungsrechtliche Bedenken sieht das Ministerium nicht. Kritik an den Plänen äußert die CDU. Die Oppositionspartei bewertet das Vorhaben gegenüber dem NDR als unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Beamten. Der innenpolitische Sprecher André Bock erklärte: „Diese geplante Untersuchung ist übergriffig, entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat nicht vereinbar.“ Ablehnend äußert sich auch die Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen. Ihr Landesvorsitzender Kevin Komolka hält andere Mittel für ausreichend. „Wenn schon ein Extremismusverdacht vorherrscht, dann darf es gar nicht dazu kommen, dass man sich Tätowierungen anguckt“, sagte Komolka. Für die Einschätzung der Verfassungstreue reicht ein persönliches Gespräch. Die geplanten Änderungen sind noch nicht beschlossen. Sie werden zunächst im Rahmen einer Anhörung zur Novelle des Disziplinargesetzes beraten und anschließend weiter im Landtag behandelt. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Während Pendler mit Verspätungen kämpfen, gönnt sich die ARD eine sinnlich-feministische Porno-Hörspielserie über weibliche Lust. Natürlich sexpositiv und natürlich öffentlich-rechtlich finanziert. von Die ARD hat mit Hilfe unserer Zwangsgebühren von 18,36 Euro monatlich wieder ein besonderes Wunderwerk gezaubert. Und nein, es handelt sich weder um ein neues Social Media Format a la Mädelsabende, noch um eine Dokumentation über einen links-grünen Transaktivisten, sondern um „eine Hörspielserie über die weibliche Lust“. So, wie sich das gehört. „10 Atemzüge“ war der Vorgänger – ebenfalls eine „sinnlich-feministische Hörspiel-Serie über weibliche Lust im Hier und Jetzt“. Das Setting in „10 Augenblicke“ ist ein liegengebliebener ICE in einer verschneiten Winternacht, der ultimative Sehnsuchtsort, wenn man auf Zugklo-Vibratoren oder polyamore Dreier-Fantasien im ICE steht.
Öffentlich-rechtliche Sexerziehung
Paulina stöhnt wegen ihres ferngesteuerten Spielzeugs. Kim und Annelie sind scharf auf ihre Sitznachbarin. Daniel und Verena bringen das Blind-Date-Format der DB auf Touren, und Zugchefin Katherina hat keinen Bock auf was Festes. Alles natürlich sexpositiv, feministisch und empowernd. Weil nichts sagt weibliche Selbstbestimmung lauter als explizite Stöhnszenen, finanziert von der GEZ-Pflicht. Im Trailer wird man gleich mit einer Triggerwarnung beglückt:
In den zehn Augenblicken hört ihr Beziehungsdramen, Reisewahnsinn und vor allem jede Menge Sex. Wenn ihr also gerade neben eurem Vater sitzt oder den Teenagersohn von der Schule abholt oder einfach keine Lust habt auf ziemlich bildliche Darstellungen von Sexualität habt, dann hebt euch diese Hörspielserie doch einfach für einen anderen Moment auf.
Danke für die Belehrung. Die öffentlich-rechtliche Sexerziehung für Erwachsene kommt also mal wieder mit pädagogischem Zeigefinger daher. Hauptsache, niemand fühlt sich ausgeschlossen oder heteronormativ gelangweilt. Für öffentlich-finanzierte Stöhnszenen braucht es offenbar mehr Warnhinweise als für Kriegsdokumentationen. Während also der normale Hörer mit verspäteten Zügen, maroden Bahnhöfen und stinkenden Obdachlosen kämpft, gönnt sich die ARD-Crew eine feuchte Winternacht im liegengebliebenen Zug. Die Begeisterung der Deutschen Bahn über die Kulissenwahl hielt sich im Übrigen in Grenzen. Eine Sprecherin erklärte: „Die Staffel des erotischen ARD-Hörspiels 10 Augenblicke ist nicht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn entstanden“. Das Hörspiel soll dementsprechend nicht Teil des ICE Portals werden. Wer’s braucht, kann sich ab sofort in der ARD Audiothek beglücken lassen und wer es nicht braucht? Tja, der zahlt trotzdem. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Mit ihrem umfassenden Maßnahmenkatalog „zum Schutz unserer Demokratie“ zeigt SPD-Justizministerin Hubig, dass sie den Rechtsstaat zu einem totalitären Regime umformen will. Es kommen düstere Zeiten auf Oppositionelle zu. von Sonst wehrt sich die SPD mit Händen und Füßen gegen jegliche Strafverschärfungen oder Herabsetzungen des Strafmündigkeitsalters. Wenn es aber um nicht genehme Meinungsäußerungen geht, will ihre Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nun den Werkzeugkasten mit den Folterinstrumenten auspacken. Ihr Interview, das sie am Wochenende der gegeben hat, liest sich gruselig. Entgegen der Kritik von Staats- Verfassungs- und Presserechtlern, die Meinungsfreiheit werde in Deutschland immer weiter beschnitten, meint sie, man dürfe in diesem Land immer noch viel zu viel sagen. Wörtlich beklagt die Regierungspolitikerin: „Wir leben nach meiner Wahrnehmung in einer Zeit, in der sich die Grenzen des Sagbaren eher ausdehnen.“ Dagegen will sie nun massiv vorgehen. Daß an erster Stelle das Verbot der größten Oppositionspartei steht, verwundert noch am wenigsten. Es gehört inzwischen in den linken Parteien zum guten Ton oder wie es Hubig ausdrückt, „zum Schutz unserer Demokratie“. In dieser Frage wird Friedrich Merz‘ Ministerin energisch: „Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen.“
Justizministerin will Entzug des Wahlrechts
Vorab will die 57jährige aber politischen Gegnern schon einmal die Möglichkeit entziehen, bei Wahlen überhaupt noch antreten zu dürfen. Die Strafen für Volksverhetzung – einst eingeführt, um die Holocaust-Leugnung zu bestrafen und inzwischen wie ein Gummi ausgedehnt auf viele Politikfelder, allen voran auf die Migrationspolitik – will sie weiter verschärfen. Denn, so die Justizministerin: „Es werden Dinge gesagt und geschrieben, die man früher nicht mal hinter vorgehaltener Hand gesagt hätte.“ Und wer wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten verurteilt wird, der soll für fünf Jahre das passive Wahlrecht verlieren. Ein beliebtes Mittel autoritärer Herrscher, um sich mit Hilfe gefälliger Gerichte die Opposition vom Hals zu halten. Maduro läßt grüßen.
Journalisten an die Kandare nehmen
Und kritischen Medien, denen sie zwar die Meinungsfreiheit zugesteht, möchte sie dennoch „gleichzeitig sagen“: „Es gibt beunruhigende Entwicklungen.“ Ja, seit ARD und ZDF sich mit ihrem verbissenen Haltungsjournalismus unmöglich gemacht haben, hat sich eine Tür für andere Medien geöffnet, die sich Regierungskritik noch trauen. Doch die will sie an die Kandare nehmen. Denn Journalisten hätten „eine Verantwortung für unsere Demokratie“. Auch Meinungsjournalismus müsse faktenbasiert sein. Und wer bestimmt, was die richtigen Fakten sind? Die Justizministerin? Der Kanzler? Es kommen noch schlimmere Zeiten auf uns zu, als jene, die wir schon aus den Corona-Jahren kennen. Hubigs Ideal von der von oben regulierten Grenze des „Sagbaren“, dem Verbot der Opposition, dem Entzug des passiven Wahlrechts und Strafverschärfungen für „Meinungsdelikte“ paßt perfekt in ein autoritäres System. Und genau dahin scheint sich „unsere Demokratie“ zu entwickeln. Wir haben eine furchtbare Justizministerin. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Seit Tagen fegen Jahrhundert-Schneestürme über die Halbinsel #Kamtschatka im Osten Russlands. Unter den Schneemassen sind zum Teil neunstöckige Gebäude komplett verschwunden. Die #Medien in #Deutschland können ihre Schadenfreude über die Naturkatastrophe, die bereits mehrere Menschenleben forderte, nicht verbergen. Doch die Russen sind strenge Winter gewohnt. Die Einwohner von #Petropawlowsk-Kamtschatski nehmen es deshalb auch mit Humor. Sie springen aus den Fenstern ihrer Wohnungen, graben fröhlich Tunnel durch die Stadt und drehen lustige Videos. Wir haben die spektakulären Bilder! Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Gewalt, Terror und Messerangriffe lassen auch im neuen Jahr nicht auf sich warten. Auch mehrfache Gewalttäter werden oft nicht abgeschoben – im Heimatland könnten sie schließlich Gewalt erfahren. von Am 6. Dezember 2025 nahm die Bundespolizei am Aachener Hauptbahnhof einen 37-jährigen libanesischen Staatsangehörigen fest, der bereits mit 28 verschiedenen Aliasnamen im Fahndungssystem der Polizei eingetragen war.
Ausreisepflichtig – mit 28 Identitäten
Der Mann reiste ohne gültigen Schengen-Aufenthaltstitel in einem Regionalzug aus Belgien ein, obwohl gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland bestand. Als er festgenommen wurde, wies er sich mit einem italienischen Aufenthaltstitel und einem libanesischen Reisepass aus. Sein Asylantrag war bereits im April 2025 abgelehnt worden. Der Libanese war bereits vorher der Polizei durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt. Er wurde in Haft genommen, um erneut seine Abschiebung in den Libanon vorzubereiten. Illegale Einreisen, migrantische Kriminalität und Gewalt – wie 2025 endete, so ging es im neuen Jahr weiter; jeden Tag spüren Bürger dieses Landes die Folgen einer verfehlten Einwanderungspolitik.
Messergewalt im Neuen Jahr
Am Mittwoch, dem 14. Januar, griff ein 29-jähriger Eritreer mehrere Mitarbeiter eines Media-Markts in Ulm mit einem Messer an. Ein Mitarbeiter wurde schwer verletzt und musste notoperiert werden. Er schwebt weiterhin in Lebensgefahr. Ein anderer Mitarbeiter erlitt leichte Verletzungen. Der Eritreer attackierte nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Polizei, nachdem diese ihn aufgespürt hatte. Als die Beamten ihn dazu aufforderten, die Waffe fallen zu lassen, weigerte er sich. Daraufhin schossen sie auf ihn. Er wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Das baden-württembergische Justizministerium gab nun bekannt, dass der Eritreer längst ausreisepflichtig gewesen sei, als sich die Tat ereignete. Bereits im September 2023 war ihm der Flüchtlingsstatus entzogen worden. Zudem war er vorbestraft und saß bis Ende 2025 in Haft. Eine Abschiebung hat bis heute nicht stattgefunden. Eritrea verweigert die Rücknahme seines Staatsbürgers.
Terrorgefahr
Am 15. Januar wurden an den Flughäfen Hannover und Stuttgart zwei Männer aus Kassel im Alter von 18 und 27 Jahren festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft wollten sie ausreisen, um sich der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ anzuschließen. Bei Hausdurchsuchungen in Kassel stellten die Ermittler unter anderem IS-Propagandamaterial, Waffen, Bargeld sowie Datenträger sicher. Beide Männer besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Jugendliche Intensivtäter
Auffällig ist, dass auch jugendliche Migranten verstärkt strafrechtlich in Erscheinung treten. So warf in der Neuköllner Gropiusstadt am frühen Morgen des 15. Januar ein 14-Jähriger eine Brandbombe auf den Balkon einer Erdgeschosswohnung. Er ist der Polizei bereits als Intensivtäter bekannt. Bei der Bombe soll es sich um einen selbstgebastelten Brandsatz aus sogenannten „Polenböllern“ handeln. Durch die Explosion fingen Balkon und Teile der Wohnung Feuer. Die Flammen schlugen an der Fassade bis in den sechsten Stock, sodass die Fenster der betroffenen Wohnung und die darüberliegende Etage zerbarsten. Opfer des Angriffs waren eine 53-jährige Mutter und ihr Sohn, die sich während des Angriffs beide in der Wohnung befanden. Sie wurden mit Rauchgasvergiftungen ins Krankenhaus eingeliefert. Der mutmaßliche Täter wurde kurz nach der Tat in Tatortnähe festgenommen.
Polizeiangaben zufolge besitzt er die serbische Staatsangehörigkeit. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen besonders schwerer Brandstiftung erlassen. Die Tat soll sich gegen einen gleichaltrigen Sohn der Familie gerichtet haben, der schon zuvor Opfer von Angriffen durch den Täter geworden war. Auch der Alltag an Schulen hat sich durch gewaltaffine Jugendliche stark verändert. Wie das Innenministerium Brandenburg bekannt gab, haben Gewalttaten an Schulen im Bundesland zwischen 2020 und 2024 deutlich zugenommen. Besonders stark gestiegen sind Fälle von Bedrohung. Diese hätten sich mehr als verdoppelt. Auch Angriffe auf Lehrkräfte stiegen in dieser Zeit um mehr als die Hälfte.
Dabei stieg die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen (von 199 auf 436) stärker als die der deutschen Tatverdächtigen (in vier Jahren von 1.413 auf 1.917). Besonders auffällig ist der Anstieg gefährlicher Körperverletzungen, für die Innenstaatssekretär Frank Stolper auch im Jahr 2026 keinen Rückgang erwartet. Die Zunahme von Gewalt an Schulen wurde durch einen Brandbrief von Eltern in einer Grundschule in Cottbus in Licht der Öffentlichkeit gerückt. Diese berichteten darin über massive Gewalt, Angst unter den Kindern und Probleme durch Sprachbarrieren. Der Hauptgrund für diese Probleme sei ein hoher Migrationsanteil, so die Eltern der Kinder. Ob Messerangriffe, Brandstiftung, Terrorverdacht oder zunehmende Gewalt an Schulen – die Vorfälle zeigen ein Muster: Die Täter sind vorbestraft, polizeilich bekannt und häufig bereits ausreisepflichtig. Die Konsequenzen der mangelnden Asyl-, Abschiebe- und Sicherheitspolitik, die solchen Taten Vorschub leistet, tragen die Bürger, nicht der Staat. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
In der mecklenburgischen Gemeinde Bad Kleinen wird ein Lkw-Fahrer Opfer einer brutalen Attacke – völlig unprovoziert, völlig grundlos. Der Täter? Ein Araber! von Steffen P. ist ein Mann wie ein Baum. 1,93 Meter groß, 120 Kilo schwer, ehemaliger Bodybuilder. Doch heute Morgen, um 5:50 Uhr, wie aus dem Nichts, wurde er hinterrücks angegriffen. Zusammengeschlagen und getreten. Massive Schädelprellungen. Blutüberströmt konnte sich P. retten. Der Täter ist flüchtig. Die Kapuze hatte er ins Gesicht gezogen, er sprach nur gebrochenes Deutsch. „Das ist doch hier der totale Wahnsinn, das kann doch alles gar nicht mehr wahr sein“, sagt P. am Telefon. Der 39jährige liegt zu Hause in Bad Kleinen im Bett. Er spricht unter Schmerzen. „Ich bin ein Kieskutscher, fahre einen Sattelschlepper. Ich bin also heute Morgen zu meinem Fahrzeug gegangen. Normalerweise bin ich um 5:30 Uhr unterwegs, doch heute war es so 5:50 Uhr.“ Ein Umstand, der dem Familienvater womöglich das Leben gerettet hat. Denn um diese Uhrzeit war ein Hausmeister schon auf dem Industriegelände gegenüber dem Parkplatz, auf dem P. seinen Vierzigtonner geparkt hatte. In einem Bürogebäude ist schon etwas Licht.
Das Opfer bricht zusammen
„Ich gehe so über die Straße und da höre ich ein ‘Hey!‘. Ich drehe mich um, sehe aber nichts, es war doch alles stockdunkel. Dann gehe ich weiter. Und plötzlich höre ich ein Geräusch. Ich drehe mich wieder um.“ Urplötzlich geht ein Mann neben ihm. Die Kapuze hat er halb über den Kopf gezogen. „Der hat so etwas gesagt wie: ‘Na, alles klar?‘ Und das in gebrochenem Deutsch. Der Mann war mittleren Alters, wirkte syrisch, jedenfalls arabisch. Gelockte Haare, an der Seite kurz. Jogginghose, Winter-Stoffjacke, vorne längere Taschen“, erinnert er sich. „Ich fragte nur: ‘Ist alles gut?‘“ Ist es ein siebter Sinn? Ahnt P. die Gefahr? „Ich sah, wie der plötzlich in seiner Jackentasche rumfummelte. Und da dachte ich nur noch, der hat ein Messer!“ P. drückt ganz schnell auf die Fernbedienung des Lasters. „Dann geht nicht nur die Tür auf, sondern auch die Scheinwerfer an.“ Doch es ist zu spät! Der Kapuzenmann schaut ihn an. „Der hat so schief gegrinst, wir nennen das grienen.“ P. kann noch zwei Schritte weitergehen, doch dann schlägt der Täter zu. Der erste Schlag trifft P.s rechte Schläfe. Ein wahres Trommelfeuer geht auf den Brummifahrer nieder. „Links, rechts, links. Abwechselnd und immer gezielt gegen die Schläfen“, erinnert er sich. „Ich blieb erst noch stehen, der war wohl überrascht, daß ich so groß bin. Na, klein war der auch nicht, der ging mir bis zur Nase, also 1,86 Meter oder so.“ Doch irgendwann ist dieser Überraschungsangriff für den Deutschen zu viel. Er bricht zusammen, „Ich sah in sein Gesicht. Und da sah ich nur diese haßerfüllten, starren Augen. Irgendwie tote Augen.“
Lkw-Fahrer rennt um sein Leben
„‘Willst du Geld haben?‘, fragte ich noch. Ich konnte nur noch mit dem linken Auge sehen, alles war voller Blut, dann sprang er mir in den Rücken. Der bringt mich um, schoß es mir durch den Kopf. Und deshalb habe ich meine letzten Kräfte zusammengenommen und mich am Lkw hochgezogen.“ P. rennt auf das Licht in dem Firmengebäude zu. Er rennt um sein Leben. „Ich rief immer wieder um Hilfe und lief dann in das Büro.“
Der schwerverletzte Steffen P: Angriff erfolgte völlig unprovoziert.
Der Mann dort sagt nur: „Mein Gott, wie siehst du denn aus?“, erzählt P. „Ich schrie nur: ‘Schließ die Tür ab, der ist noch da draußen!‘“ Der Helfer in der Not schließt ab, ruft einen Rettungswagen und die Polizei. „Das hat gedauert, bis die kamen. Die sagten mir, sie hätten auf die Polizei gewartet, weil sie Angst hatten, so auf den Hof zu fahren.“
„Arabisch, was sonst“
Der Brummifahrer sitzt derweil blutüberströmt in dem Büro auf dem Boden an der Heizung. Dann kommen die Retter. „Die waren alle total nett. Die Sanis, die Polizei und die Kripo. Der eine Beamte fragte mich nach einer Täterbeschreibung. Da sagte ich: arabisch, was sonst.“ Die Ermittler vernehmen das Opfer und den Zeugen. Die Kripo sichert DNA-Spuren am Körper von P. „Die klebten mir meine Jacke ab und nahmen Spuren aus dem Mund.“ Der Brummifahrer hat Platzwunden, Hämatome, Kopf- und Kieferprellungen. „Ich habe einen harten Schädel und bin schon ein Riesenkerl. Wenn das Opfer eine Frau gewesen wäre, wäre die jetzt tot“, vermutet er. „Die Kriminalpolizei ermittelt wegen Körperverletzung“, Polizeihauptkommissarin Jessica Lerke von der Polizeiinspektion Wismar. Die Fahnder stehen noch ganz am Anfang der Ermittlungen. „In der Vergangenheit hatten wir noch keinen derartigen Fall.“ Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Donald Trump präsentiert erneut unkonventionelle Wege einer schwer einzuschätzenden Politik im Rahmen seiner US-Präsidentschaft. Norwegische Medien bestätigen, dass Trump den Ministerpräsidenten darüber informiert habe, dass er sich ohne Friedensnobelpreis auch “nicht mehr verpflichtet fühle, ausschließlich an Frieden zu denken.” von Der Außenpolitik- und Verteidigungskorrespondent des US-Mediums PBS NewsHour, Nick Schifrin, informiert auf X über die erneut beeindruckende Vorgehensweise von US-Präsident Donald Trump, diesmal hinsichtlich kommender Entscheidungen zum Thema “Friedenspolitik”. Trump versendete demnach eine SMS an Norwegens Ministerpräsident Jonas Gahr Støre, laut der er sich zum Thema US-Außen- und Interventionspolitik – bezogen auf die Causa Grönland – “nicht mehr verpflichtet fühle, ausschließlich an Frieden zu denken.” Støre bestätigte laut der Zeitung Aftenposten (Bezahlschranke), dass er eine diesbezügliche Nachricht von Donald Trump erhalten habe. US-Präsident Donald Trump liebt bekannterweise die Provokation, ob in der Öffentlichkeit oder über schriftliche Publikationen in den sozialen Medien. Über eine eher unbekannte Variante – eine direkte Trump-SMS an einen Amtskollegen – berichtet nun der US-Journalist Nick Schifrin auf X. So heißt es: “Neu: US-Präsidenten-Nachricht an Jonas Støre verbindet Grönland mit dem Friedensnobelpreis, wiederholt Drohungen und wird vom NSC-Stab an mehrere europäische Botschafter in Washington weitergeleitet. Ich habe den Text von mehreren Beamten erhalten.”
NEW: letter to links to Greenland, reiterates threats, and is forwarded by the NSC staff to multiple European ambassadors in Washington. I obtained the text from multiple officials:
Dear Ambassador:
President Trump has asked that the…— Nick Schifrin (@nickschifrin)
Ausgehend von umgehenden Diskussionen und Spekulationen ob der Echtheit des Inhalts der SMS reagierte die Zeitung Aftenposten mit einer Anfrage bei der norwegischen Regierung, um zu berichten:
“Ministerpräsident Jonas Gahr Støre bestätigte gegenüber der Zeitung am Montagmorgen, dass er die SMS erhalten habe. Støre: Norwegen unterstützt das Königreich Dänemark.”
Støre erklärt laut dem Artikel in seiner Beantwortung an die Redaktion, dass Trump auf “eine kurze Nachricht reagierte, die ich dem Präsidenten früher am Tag im Namen von mir selbst und dem finnischen Präsidenten Alexander Stubb geschickt hatte.” Dazu heißt es weiter:
“In unserer Nachricht an Trump haben wir unseren Standpunkt zu seinen erhöhten Zöllen gegenüber Norwegen, Finnland und anderen ausgewählten Ländern dargelegt.”
Trumps SMS-Inhalt lautet in voller Länge, auch seitens der Aftenposten-Redaktionzitiert:
“Lieber Jonas: Da dein Land beschlossen hat, mir den Friedensnobelpreis für die Beendigung von acht Kriegen NICHT zu verleihen, fühle ich mich nicht mehr verpflichtet, ausschließlich an Frieden zu denken, auch wenn dieser immer im Vordergrund stehen wird, sondern kann nun darüber nachdenken, was gut und richtig für die USA ist. Dänemark kann dieses Land nicht vor Russland oder China schützen, und warum haben sie überhaupt ein ‘Eigentumsrecht’? Es gibt keine schriftlichen Dokumente, es ist nur so, dass vor Hunderten von Jahren ein Boot dort gelandet ist, aber wir hatten auch Boote, die dort gelandet sind. Ich habe seit der Gründung mehr für die NATO getan als jeder andere, und jetzt sollte die NATO etwas für die USA tun. Die Welt ist nicht sicher, solange wir nicht die vollständige und totale Kontrolle über Grönland haben. Danke! Präsident DJT.”
Der Friedensnobelpreis wird in Norwegen vom Nobel-Komitee verliehen, das aus fünf vom Parlament gewählten Mitgliedern besteht. Das Komitee hatte zuvor am Sonntag auf X sich zu wiederkehrenden Aussagen und Forderungen seitens des US-Präsidenten geäußert, ohne jedoch den Namen Trump zu erwähnen. So heißt es in dem Beitrag:
“Eine der Kernaufgaben der Nobelstiftung ist es, die Würde der Nobelpreise und ihrer Verwaltung zu wahren. Die Stiftung hält sich an den Willen und die Bestimmungen von Alfred Nobel. Darin heißt es, dass die Preise an diejenigen verliehen werden sollen, die ‘der Menschheit den größten Nutzen gebracht haben’, und es wird festgelegt, wer das Recht hat, den jeweiligen Preis zu vergeben. Ein Preis kann daher nicht, auch nicht symbolisch, weitergegeben oder weiterverteilt werden.”
Statement from the Nobel Foundation
One of the core missions of the Nobel Foundation is to safeguard the dignity of the Nobel Prizes and their administration. The Foundation upholds Alfred Nobel’s will and its stipulations. It states that the prizes shall be awarded to those who… — The Nobel Prize (@NobelPrize)
Der letzte Satz bezog sich auf ein aktuelles Ereignis in Washington: Die venezolanische Oppositionsführerin María Corina Machado hatte im Dezember des Vorjahres den Friedensnobelpreis erhalten. Machado hatte nun am 15. Januar ihre persönliche Goldmedaille für den Preis an Trump im Oval Offive überreicht. Dieser bezeichnete den Akt als “Geste des gegenseitigen Respekts”.
President Donald J. Trump meets with María Corina Machado of Venezuela in the Oval Office, during which she presented the President with her Nobel Peace Prize in recognition and honor.🕊️ — The White House (@WhiteHouse)
Laut Aftenposten-Artikel erklärte Ministerpräsident Støre, dass das Land in seinem Standpunkt zu Grönland unverändert bleibe:
“Grönland ist Teil des Königreichs Dänemark, und Norwegen unterstützt das Königreich Dänemark in dieser Angelegenheit voll und ganz.”
Die Regierung bleibe zudem auch bei der Einschätzung, “dass die NATO auf verantwortungsvolle Weise die Arbeit für Sicherheit und Stabilität in der Arktis verstärkt”, so der Ministerpräsident in seinem Antwortschreiben. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
In Ungarn verdichten sich die Hinweise, dass Hammerbanden-Terrorist Simeon Ravi Trux alias „Maja“ die Höchststrafe erhält und lebenslänglich ins Gefängnis muss – ohne Aussicht jemals wieder in Freiheit zu gelangen. von Der Prozess gegen „Maja T.“, eigentlich Simeon Ravi Trux, vor dem Budapester Gerichtshof wird fortgesetzt. Die brisante Enthüllung dabei: Der Linksextremist, Antifa-Schläger und Gewohnheitsverbrecher mit langem Vorstrafenregister war beteiligt. Seine Opfer wurde teils schwerst verletzt. Wir erinnern uns: Moralisch endverwahrloste linksgrüne Politiker zeigten Mitgefühl für diesen Widerling und pilgerten zu ihm ins ungarische Gefängnis, um bei der eigenen linksradikalen Klientel zu punkten und an der Märtyrererzählung des im ungarischen transfeindlichen Folterknasts darbenden Delinquenten mitzustricken. Im Juni und September 2025 waren gleich mehrere Verhandlungstage im Prozess gegen den in der Zwischenzeit zu “Maja” konvertierten Deutschen unbestimmten Geschlechts angesetzt. Trux wird vorgeworfen, an der Menschenjagd der Antifa vom Februar 2023 in Ungarns Hauptstadt beteiligt gewesen zu sein. Die Antifa gab vor, es im Umfeld des Gedenkens am sogenannten „Tag der Ehre“ auf „Nazis“(genauer: wen man willkürlich dafür hält) abgesehen zu haben. In Gruppen von acht bis zehn Mann verfolgte man die rein nach ihrem Äußeren ausgewählten Opfer und überfiel diese heimtückisch, unter Einsatz von Totschlägern, mit gezielten Schlägen und Tritten gegen den Kopf – wobei einzelne Mitglieder der Bande die Aufgabe hatten, das jeweilige Opfer an Händen und Füßen zu fixieren, um jede Gegenwehr zu unterbinden.
Beträchtliches deutsches Vorstrafenregister
Die Staatsanwaltschaft wirft dem deutschen Angeklagten vor, an diesen Attacken an zwei Tagen hintereinander mit insgesamt neun zum Teil lebensgefährlich verletzten Opfern beteiligt gewesen zu sein und fordert bis zu 24 Jahre Haft, denn die Täter hätten in ihrer Brutalität selbst den Tod der überfallenen Personen billigend in Kauf genommen. Im Juni wurden weitere Zeugen und Experten angehört. Das Gericht verlas unter anderem Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden, wonach gegen Simeon Ravi Trux seit 2017 insgesamt acht Strafverfahren (!) eingeleitet wurden. Neben mehreren Gewaltverbrechen wurden ihm Drogenhandel und ein bewaffnet verübter Raub zur Last gelegt. Trux verwies zu seiner Verteidigung auf die milden Strafen, die er für diese Vergehen in Deutschland erhalten habe. Die Antifa-Genossen im Publikum feixten angesichts dieser alten, „aufgewärmten“ Geschichten – vermutlich wissen sie nicht, dass in Ungarn nach dem US-Vorbild „Three Strikes“ Rückfalltäter besonders hart bestraft werden können.
Grüne und Linke vor dem Karren der Antifa
Trux versuchte im Übrigen, eine Unterbrechung des Strafprozesses zu erreichen, indem er Anfang Juni in den Hungerstreik trat. Seine über den Verteidiger mitgeteilten Anschuldigungen an die Adresse der JVA sind jedoch wenig hilfreich, da dieselben angeblichen Haftbedingungen (schmale Kost, Wanzen und Kakerlaken et cetera) zehntausende Ungarn treffen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Die monierte Einzelhaft dürfte eher dem Selbstschutz der „nichtbinären“ Person dienen, die nach ungarischem Recht andernfalls ihre Zelle mit Männern teilen müsste. Die Antifa in Deutschland mobilisiert derweil zur politischen Druckausübung auf die Orbán-Regierung und fand dabei willfährige Helfer bei Grünen und Linken. Mehrere Politiker dieser selbst in einem schwierigen Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehenden Parteien fordern die Überstellung von Maja T. nach Deutschland, weil Ungarn aus ihrer Sicht kein rechtsstaatliches Verfahren sicherstellen könne. Die Position der Orbán-Regierung ist eindeutig: In Ungarn ist die Gerichtsbarkeit unabhängig, es gibt hier keine weisungsgebundenen Gerichte. Nichtsdestotrotz würde man harte Strafen für jene ausländischen Täter begrüßen, die versuchten, Terror in die Straßen von Budapest zu spülen.
“Three-Strikes”-Regel im ungarischen Strafrecht
Die als linksradikal eingestufte Antifa sollte international als Terrororganisation geführt werden. Übrigens: Ungarn hat seit 2010 eine sehr vernünftige, als „három csapás“ („three strikes“) bezeichnete Verschärfung nach US-amerikanischem Vorbild in seinem Strafecht, die auf wiederholte Gewaltkriminalität gegen Personen zielt. Der Anwendungsfall setzt voraus, dass ein Täter zum dritten Mal wegen vollendeten „violent crimes against persons“ rechtskräftig verurteilt wird – mit einer drastischen Rechtsfolge: Die Strafe wird dann grundsätzlich verdoppelt; überschreitet der so gesteigerte Höchstrahmen 20 Jahre, soll eine „actual life sentence without the possibility of parole“ (tatsächliche lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung) verhängt werden. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Der ehemalige Diplomat und Geheimdienstler Arndt Freytag von Loringhoven sieht das Verhältnis zu den USA auf einem historischen Tiefpunkt – und schließt sogar das Ende der NATO nicht aus. von Arndt Freytag von Loringhoven war von 2017 bis 2020 Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes und zuvor Beigeordneter Generalsekretär der NATO für Nachrichtenwesen. Im Interview mit der Berliner Zeitung er einige bemerkenswerte Statements ab. Mit Blick auf das angeschlagene transatlantische Verhältnis zwischen Europa bzw. der EU und den USA sagte er:
“Die transatlantischen Beziehungen sind unter Donald Trump auf einem Tiefpunkt angelangt, da gibt es nichts zu beschönigen. Trump ist an Deals und Business interessiert, nicht am Erhalt von Werten, an Demokratie und Völkerrecht. In seiner Welt sind ihm autoritäre Staaten oft näher als Europa. Die Folge: Europa kann den USA nicht mehr vertrauen.”
Er schlussfolgerte daraus, dass Europa “souveräner” werden muss – und betonte parallel, dass es nicht mehr den früheren weltweiten Einfluss haben werde. Besonders von der Bundesregierung fordere er mehr Durchsetzungsvermögen – es reiche nicht, zu betonen, dass “die Lage komplex” ist, wie es Kanzler Friedrich Merz mit Blick auf die militärische Intervention der USA in Venezuela getan hat. Das gleiche gilt für Grönland: “Eine Annexion Grönlands müsste als klarer Bruch des Völkerrechts verurteilt werden.” Auf die Frage nach einer möglichen militärischen Konfrontation innerhalb der NATO auf der großen Insel antwortete er: “Trump will Grönland, das sehe ich genauso. Im Moment würde ich nichts ausschließen. Es gibt natürlich auch die Option, dass die USA nicht so weit gehen, eine militärische Aktion zu beginnen – sondern versuchen, die Beziehungen neu zu verhandeln, etwa in puncto Sicherheit, Rohstoffe und Schifffahrtswege in der Arktis. Es liegt im Interesse des gesamten Westens, dass Russland und China nicht in diese Lücke stoßen. Solange dies in einem geordneten und fairen Verhandlungsprozess geschieht, könnten wir das positiv begleiten. Aber ein militärischer Überfall mit dem Ziel einer Annexion muss von Deutschland in klarer Deutlichkeit verurteilt werden.” Er betonte:
“Eine Militäraktion eines Partners gegen einen anderen, besonders wenn es sich um den mit Abstand stärksten Verbündeten handelt – hier liegt der Unterschied zu Zypern –, würde die Glaubwürdigkeit des Solidaritätsversprechens zutiefst erschüttern. Die NATO könnte dann keine Abschreckung mehr projizieren. Selbst wenn sie sich formal nicht auflöst, wonach es zurzeit aussieht, würde sie ihre Relevanz verlieren.”
Mit Blick auf Amazon, Google, Apple und Co. konstatierte von Loringhoven eine enorme europäische Abhängigkeit von den USA: “Europa ist eine digitale Kolonie der USA. Wir haben uns von Amerika in einer Weise abhängig gemacht, die uns sicherheitspolitisch massiv einschränkt. Europa muss souverän werden – im Digitalen genauso wie in der Verteidigung.” Das wird allerdings nicht leicht werden, wie er ebenfalls betonte: “Das ist natürlich ein sehr dickes Brett und bedeutet: eigene KI-Kapazitäten entwickeln, Clouds, Chips, Netze – der Krieg der Zukunft wird digital und mit autonomen Systemen geführt werden. Die Abhängigkeit von den Amerikanern ist neben dem Nuklearen bei den sogenannten ‘Strategic Enablers’ besonders groß, also bei Aufklärung, Sensoren sowie weiträumigen Lufttransporten.” Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Antirussische Indoktrination findet nicht nur in Talkshows und Leitartikeln statt. Sie kommt auch in Krimiserien vor. Jüngstes Beispiel: Ein ZDF-Krimi, der als Anschauungsmaterial der BND-Warnungen vor „russischer hybrider Kriegsführung“ dienen könnte. von Mit bisher 104 Folgen in 16 Staffeln ist die Krimi-Fernsehserie “” ein Dauerbrenner im ZDF. Seit 2012 jagt Kriminalhauptkommissarin Vera Lanz von der Münchner Mordkommission freitagabends Verbrecher auf der Mattscheibe. Und das mit recht erfreulichen , zumindest bei den älteren Zuschauergruppen. Für die jüngste Folge griffen Regisseur Andreas Senn und Autor Peter Kocyla tief in die Trickkiste antirussischer Narrative. Das Ergebnis: Ein Krimi, als hätte der BND Pate gestanden. Der ominöse Titel “Schattenkrieger”. Die Handlung mit dem Mord an dem Asylbewerber Lew Maganow, einem russischen Oppositionellen, der mit seiner schwangeren Frau nach Deutschland emigriert ist. Der Täter kann flüchten. Die Tatausführung lässt auf einen professionellen Killer schließen. Im Deutschland des Jahres 2025 steht selbstverständlich sofort der russische Geheimdienst in Verdacht, denn – so Kriminalhauptkommissar Böhmer (Minute 7.40): “Die sind bekannt dafür, dass sie Gegner auch im Ausland erledigen.” “Die Chefin” zeigt sich gegenüber dieser Theorie skeptisch. Und als kritischer Zuschauer hofft man, dass der Plot des Films tatsächlich nicht so platt enden wird. Zumal auch Staatsanwalt Hartmann auf die Einschaltung von Generalbundesanwalt und Staatsschutz drängt – und in deutschen Krimis irrt die (meist als unsympathisch dargestellte) Staatsanwaltschaft traditionellerweise. Tatsächlich führen die Ermittlungen zunächst auf andere Spuren. Beispielsweise zum sich als Schleuser betätigenden Spediteur Markus Wenzel, der vom Ehepaar Maganow Geld erpresste. Oder zu dem IT-Experten Alexander Becker, der als “D-Fense” seinen Hass auf Asylbewerber im Netz auslebt und gegenüber Lew Maganow Todesdrohungen geäußert hatte. Er muss als typische Symbolfigur für den Wutbürger herhalten, der im Internet Hass und Hetze sowie “russische Fake News” verbreitet und dabei noch auf seine Meinungsfreiheit pocht (für real existierende BRD-Verhältnisse ist die bei Becker durchgeführte Hausdurchsuchung äußerst rücksichtsvoll, ja geradezu lasch zu nennen). Weitere Indizien sprechen für Becker als Täter: So hat er vom Internetnutzer “Kamerad 95” die Wohnadresse der Maganows zugespielt bekommen und diese observiert. Allerdings fehlt die Tatwaffe – und Becker verdankt seiner pflegebedürftigen Mutter ein Alibi. Die Witwe Marina Maganowa erhält derweil Polizeischutz und kommt bei der engagierten Flüchtlingshelferin Sabine Hübner und deren Tochter, der Studentin Hanna, unter. Die Kripo findet heraus, dass Lew Maganow kurzzeitig bei der Firma Deist Optics gearbeitet hatte, die – entgegen den Sanktionen – Lasertechnik nach Russland verkauft – an eine Moskauer Firma, die wiederum die russische Rüstungsindustrie beliefert. Lew war diesen Machenschaften auf die Spur gekommen; nach den von ihm sichergestellten Unterlagen sucht nun der russische Geheimdienst – in der Person von Sabine Hübner! Die österreichische Industriemessenorganisatorin Hübner ist nämlich in Wirklichkeit eine russische Spionin – das wird dem Zuschauer klar, als die Dissidentin Marina auf Russisch bedroht (Minute 48: “Мы тоже на войне, Марина.”). Die Geheimdienstlerin hatte in Südamerika die Identität einer Toten angenommen und koordiniert nun die geheimen Russlandgeschäfte der Firma Deist. Auch für die Ermordung von Lew Maganow aufgrund seiner investigativen Recherchen ist sie verantwortlich. Nebenbei ermordet sie noch den lästigen Mitwisser Alexander Becker samt seiner hilflosen Mutter. Die fleißige Agentin hatte nämlich neben ihrer Spionagetätigkeit, ihrer bürgerlichen Berufsarbeit, ihrem Engagement für Flüchtlinge und ihrem Alltag als alleinerziehende Mutter noch Zeit dafür gefunden, als “Kamerad 95” Becker mit russischen Narrativen aufzuhetzen und ihn als Späher auf die Maganows anzusetzen. À propos “alleinerziehende Mutter”: Ganz am Ende wird noch das Narrativ vom angeblichen russischen Kinderraub angeschnitten. Kommissarin Lanz vermutet nämlich bei der Vernehmung der inhaftierten Agentin, deren (im Film nicht konkret benannte) Auftraggeber hätten der unfruchtbaren Sabine Hübner zu einem Kind verholfen und ihr vor zwanzig Jahren Hanna als Baby übergeben. Auch diese antirussische Verschwörungstheorie lässt der Film also nicht aus. “Der Schattenkrieger” ist in seiner Indoktrination hinterhältiger als die übliche Hetze gegen Russland und Russen, die man aus den Talkshows des BRD-Fernsehens und den Artikeln der Mainstream-Presse kennt. Mit dem Film erreicht die antirussische Propaganda auch die Zuschauer, die bei politischen Gesprächsrunden im Fernsehen schon längst abschalten und die Politikseiten der Zeitungen seit Langem überblättern. Aber einen Krimi am Freitagabend zur Entspannung schaut man sich immer noch gerne an. Was läge also näher, als mittels der Serie um die sympathische Kriminalhauptkommissarin Vera Lanz dem Zuschauer die Botschaft von der ach so bedrohlichen russischen Gefahr zu vermitteln? Fragt sich nur, wer hier der wirkliche “Schattenkrieger” ist. Die Folge wirkt wie ein Bestandteil der psychologischen Kriegsführung zur Manipulation der Bevölkerung, wie eine Psy-Op im Schattenkrieg gegen Russland. Kritische Medien hat man in der BRD weitgehend an den Rand gedrängt, russische Sender verboten (in Minute 31 gibt es übrigens in dem Film auch noch den Wink mit dem Zaunspfahl, dass “berühmte russische Journalisten” ein Visum für Deutschland erhalten würden, russische Oppositionelle jedoch nicht – ein Aufruf zur verschärften Bedrängung russischer Berichterstattung aus Deutschland?). Nun geht es daran, der deutschen Bevölkerung einzutrichtern, wie gefährlich Russland ist. Schließlich hatte NATO-Politologin Florence Gaub erst kürzlich , dass sich in der deutschen Öffentlichkeit erst allmählich das Bewusstsein durchsetze, “dass das Land massiven Angriffen ausgesetzt sei”. Hybride Kriegsführung, Morde, Unterminierung der Demokratie, Spaltung der Gesellschaft und Verfolgung russischer Oppositioneller im deutschen Exil: Der Film arbeitet nahezu alle Vorwürfe ab, die BND-Chef Martin Jäger bei einer Bundestags-Anhörung im vergangenen Oktober gegenüber Russland . Und das alles in nur 58 Minuten! Regisseur Andreas Senn gebührt Anerkennung, diese Masse an antirussischen Narrativen so kompakt und spannend in eine einzige Folge verpackt zu haben. Die Frage, wer in Wirklichkeit “der Schattenkrieger” ist, ist leicht beantwortet. Als Fazit des Films bleibt beim Zuschauer hängen: Russen machen immer Ärger. Indem sie die deutsche Gesellschaft destabilisieren und Morde begehen. Ganz so, wie es der altersweise Kriminalhauptkommissar Böhmer gegenüber seinem jungen Kollegen im Rückblick auf die 80er Jahre formuliert hatte (Minute 9): “Wir hatten die Aids-Welle, Tschernobyl, den Eisernen Vorhang… Und immer Ärger mit den Russen! Eigentlich genauso wie heute.” Der Zuschauer darf gespannt sein, was der inoffizielle Schattenkrieg gegen Russland im deutschen Fernsehen noch so alles hervorbringen wird. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Russland – ein mausgraues, rückständiges Land, das außer Ackerflächen und Bodenschätzen nicht viel zu bieten hat? Dieses Zerrbild wird von deutschen Medien seit Jahrzehnten gezeichnet und vermittelt. Doch die Wahrheit ist nicht das, worin wir konditioniert werden. Russland hat unter Präsident Wladimir Putin in den vergangen 25 Jahren einen atemberaubenden Aufstieg hingelegt. Lebensqualität, Digitalisierung, Infrastruktur, Sicherheit und Sauberkeit – die Russen haben Deutschland inzwischen in allen Bereichen abgehängt. In seiner neuen Reportage gewährt Ihnen unser Chefredakteur wieder einzigartige Einblicke, von denen deutsche Politiker garantiert nicht möchten, dass Sie diese zu Gesicht bekommen! Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Fünf Monate nach dem bestialischen Mord an der Schülerin Liana K. am Bahnhof Friedland erklärt die deutsche Justiz den irakischen Mörder für schuldunfähig. Damit bleibt ein weiteres migrantisches Kapitalverbrechen mal wieder ungesühnt. von Die 16-jährige Liana musste vor fünf Monaten auf einem Bahngleis in der niedersächsischen Provinz sterben, ermordet von dem Iraker Mohammed al-D.. Dieser hatte die aus Heiligenstadt im Eichsfeld stammende Schülerin am 11. August am Bahnhof Friedland aus heiterem Himmel vor einen Durchgangs-Güterzug gestoßen, der mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern durch den Bahnhof fuhr (Linksmedien wie der “” schrieben anschließend zynisch von einem “Vorfall in Friedland”, während und dem ÖRR-Fernsehpublikum erklärten, dass es keinen Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität gäbe). Fast überflüssig zu erwähnen, dass natürlich auch dieser Täter als abgelehnter Asylbewerber und zudem wegen eines Sexualdelikts vorbestrafter, polizeibekannter Krimineller gar nicht mehr hätte in diesem Land sein dürfen. Doch er blieb als wandelnde Zeitbombe unbehelligt auf freiem Fuß, ein weiterer klassischer Merkel-Gast und Profiteur der verbrecherischen Politik einer Kanzlerin, die sich bis heute vor keinem Gericht verantworten muss, sondern mit den höchsten Orden behängt wird. Vor Gericht verantworten : Gegen ihn wird wegen des Mordes an Liana noch nicht einmal Anklage erhoben. Die lapidare Begründung der Staatsanwaltschaft: Er sei “geistig verwirrt”. Deshalb geht sie nun lediglich im Sicherungsverfahren gegen den Iraker vor, und das, obwohl der dieser junge Mädchen aus niedrigen Beweggründen und vorsätzlich vor den Zug warf. Der abgelehnte Asylbewerber sei zwar ausreisepflichtig gewesen – . Und solche Leute darf man nicht abschieben. Statt der Anklage hat die Staatsanwaltschaft nun ein Softverfahren beim Landgericht Göttingen eingereicht: Am Ende steht nicht einmal eine Mindeststrafe. Jeder Psychiater kann damit dieses Monster – selbst nach kurzer Zeit – als „symptomfrei“ entlassen. Schon früh hatte Lianas Mutter genau diesen Ausgang befürchtet.
Wegen Exhibitionismus im Knast, aber straffrei bei Mord?
Die Schuldunfähigkeit ist dabei eine recht neue Entwicklung – denn Mohammed al-D. hatte vor der Tat 2025 bereits wegen Exhibitionismus in einer normalen Haftanstalt gesessen. Die verzweifelte Mutter fragt: „Wo ist die Gerechtigkeit, wenn er jetzt für den Mord an einem unschuldigen Kind in eine Psychiatrie und nicht ins Gefängnis geht?“ Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums war bei einer Untersuchung im Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende im April 2025 bei al-D. noch keine psychische Erkrankung festgestellt worden. Allerdings hielt er sich danach als Patient zweimal – jeweils nur für wenige Stunden – in einer psychiatrischen Klinik auf, unter anderem am Tag direkt vor der Tat im August 2025. Im Juli soll er die Wahnvorstellung geäußert haben, dass man ihn durch Gas, Strom und Gift umbringen wolle. (Persönlicher Einwand am Rande: Genau das würde ich tun, wenn ich der Vater wäre; meine beiden Mädchen sind 13 und 17 Jahre alt!). Ein System, das solche Typen nun mit 400 Euro Kosten pro Tag in der Forensik durchfüttert, statt sie in ihre Heimat zu verbringen, weil dort die medizinische und psychologische Betreuung nicht so schaumig ist, muss in dieser Form gesetzlich erledigt werden. Sofort. Das ist kein Rechtsstaat, das ist institutionelle Pervertierung jeglichen Rechtsempfindens, mit erheblichem Gefährdungspotenzial für den allgemeinen Rechtsfrieden! Paragraph 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) besagt zum Schutz des Täters (!) für das Verfahren:
„Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich … zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde.“ Mal sehen, was das Gericht im nun anberaumten Softverfahren zum Täterschutz sagt…
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Während viele Menschen in Österreich und Deutschland weiterhin Bargeld gegenüber digitalen Zahlungsmethoden bevorzugen, arbeiten die Brüsseler Eurokraten an weiteren Einschränkungen. Ab dem Jahr 2027 gelten beinharte Regeln. von Die Politik ist es gewohnt, mit einer Salamitaktik vorzugehen, um ihre Ziele zu erreichen. Im Wissen darum, dass die Implementierung strikter Regeln oftmals auf starken Widerstand in der Bevölkerung stößt, werden solche Maßnahmen gerne schrittweise eingeführt. Dies betrifft auch Beschränkungen in Sachen Bargeld. Demnach wird ab dem kommenden Jahr eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro gelten. Begründet wird dies mit der Bekämpfung von Geldwäsche durch Kriminelle. Den einzelnen EU-Staaten steht es dabei jedoch frei, sogar noch niedrigere Obergrenzen einzuführen. Auch dürfen die jeweiligen EU-Mitgliedsländer die Umsetzung dieser Regeln selbst in die Hand nehmen. Beschränkt ist diese Regelung zudem auf gewerbliche Transaktionen. Jene zwischen Privatpersonen – beispielsweise beim Kauf eines Fahrzeugs von einem Bekannten oder einem Familienmitglied – sollen demnach (noch) nicht eingeschränkt werden. Dennoch könnte man in den Fokus der Behörden geraten, wenn man als Privatperson öfter Bargeldtransaktionen zwischen 3.000 und 10.000 Euro tätigt. Besonders interessant ist, dass die österreichische Regierung damals im Jahr 2023 unter Bundeskanzler Nehammer ankündigte, Bargeld als Zahlungsmittel verfassungsrechtlich abzusichern – eine Idee, die bereits zuvor von der FPÖ immer wieder eingebracht wurde. Doch am Ende kam es nicht dazu. Auch in Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen in Bezug auf das Bargeld und die Bargeldannahme. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass diese Obergrenze in den einzelnen Ländern sogar niedriger angesetzt werden kann. Im Jahr 2027 sind es dann 10.000 Euro, 2030 dann vielleicht nur mehr 5.000 Euro. Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Inflation zuschlägt, werden solche Summen in wenigen Jahren auch noch weniger wert sein als heute. Seit Einführung des Euro hat dieser bereits rund 40 Prozent an Kaufkraft verloren, . Hätte man damals schon eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro eingeführt, entspräche dies heute einer Kaufkraft von nur mehr etwa 6.000 Euro. Ein anderer wichtiger Punkt sind die Nennwerte der Banknoten selbst. Während man in der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise zuerst Scheine bis 100 D-Mark ausgab, wurden ab den 1960er-Jahren auch Fünfhunderter und Tausender gedruckt, um der Inflation Rechnung zu tragen. In Österreich gab es bis 1983 als größte Denomination den 1000-Schilling-Schein. Auch dort sorgte die Inflation dafür, dass eine 5000er-Banknote eingeführt wurde. Die EU jedoch ging bereits einen anderen Weg. Der Fünfhunderter wurde faktisch abgeschafft (wird nicht mehr gedruckt), so dass der 200-Euro-Schein jener mit dem höchsten Gegenwert ist. Doch auch hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis dieser nicht mehr gedruckt wird und der Hunderter übrig bleibt. Und auch hier noch einmal: Hundert Euro heute haben nur mehr die Kaufkraft von etwa 60 Euro zur Einführung der Gemeinschaftswährung. Wenn es vielleicht in ein paar Jahren so weit ist, wäre das kaufkrafttechnisch in etwa so, als wenn Anfang der 2000er-Jahre die größte Euro-Banknote ein Fünfziger gewesen wäre. Die von der EU mit Unterstützung der Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten geschaffene Bargeldobergrenze ist also längerfristig eine perfide Methode, über die Inflation und Kaufkraftverluste den Bargeldgebrauch auf Kleinbeträge zu reduzieren. Am Ende sollen die Menschen daran gewöhnt werden, möglichst überall digitale Zahlungsanbieter einzusetzen – bis hin zur Einführung der Digitalen Zentralbankwährung (CBDC). Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .