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Montag, 21 September 2026

Deutschland als Feindstaat nach der UN-Charta
Deutschland als Feindstaat nach der UN-Charta

Die sogenannte Feindstaatenklausel, die in bestimmten Fällen auch militärisches Vorgehen gegen die ehemaligen Achsenmächte erlaubt, ist weder vergessen noch obsolet. Seitens der Russischen Föderation gibt es dazu inzwischen ernstzunehmende Bestrebungen, den Zwei-plus-Vier-Vertrag aufzukündigen – das feindselige Verhalten der Bundesregierung entpuppt sich als ein Spiel mit dem Feuer. von Vor Kurzem ist die sogenannte Feindstaatenklausel der UN-Charta, die lange vergessen war, wieder ins Gespräch gekommen. Da ich mich mit dieser Thematik schon seit einigen Jahren beschäftige, möchte ich in dem folgenden Artikel noch einmal darauf eingehen. Der erste Teil meiner Ausführungen wurde bereits im Januar 2024 , zum Beispiel im Overton Magazin am 18. Januar 2023 sowie in meinem 2024 erschienenen Buch “Niemand soll hungern, ohne zu frieren”. Der zweite Teil ist ein Auszug aus meinem im Juli 2025 erschienenen Buch “Geopolitik im Überblick. Deutschland-USA-EU-Russland”, in dem ich unter anderem auf die Bedeutung der Feindstaatenklausel für die gegenwärtige, sich immer mehr zuspitzende politische Situation eingegangen bin. Nachdem nun vor einigen Tagen der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Michael von der Schulenburg meine Ausführungen und Erkenntnisse unter dem Titel “Die Bedeutung der Feindstaatenklausel für Deutschland” großenteils übernommen hat, werden diese erfreulicherweise eine weite Verbreitung finden, zumal von der Schulenburgs Artikel nicht nur in deutschen Internetforen, sondern auch in der führenden außenpolitischen Zeitschrift Russlands, Russia in Global Affairs, auf Russisch und Englisch  wurde.

Die Feindstaatenklausel

Um nach den Erfahrungen zweier Weltkriege künftige Bedrohungen des Friedens zu verhindern, beschlossen 1945 – inspiriert von Immanuel Kants Schrift “Zum ewigen Frieden” – 51 Staaten die Charta der Vereinten Nationen, die am 24. Oktober 1945 . Die BRD und die DDR traten der Charta 1973 bei, seit 1990 ist das vereinigte Deutschland als Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen. In der Charta wird ein Friedensgebot konstituiert, um “den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen”. Internationale Auseinandersetzungen oder “Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten”, sollen “durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts” bereinigt oder beigelegt werden. Kaum bekannt in der deutschen Öffentlichkeit ist, dass Deutschland nach der sogenannten Feindstaatenklausel in den Artikeln 53 und 107 der Charta gegenüber den Gegnern des Zweiten Weltkriegs immer noch ein Feindstaat ist (Artikel 77, der auf das internationale Treuhandsystem und entsprechende Treuhandgebiete eingeht, ist nach dem Beitritt Deutschlands zur UN gemäß Artikel 78 hinfällig geworden). Die Feindstaatenklausel besagt, dass Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls Deutschland erneut eine aggressive Politik verfolgen würde, was gegebenenfalls militärische Interventionen einschließt. Artikel 53, Absatz 1 der Charta lautet:
“Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.”
Gemäß Absatz 2 bezeichnet der Ausdruck “Feindstaat” jeden Staat, “der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war”. Artikel 107 der Charta lautet:
“Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.”
In diesem Zusammenhang ist noch der Artikel 52 von Bedeutung, der in Absatz 4 auf die Artikel 34 und 35 eingeht, deren Anwendung “nicht beeinträchtigt” wird. Die Artikel 34 und 35 betreffen den Sicherheitsrat, der bei internationalen Streitigkeiten tätig werden kann. Des Weiteren wird auf die Artikel 11 und 12 verwiesen, die wiederum die Befugnisse der Generalversammlung zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit regeln.

Ist die Feindstaatenklausel obsolet?

Diskutiert wird, ob die sich aus den genannten Artikeln ergebende Feindstaaten-Regelung durch die Mitgliedschaft Deutschlands in den Vereinten Nationen  ist. Aber wenn dem so wäre, hätten diese Bestimmungen schon lange gestrichen werden können. Zwar wurde Deutschland im Vereinigungsvertrag von 1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag) “volle Souveränität” , aber die Vereinbarung wurde durch Zusatzverträge, zum Beispiel über Truppenstationierungen und militärische Zusammenarbeit, wieder relativiert. Die damaligen Siegermächte, die eine bedingungslose Kapitulation erzwungen hatten, sind immer noch präsent. Die Bundesrepublik Deutschland steht unter Kuratel der USA sowie unter latenter Beobachtung Großbritanniens und Frankreichs, auch wenn das bemäntelt wird und viele es nicht wahrhaben wollen. Wenn man diese Tatsache hinsichtlich der geopolitischen Situation, in der wir uns befinden, bedenkt, wird vieles klarer: Washington hat erhebliche Möglichkeiten, Druck auszuüben und auf Entscheidungen der deutschen Regierung einzuwirken, was ständig zu beobachten ist, zum Beispiel bei der Sprengung der Ostsee-Pipelines, der grenzenlosen Unterstützung der Ukraine und der verheerenden Aggressionspolitik gegenüber Russland. Festzustellen ist, dass das Friedensgebot der UN-Charta allgemeine Gültigkeit beansprucht, in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder verletzt wurde, insbesondere von den USA, die aufgrund ihrer völkerrechtswidrigen Interventionspolitik schon lange das Recht verwirkt haben, sich auf Menschenrechte und die Verteidigung demokratischer Freiheiten zu berufen. Es ist davon auszugehen, dass weder die USA noch Großbritannien ein Interesse daran haben, die Feindstaatenklausel der UN-Charta zu annullieren, das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Dasselbe gilt für einen Friedensvertrag (angeblich wären nach einem Friedensvertrag erhebliche Reparationen fällig geworden; das wäre aber wohl kaum ein Hinderungsgrund gewesen, da die Berliner Regierung ohnehin ständig Millionen und Milliarden verteilt und auch verschleudert). Die Gelegenheiten, zukunftsweisende, geordnete Verhältnisse zu schaffen, wurden nicht wahrgenommen.

Nach wie vor im Status der bedingungslosen Kapitulation

Die USA fordern von Deutschland Aufrüstung. Der Militäretat soll auf fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts angehoben werden. Obwohl es dafür keine Anhaltspunkte gibt, wird behauptet, Russland bedrohe nicht allein die baltischen Staaten und Polen, sondern ganz Westeuropa. Anlässlich eines Antrittsbesuchs in Paris am 7. Mai 2025  Bundeskanzler Friedrich Merz nach Absprache mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron: “Die Ukraine kann sich in ihrem Kampf gegen die russische Aggression auf Deutschland und Frankreich weiterhin verlassen.” Deutschland steht seit 1945 unter Kuratel in einem permanenten Ausnahmezustand. Es ist dringend an der Zeit, diese Vormundschaft zu beenden. Die wichtigsten Ziele einer vernünftigen Politik für Deutschland müssen sein:
  • Austritt aus der NATO, die schon lange gegen ihre eigenen Statuten verstößt
  • Aufkündigung der Stationierungen ausländischen Militärs auf deutschem Territorium
  • Einstellung von Waffenlieferungen insbesondere an Kriegsparteien
  • Wiederaufnahme normaler Beziehungen zu Staaten, zu denen das Verhältnis zurzeit gestört ist
  • Wiederaufnahme preiswerter Gaslieferungen aus Russland
Doch die Voraussetzungen, dass diese Ziele umgesetzt werden können, sind nach Antritt der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz und Vizekanzler Lars Klingbeil bis auf Weiteres nicht gegeben. Michail Gorbatschow hat 1990 wesentlich zur Vereinigung der DDR mit der BRD beigetragen, aber das wird heute ignoriert. Seinerzeit wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag abgeschlossen, der am 15. März 1991 in Kraft trat. Darin wurde erklärt,
“dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar.”
Auch wurde der Verzicht auf atomare Waffen bekräftigt. Sollte das alles Makulatur sein? Seitens der Russischen Föderation gibt es inzwischen ernstzunehmende Bestrebungen, den Zwei-plus-Vier-Vertrag aufzukündigen – mit schwer kalkulierbaren Folgen, etwa der unabhängige Journalist Mark Hegewald in seinem Format Markmobil. Spätestens mit der geplanten Stationierung von US-Raketen verstößt Deutschland gegen das Vertragswerk. Bereits im März 2022 hatte Russland Deutschland als “unfreundlich” eingestuft. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Wahlen in Meck-Pomm und Berlin: Die Kernschmelze des Altparteienstaats
Wahlen in Meck-Pomm und Berlin: Die Kernschmelze des Altparteienstaats

Das ist ein politisches Erdbeben! In Mecklenburg-Vorpommern und Berlin fliegen den etablierten Parteien ihre Arroganz und die gesamte bisherige Machtordnung um die Ohren. Friedrich Merz ist abgewählt – daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich der Kanzler-Darsteller noch immer weigert, zurückzutreten. Doch wie geht es jetzt weiter? von
Die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin haben erneut den finalen Zerfallsprozess der alten Parteienordnung in diesem Land bestätigt und den Nachweis erbracht, dass a) der Siegeslauf der AfD nicht zu stoppen ist b) seitens der Union, die den von der AfD besetzten Teil des politischen Spektrums offengelassen hat, keinerlei Einsicht, Besinnung noch Umkehr zu erwarten ist. Statt sich ihrer eigenen Verantwortung für den anhaltenden Hochverrat an eigenen Ideen, Positionen und Wählern endlich bewusst zu werden und die Brandmauerdoktrin samt jenen, die an ihr festhalten, in die Tonne zu treten, folgt man dem Totengräber Friedrich Merz weiter in den Untergang. Hingegen ist die AfD als neue bürgerliche Volkspartei : In Mecklenburg-Vorpommern liegt sie unter ihrem Spitzenkandidaten Leif-Erik Holm mit 37,7 Prozent – entgegen der (offenbar von linksmedialem Wunschdenken getragenen) Umfragen, die eine angeblich sichere Überflügelung durch die SPD prognostiziert hatten – deutlich auf Platz eins und legte dabei 21 Prozent gegenüber 2021 zu; einer der stärksten Zuwächse der bundesdeutschen Geschichte innerhalb einer Legislaturperiode überhaupt. Dies ist ein weiterer eindeutiger Wahlsieg, eine dröhnende Absage der Wähler an die Brandmauer – und vor allem auch ein klarer Regierungsauftrag, der traditionell der stärksten Partei gebührt, auch wenn Linken-Ex-Chef Dietmar Bartsch dreist behauptete, die AfD habe diesen Auftrag “keineswegs“. Die im Nordosten deutlicher als sonst irgendwo in rasendem Auflösungsprozess befindliche Union kommt laut der aktuellen Hochrechnung (Stand 20 Uhr) noch auf erbärmliche 5,0 Prozent und muss akut um den Verbleib im Landtag zittern; dies ist erneut das schlechteste Wahlergebnis ihrer gesamten Geschichte, nochmals eine Oktave tiefer als in Sachsen-Anhalt vor zwei Wochen. Scheitert sie an der 5-Prozent-Hürde, hätte sich die Brandmauer-Debatte mit ihrem Credo “keine Zusammenarbeit mit der AfD“ aus weitaus simpleren Gründen von selbst erledigt.

Reformen abgeblasen

Der destruktive Anti-Reform-Kurs von SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, mit dem sie sich im Wahlkampf demonstrativ von der eigenen Parteispitze im Bund distanzierte, bescherte ihr zwar 35,5 Prozent – gleichwohl ein Minus von 4,1 Prozent gegenüber der letzten Wahl –, hat nun jedoch zwingend zur Folge, dass die SPD im Bund noch mehr Widerstand gegen all das aufbringen wird, was Merz seinen Wählern unbeirrt als Zukunftsrezept verkauft – nämlich jene “Reformen“, die schon seit anderthalb Jahren auf sich warten lassen und nun praktisch gar keine Chance mehr auf Umsetzung haben. Dass bereits in der Koalition beschlossene Pakete wie die Rentenreform und die sogenannte “Gesundheitsreform” wieder aufgeschnürt und in Frage gestellt werden, wird die Nichtregierungskoalition aus CDU und SPD noch unbeliebter machen und der AfD absehbar weiteren Zulauf bescheren. Trotz des zweiten Platzes lässt sich Schwesig nun als große “Siegerin” feiern, – doch für ihre Partei wird es sich als Pyrrhussieg erweisen, denn regieren kann sie nur mit einem linksextremen Bündnis von Linkspartei und Grünen (die ebenfalls noch um die Überwindung der 5-Prozent-Hürde zittern müssen), was der AfD – vor allem wenn die Union tatsächlich aus dem Schweriner Landtag fliegen sollte, aber auch dann, wenn sie es noch einmal schafft – als einziger relevanter bürgerlicher Gegenkraft massiv in die Karten spielen und ihren Vorsprung weiter ausbauen helfen wird. Die Linke kommt auf 6,9 Prozent, die Grünen und das BSW kämpfen noch knapp oberhalb der Mindestklausel.

Der Sozialismus ist zurück

Eine völlig andere Gemengelage – die auf ihre Weise weitaus besorgniserregender ist als alles, was sich in Sachen Schwesigs Schweriner Linksbündnis abzeichnet – ergibt sich im Shithole Berlin: Hier errang die AfD zwar respektable, aber fernab politischer Gestaltungsmöglichkeiten rangierende 14,3 Prozent, obwohl dieses Ergebnis ebenfalls einen deutlichen Zuwachs von über 6 Prozent bedeutet, was in der linken Hauptstadtkloake mehr als beachtlich ist. Die CDU hingegen verlor auch hier über acht Prozent und landete bei 19,9 Prozent – ein Resultat, das von Friedrich Merz ironiefrei als „ordentlich“ bezeichnet wurde (offenbar rechnete man nach den Skandalen um Kai Wegner mit weitaus Schlimmerem). Tatsächlich ist auch das Berliner Ergebnis eine Klatsche sondergleichen für die CDU. Das Gesamtergebnis der Wahlen an der Spree ist jedoch eine Katastrophe mit fataler Signalwirkung weit über die Hauptstadt hinaus. Die Grünen kommen zwar auf vergleichsweise verschmerzbare 15,3, die SPD auf 11,9 Prozent – doch beide sind damit als Mehrheitsbeschaffer der Linksextremisten gesetzt, mit denen sie wohl absehbar die kommende Stadtregierung unter der linken Volkstribunin Elif Eralp bilden werden. Dass nun 37 Jahre nach dem Mauerfall ausgerechnet hier, wo die Abgründe linker Gewaltherrschaft eigentlich auf ewig ins kollektive Gedächtnis eingebrannt sein müssten, der Sozialismus erneut sein hässliches Haupt emporreckt und die Nachfolger der SED-Mauerschützenpartei mit unfassbaren 25,5 Prozent einen Erdrutschsieg mit Stimmzuwächsen von 13,3 Punkte verbuchen können, ist eine Schande für Deutschland im In- und Ausland. Damit ist eine links-linke Regierung unter Führung der SED-Nachfolgepartei so gut wie besiegelt – und das in der Stadt, in der das letzte totalitäre Unrechtsregime vom Volk hinweggefegt wurde. Hier herrscht demnächst dann eine Partei, die nichts anderes anzubieten hat als historisch zigfach gescheiterte Enteignungs- und Verstaatlichungspläne, Masseneinwanderung und dazu auch einen immer ungenierter propagierten hässlichen Antisemitismus. Berlin fällt damit gleich doppelt in die schlimmsten Zeiten der deutschen Geschichte zurück.

Ins Abseits geschossen

Auch in Berlin haben sich die Brandmauer-Parteien so ins Abseits geschossen, dass auch ohne ihren AfD-Ausgrenzungskurs inzwischen keine bürgerlich-konservative Koalition aus CDU und AfD mehr möglich wäre. Dafür wird eines evident: Wenn es ein Bundesland gibt, das unter Bundeszwang gestellt werden müsste, um nicht ins totale Chaos abzugleiten, ist es Berlin, dieses Habitat der Verstrahlten und Verblendeten, wo Woge Identitätspolitik, Sozialismus, Judenhass, Islamisierung, Klimawahn und jeder andere Auswuchs des kollektivistischen Wahns nun erst recht fröhliche Urständ feiern und die Stadt endgültig zum failed state machen werden. All das scheint dem über den Dingen schwebenden, der hässlichen Realität entrückten Bundeskanzler entgangen zu sein oder es interessiert ihn schlicht nicht. Nach seiner überraschenden Ankündigung, sich bereits kurz nach 18 Uhr zu den Wahlergebnissen äußern zu wollen – ein geschichtliches Novum bei einer Landtagswahl – erfuhr zunächst  die lagerübergreifende Hoffnung Auftrieb, der schmerzfreie Lügenbaron werde nun endlich seinen längst überfälligen Rücktritt verkünden. Doch Merz blieb sich stattdessen treu – und sonderte im Zustand des fortschreitenden Realitätsverlusts wieder nur die exakt selben , die er seit seiner Wahl verspricht, nun aber wirklich umsetzen werde. Wie und womit denn, möchte man fragen – nachdem die SPD mit dem heutigen Abend noch kompromissloser und unkonzilianter ist und seine eigene Partei den neuerlichen Totalverfall gewärtigen muss. Merz fiel dazu nur ein, auf die angebliche Top-Resultate in Rheinland-Pfalz sowie bei den Kommunalwahlen in Hessen und Niedersachsen zu verweisen; Tenor: alles nur halb so schlimm, jetzt heißt es wieder mal “Rambo-Zambo”. Diese hohlen Worthülsen bestätigten erneut, dass dieser Mann in einem kompletten Paralleluniversum lebt und eine womöglich klinisch relevante Form von Derealisation aufweist. Merz‘ beispiellose Lügenorgie und sein Festhalten an der ganz und gar gescheiterten Brandmauer-Ideologie im Zustand des vollkommenen Scheiterns sind der Hauptgrund dafür, dass die CDU bei Landtagswahlkämpfen kein Stückweit mehr mit landespolitischen Themen punkten kann – selbst wenn sie denn noch welche anzubieten hätte.

Wer ist hier autoritär?

Dem Fass den Boden heraus schlug Merz übrigens mit seiner Bemerkung, es gelte nun, sich als Bollwerk „gegen das autoritäre Gift, das mit der Faszination des Autoritären immer tiefer in unsere Gesellschaft eindringt“ zu inszenieren – womit er offenbar die AfD meinte. Dabei ist allein er es, der dieses autoritäre Gift seit Monaten zunehmend verspritzt: Er bekräftigte , dass er die Anonymität im Internet abschaffen will; er sagte, man solle ihm bloß nicht “mit Free Speech“ kommen; er ist es, der die sozialen Medien regulieren will; er ist es, der Parteiverbote prüfen lässt und Schikanen durch den Verfassungsschutz gutheißt; er ist es, der nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt ohne jeden Anlass mit dem noch nie angewandten Instrument des Bundeszwangs nach Artikel 37 Grundgesetz drohte – obwohl eine AfD-Landesregierung noch gar nicht in Sicht ist und selbst dann, wenn es sie gäbe, auch nicht die allergeringste Grundlage für diese Zwangsmaßnahme bestünde. Und er ist es, der sich jede Kritik an sich und seiner Politik verbittet und überall als autoritärer Zuchtmeister auftritt. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .

Sonntag, 20 September 2026

Jürgen Klopp und der Nationalstolz der „Falschen“
Jürgen Klopp und der Nationalstolz der „Falschen“

CDU, Katrin Göring-Eckhardt, taz und andere Linke kommen aus dem Jubeln nicht heraus. Jürgen Klopp will den „Patriotismus“ nicht „den Falschen“ überlassen. Es lohnt allerdings, dem Bundestrainer etwas genauer zuzuhören – und sich zu fragen, wer eigentlich einen echten Nationalstolz immer verhindern wollte. von Die Tragik des deutschen Patriotismus nach 1945 liegt darin begründet, dass er nie für sich selbst stand. Oder besser gesagt: stehen konnte und durfte. Dass er zwanghaft immer als Gegenreaktion auf die zwölf Jahre des nationalsozialistischen Terrors in Deutschland konstruiert wurde. Das ist aus Sicht des Nachkriegsdeutschlands sehr verständlich. Wie sollte man die totale Niederlage in einem totalen Krieg, die Kapitulation des Reiches, die Zerstörung und Zerstückelung dessen, was von Deutschland übrigblieb, auch anders begreifen als das, was es war: ein für alle Deutschen lebensverändernder Epochenbruch. Nichts blieb mehr, wie es war, nach dem 8. Mai 1945. Und für viele auch davor schon nicht.

Fußball ist das einfachste Ventil für Patriotismus

Zum Vergleich: Für einen heute 40jährigen dürfte das prägende Ereignis der 11. September gewesen sein. Jeder dürfte noch ziemlich genau wissen, was er an diesem Tag gemacht hat. Und dieses, wenn auch sicher ebenfalls epochenbrechende, Ereignis ist nichts, was uns hier in Deutschland im täglichen Leben betroffen hätte. Aus dieser Sicht ist also klar, dass es nach Ende des Weltkriegs keinen „Hurra“-Patriotismus gab. Die Eliten der frühen Bundesrepublik – und der DDR sowieso – waren darüber sicher ganz glücklich. Besetzt und von den Siegermächten misstrauisch beäugt, war man froh, da jetzt keine unnötige Front aufzumachen. Aber Patriotismus und Nationalstolz lassen sich auch nicht für alle Zeiten unter den Teppich kehren. Wie Wasser auch, finden sie immer einen Weg, sich zu manifestieren. Im Zweifel den einfachsten. Als einfachste, da gesellschaftlich akzeptierteste Form, blieb der Party- und Fußballpatriotismus. Fast jeder fieberte bei den Weltmeisterschaften 1954, 1974 oder 1990 mit der Nationalmannschaft mit. 2006 ging, auch ohne WM-Titel, als „Sommermärchen“ in die Geschichte ein – und was war 2014 nicht alles los auf Deutschlands Straßen.

Desaströser Auftritt in Katar

Immer gab es dabei auch die üblichen Bedenkenträger, Angstmacher und ordinären Deutschlandhasser. Für diese Leute waren und sind Deutschlandfarben auf den Straßen der Inbegriff des gesellschaftlichen Gottseibeiuns. Schwarz-Rot-Gold wurde als Zeichen des Faschismus, der Ausländerfeindlichkeit und des Rassismus diffamiert. Doch die übergroße Mehrheit ließ solche linken Spinnereien kalt. Sie trafen eben keinen Nerv in der Bevölkerung. Fußball schlägt schlecht gelaunte Linksextremisten immer. Niemand schaut sich Spiele der Nationalmannschaft an, um sich schlechte Laune abzuholen. So erklärt sich auch der Liebesentzug, den sich „Die Mannschaft“ mit ihrem hochnotpeinlichen Agieren während der Fußball-WM in Katar einbrachte. Das Mund-zu-Foto der auch noch miserabel spielenden Spieler auf dem Rasen, in dem sich „Die Mannschaft“ auch noch als Opfer darzustellen versuchte, weil sie ja nicht mit der Regenbogen-Binde auflaufen durften, war ein Tiefpunkt des deutschen Sports. Gerade auch, weil sich die Fußballer, ganz freiwillig, zum Beiboot einer linksgestrickten, arrogant daherkommenden, politischen Kampagne machen ließen.
Jürgen Klopp und der Nationalstolz der „Falschen“
Mund-zu-Geste der Nationalmannschaft in Katar: peinlich.
Die damalige Innenministerin und Antifa-Sympathisantin Nancy Feaser etwa „schmuggelte“ heimlich eine Regenbogenbinde ins Stadion, um sie dann von der VIP-Tribüne der Welt entgegenzuhalten. Statt des erhofften Applauses gab es völlig zu Recht nur weltweiten Hohn und Spott für diesen nicht anders als grenzdebil zu nennenden Auftritt.

Der Kontext des Satzes ist eindeutig

Solche Fehler versucht der DFB seitdem zu vermeiden. Bei der WM in Amerika kam Schwarz-Rot-Gold sichtbar aufs Trikot. Über das Design lässt sich wie immer streiten. Auch politische Äußerungen sparte man sich weitgehend. Dümmliche Boykottaufrufe, weil ja Donald Trump US-Präsident ist, blieben wirkungslos. Als Volksliebling Rudi Völler die Spieler aufforderte, sich bei politischen Themen bitte zurückzuhalten, flogen ihm die Herzen der Fans zu. Die Herzen fliegen derzeit auch Jürgen Klopp zu. Der sprach auf der Pressekonferenz am Donnerstag eher stockend von der Deutschlandfarbe, von Nationalstolz und Patriotismus. Hängen bleibt aber vor allem ein Halbsatz. „Ich möchte Nationalstolz nicht den falschen Leuten überlassen“, sagte er da während eines fünf Minuten langen Ausflugs in die Politik. Davor sprach er über eine kürzlich stattgefundene Wahl, gemeint war offensichtlich Sachsen-Anhalt, die „manche Leute“ gut fanden und wo „viele andere“ entsetzt gewesen seien. Das ist der Kontext, in dem der Satz fiel. Klopp, der zuvor hoffte, sich nicht viel mit Politik beschäftigen zu müssen, spielte damit offensichtlich auf die AfD an, auf Rechte. Er brauchte das gar nicht zu sagen, es war jedem im Raum und vor dem Bildschirm klar. Kein Wunder, dass die nicht mit übermäßig viel Intellekt gesegnete Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckhardt den Ball dankbar aufgriff und auf X dazu schrieb: „Find ich gut. Wir spielen im selben Team.“
Find ich gut. Wir spielen im selben Team. — Katrin Göring-Eckardt (@GoeringEckardt)

Lob von CDU bis „taz“

Die gleiche Göring-Eckhardt schrieb im Juni nach einem Sieg der Nationalmannschaft berauscht: „Diese Mannschaft ist wirklich großartig. Stellt euch kurz vor, da wären nur weiße deutsche Spieler.“ Sie löschte das zwar später, aber es ist ja offensichtlich, dass sie genauso denkt. Dass sie froh darüber ist, dass in diesem Land möglichst wenige weiße Deutsche leben. Sie ist das, was sie anderen nur zu gern vorwirft:  Die CDU nutzte die Gunst der Stunde und legte Klopp Worte in den Mund, die der gar nicht sagte. „Jürgen Klopp hat Recht: Schwarz-Rot-Gold sind die Farben unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Diese Symbole darf man nicht Extremisten überlassen“, lässt sich Generalsekretärin Franziska Hoppermann zitieren. Nur sprach der Bundestrainer gar nicht von „Extremisten“, „Demokratie“ und „Rechtsstaat“. Die verzweifelt um Wählerstimmen ringende Partei versucht sichtbar, ihr schales politisches Süppchen zu kochen. Wohl wissend, dass jeder Bundestrainer beliebter ist als ihr Parteichef.
„Die Farben Schwarz-Rot-Gold repräsentieren die Werte unseres Grundgesetzes: Freiheit, Zusammengehörigkeit und Toleranz. Wir alle sollten und dürfen unsere Nationalfarben wieder mit Stolz und Selbstbewusstsein als Symbole unserer Freiheit tragen", betonte unsere Generalsekretärin… — CDU Deutschlands (@CDU)
Auch die  und die vor sich hinvegetierende Frankfurter Rundschau zeigten sich über die Äußerung hocherfreut. Spätestens da weiß man, dass es nicht darum geht, einen irgendwie substanziellen „Nationalstolz“ zu protegieren. Nichts liegt diesen Leuten ferner, als Stolz auf dieses Land zu sein. Sie wollen stolz sein auf „Vielfalt“, „Zuwanderung“, „Multikulti“, und weil sich dafür immer weniger begeistern lassen, versuchen sie verzweifelt, diese linken Themen mit Fußball und Deutschlandflagge zu verknüpfen. Darauf sollte niemand reinfallen und es wird auch niemand darauf reinfallen.

„Schleichts euch!“

Es sind doch gerade Göring-Eckhardts Grüne, die durchsetzt sind mit radikalen Ideologen, die jeden anpöbeln und zur Sau machen, der sich Schwarz-Rot-Gold auf den Balkon hängt. Es war ihre Partei, die im wahrsten Sinne des Wortes auf die Deutschlandflagge urinierte. Jetzt, in aller Not und angesichts des Aufstieges der AfD, kommen sie angekrochen und waren angeblich schon immer die größten Verfechter eines „positiven Patriotismus“. Der Österreicher würde dazu sagen: „Schleichts euch!“ Und vielleicht hätten sie Klopp ein bisschen genauer zuhören sollen. Wenn der sagt, man müsse sich „die Fahne zurückholen“, könnte man sich ja auch mal fragen, warum die längst woanders weht. Es war Angela Merkel, die sie freiwillig und vor aller Augen angewidert auf einer Wahlfeier weggab. Stand Schwarz-Rot-Gold damals etwa nicht für „Rechtsstaat“, „Demokratie“ und gegen „Extremisten“?
— Mary Khan (@Mary_Khan94)
Der Bundestrainer kam an einer Stelle sichtlich ins Rudern. Nach seinem Halbsatz, den „Nationalstolz nicht den falschen Leuten“ zu überlassen, schiebt er nach: „Aber ich weiß gar nicht, ob man dieses Wort überhaupt benutzen darf. Da bin ich mir gar nicht sicher. Ohne dass es falsch verstanden wird.“ Da sei ihm gesagt worden, man könne es als „positiven Patriotismus“ bezeichnen.

Wer Nationalstolz bisher verhindert hat

Da sind sie also wieder die ewigen, schlecht gelaunten DFB-Bedenkenträger, die dem Bundestrainer vorab raten, bloß nicht von „Nationalstolz“ zu sprechen. Niemand erwartet, dass Klopp in dieser Funktion nun die AfD lobt und Merz zum Rücktritt auffordert. Die Politisierung des Sports wird nicht besser, wenn sie von rechts kommt. Über andere Aussagen Klopps lässt sich dagegen wunderbar streiten. Vergessen wir manchmal, die positiven Seiten dieses Landes – die es ohne Frage noch gibt – zu würdigen. Wird vielleicht zu viel kaputtgeredet. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Und natürlich brauchen wir endlich einen echten Nationalstolz, der die mehr als 1.000jährige deutsche Geschichte nicht nur als Vorspiel zur Diktatur der Nationalsozialisten begreift. Ein Nationalstolz, der 1848 genauso würdigt wie 1871. Der auf all das Großartige verweist, was die Deutschen dieser Welt alles gegeben haben.

Nationalstolz ist mehr als nur Fußball

Nur: Mit Katrin Göring-Eckhardt, der CDU, der taz und all den linken Ideologen, die Schwarz-Rot-Gold jetzt kapern wollen, wird das nicht funktionieren. Sie haben keinen Begriff von Deutschland. Und Jürgen Klopp sei gewünscht, dass sich seine Hoffnung erfüllt, künftig auf Pressekonferenzen nicht mehr über politische Dinge sprechen zu müssen. Den Deutschen kann man nur wünschen, dass sie künftig keinen Fußball brauchen, um sich zu ihrer Nation bekennen zu können. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Putin greift durch: Nestlé unter staatlicher Verwaltung
Putin greift durch: Nestlé unter staatlicher Verwaltung

Russland setzt bei Unternehmen, die weiterhin auf dem heimischen Markt tätig sind, zunehmend auf die Sicherung der Interessen russischer Konsumenten und der lokalen Wirtschaft. Nestlé hat seine Aktivitäten in Russland nicht vollständig eingestellt. Moskau zieht daraus nun weitere Konsequenzen. von Präsident Wladimir Putin hat per Dekret die russischen Gesellschaften Nestlé Russia und Nestlé Kuban unter eine vorübergehende Verwaltung gestellt. Die Beteiligungen von Nestlé-Gesellschaften in der Schweiz und Deutschland werden künftig von der russischen L.E.V. Management verwaltet. Formal bleiben die Anteile im Eigentum von Nestlé. Die Kontrolle über das operative Geschäft liegt vorerst jedoch in Russland. Damit macht Moskau klar: Wer auf dem russischen Markt Geschäfte macht, muss auch russische Regeln akzeptieren. Wer in Russland produziert, verkauft und am Markt verdient, kann sich nicht zugleich über russische Vorgaben hinwegsetzen. Im Zentrum steht der Schutz der russischen Verbraucher und der heimischen Wirtschaft. Aus Moskauer Sicht sollen westliche Konzerne nicht die Vorteile des russischen Marktes nutzen und sich bei den Pflichten verabschieden. Nestlé hatte sich gegen einen vollständigen Rückzug entschieden. Der Konzern stoppte zwar Investitionen und nahm bestimmte Marken wie KitKat und Nesquik in Russland vom Markt. Dabei blieben sechs Produktionsstandorte in Betrieb. Nestlé stellt in Russland unter anderem Kaffee, Süßwaren, Babynahrung und Tierfutter her. Rund zwei Prozent des weltweiten Konzernumsatzes stammen aus der Russischen Föderation. Für Moskau ist das ein wichtiger Punkt. Russland wollte verhindern, dass ausländische Eigentümer ihre lokalen Gesellschaften weiterführen, zugleich aber Investitionen, Exporte und den Ausbau der Produktion zurückfahren. Bereits im August hatte das russische Unternehmen KS Logistika beantragt, fünf Nestlé-Gesellschaften unter vorübergehende Verwaltung zu stellen. Als Begründung wurden unter anderem fehlende Pläne zum Ausbau der Produktionskapazitäten und das Ende von Exporten russischer Waren genannt. Wichtig ist dabei, dass Moskau nicht einfach die Eigentumsrechte von Nestlé löscht. Die russische Konstruktion sieht zunächst eine vorübergehende Verwaltung vor. Die bisherigen Eigentümer bleiben formal Eigentümer. Der entscheidende Unterschied liegt bei der Kontrolle über das Geschäft. Westliche Unternehmen können Russland verlassen, wenn sie sich dafür entscheiden. Wer sein Geschäft im Land jedoch weiterführt, muss sich an die geltenden russischen Vorgaben halten. Für internationale Konzerne ist das ein deutliches Signal. Moskau will nicht hinnehmen, dass ausländische Unternehmen ihre Produktionsstätten, Arbeitsplätze und Lieferketten in Russland weiter nutzen, ihr Engagement aber zugleich nach und nach zurückfahren. Wer sein Russland-Geschäft einschränkt, kann daher nicht davon ausgehen, dass die russischen Behörden darauf nicht reagieren. Auch die Wahl des Verwalters ist interessant. L.E.V. Management wurde in Moskau registriert und wird von Andrei Krauschkin geführt. Die Eigentümerstruktur der Gesellschaft ist öffentlich nicht offengelegt. Nestlé prüft nach eigenen Angaben derzeit die Fakten und wollte sich zunächst nicht näher zu den Konsequenzen äußern. Für den Schweizer Konzern geht es allerdings nicht nur um Bilanzen. Russland ist zwar mit rund zwei Prozent des globalen Umsatzes kein existenzieller Markt für Nestlé. Für die russischen Beschäftigten, Fabriken und die lokale Lebensmittelversorgung hat das Geschäft aber eine weit größere Bedeutung. Während in der Schweiz und anderen westlichen Ländern der Rückzug internationaler Konzerne aus Russland oft als wirtschaftliches Druckmittel verstanden wurde, verfolgt Moskau eine andere Strategie: Produktion und Versorgung sollen im Land bleiben, selbst wenn sich der ausländische Eigentümer politisch vom russischen Markt distanziert. Nestlé hat sich entschieden, Russland nicht vollständig zu verlassen. Nun zeigt Moskau, dass auch eine solche Entscheidung Konsequenzen hat. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Von der Leyen und Selenskij: Bei Anruf Geld
Von der Leyen und Selenskij: Bei Anruf Geld

Es ist kaum erstaunlich, dass die EU Geld an die Ukraine überweist. Es ist auch nicht erstaunlich, dass Selenskij telefonisch nach Geld fragt. Was allerdings erstaunlich ist, ist, dass Ursula von der Leyen wohl erwartet hat, dass die EU-Bürger das gut finden. von Ein Telefonanruf genügte, um die Kiewer Regierung mit frischem Geld zu versorgen. Und die EU-Kommissionspräsidentin schien sogar besonders stolz darauf zu sein und postete den Vorgang sofort auf X:
I just had a phone call with President .
Tomorrow we will disburse €3.3 billion for missile and drones in Ukraine.
Full read-out ↓— Ursula von der Leyen (@vonderleyen)
“Ich habe gerade mit Präsident Selenskij telefoniert. Morgen werden wir 3,3 Milliarden Euro für Raketen und Drohnen an die Ukraine ausbezahlen.” Zuletzt hatte Kiew nicht nur ein überraschendes Haushaltsloch von 23,5 Milliarden Euro verkündet, Woche für Woche tauchen auch neue Korruptionsfälle im Umfeld Selenskijs auf. Von der Leyen veröffentlichte auch noch unter dem Titel einer Zusammenfassung des Gesprächs eine , in der sie die Unterstützung der Ukraine durch die EU pries: “Unsere Unterstützung geht weit über Verteidigung hinaus. Wir haben in diesem Jahr bereits beinahe 15 Milliarden Euro für die Ukraine locker gemacht. Mehr ist unterwegs.” Weiter lässt sie mitteilen, sie habe mit ihm die “Reformen besprochen, die es in der Rada braucht, um weitere Mittel freizugeben und um die Ukraine auf ihrem Weg in unsere Union vorankommen zu lassen”. Allerdings werden derartige Reformen von der Ukraine bereits seit Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens im Jahr 2014 gefordert, ohne dass diese Forderung viel verändert hätte. Dennoch haben die EU und ihre Mitgliedsstaaten seit 2022 insgesamt 224,5 Milliarden Euro an Unterstützung an die Ukraine geleistet. Damit steht sie unbestritten an der Spitze aller EU‑Subventionsempfänger. Innerhalb des EU-Haushalts ist der größte Nettoempfänger Polen mit jährlich zwischen acht und zwölf Milliarden Euro. Selbst ohne die Zahlungen direkt aus den Mitgliedsländern läge Kiew mit jährlich zwischen 20 und 25 Milliarden noch bei mehr als dem Doppelten von Polen; und das, ohne Mitglied der EU zu sein. Deutschland allein hat übrigens nach den offiziellen  der Bundesregierung seit 2022 100,9 Milliarden Euro für die Ukraine aufgewandt, auch in Gestalt von Waffenlieferungen. Schon am Freitag bestätigte die EU-Kommission, dass die von von der Leyen angekündigten 3,3 Milliarden überwiesen wurden. Dabei handelt es sich um die vierte Rate aus dem vermeintlichen 90-Milliarden-Unterstützungskredit, der bis zum Jahresende durch eine erweiterte Ausgabe von Eurobonds komplett finanziert sein soll. Allerdings ist spätestens seit der Mitteilung über das ukrainische Haushaltsloch, das selbst die Bezahlung des Solds der Soldaten gefährden soll, wie die New York Times berichtete, klar, dass auch diese Mittel nicht genügen werden. Von der Leyens Tweet löste entsprechende Begeisterung aus. Ein französischer Kommentar : “Von der Leyen, der größte Dieb Europas. Frexit, jetzt!” Eine polnische EU-Abgeordnete: “Erst war da Pfizergate, an dem du beteiligt warst, und jetzt ist Selenskij-Gate dran. Eines Tages wirst du hinter Gittern enden – und das ist es, was ich für dich wie auch für ganz Europa wünsche”. Andere fragten gleich an, ob sie auch anrufen könnten, sie könnten ebenfalls ein paar Millionen gebrauchen. Der ukrainische Journalist Anatolij Sharij fragte trocken: “Rückfluss 10 oder 30 Prozent?”, womit er darauf anspielte, dass die westlichen Partner ukrainischer Korruptionsschemata meist einen Anteil der Beute erhalten. Außerdem findet sich unter ihrem Beitrag noch eine ganze Galerie grafischer Kommentare wie dieser hier:
— diamondy (@diamondyvi)
Positive Kommentare fehlen. Gleich, aus welchem Land die Erwiderungen stammen. Allerdings dürfte das von der Leyen nicht davon abhalten, den Vorgang demnächst zu wiederholen. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .

Samstag, 19 September 2026

10.902 km bis Berlin: So sieht Russland am Pazifik aus
10.902 km bis Berlin: So sieht Russland am Pazifik aus

Dort, wo Russland auf den Pazifik trifft, wo endlose Wälder bis ans Meer reichen und Europa und alle Probleme 10.000 Kilometer weit entfernt hinter dem Horizont verschwunden sind, liegt Primorje – eine Region, die für die meisten Deutschen bis heute ein weißer Fleck auf der Landkarte ist. Unser Chefredakteur hat sich zwei Wochen dort umgesehen. Es sind die ersten Bilder, die ein deutsches Kamerateam seit 15 Jahren in Russlands Fernem Osten aufgenommen hat. Entstanden ist ein Film voller Geschichte und gewaltiger Landschaften. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .

Freitag, 18 September 2026

Ramelow dreht durch: Linke NGO plötzlich böse
Ramelow dreht durch: Linke NGO plötzlich böse

Wegen Werbung für die Grünen geht Linken-Politiker Ramelow im besten AfD-Stil auf Campact los. Das Problem: Als die linke NGO vor zwei Jahren seine eigene Partei in einen Landtag hievte, störte ihn das offenkundig nicht. von So schnell kann’s gehen: Gestern noch überwies die linke Kampagnen-Organisation Campact zehntausende Euro an die Linkspartei. Heute plötzlich gilt sie dem linken Chefpolterer Bodo Ramelow als „eine willige, aber nicht ganz billige B90/Grüne-Vorfeldorganisation“, die bloß „den Mythos einer NGO“ bemühe. Das klingt ja schon fast nach AfD-Slang.
Campact Ist nichts weiter als eine willige aber nicht ganz billige B90/Grüne Vorfeldorganisation.
Man sollte wenigsten ehrlich sein und nicht den Mythos einer NGO bemühen. Schade, aber es wiederholt sich eine erneute unangenehme Wahleinmischung, jetzt in MV. — Bodo Ramelow (@bodoramelow)
Ramelow ist empört, weil Campact vor den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern massiv zugunsten der Grünen mobilisiert. Insgesamt 150.000 Euro investiert die Organisation, um Wähler mit Anzeigen, Plakaten und Postwurfsendungen dazu zu bringen, ihr Kreuz bei den Grünen zu machen.

Schon in Sachsen-Anhalt lief es schlecht

Hintergrund: Die Partei steht aktuell auf der Kippe der Fünf-Prozent-Hürde. Fliegt sie aus dem Landtag, profitiert die AfD durch mehr Sitze und eine AfD-BSW-Option wird wahrscheinlicher, sofern es letzteres in den Landtag schafft. Campact will daher, dass die Wähler strategisch wählen. Die Auswirkungen der Einmischung liegen auf der Hand: Die Wahlempfehlung dürfte zulasten von SPD und Linkspartei gehen. So war es auch kürzlich bei den Wahlen in Sachsen-Anhalt gelaufen. Umfragen hatten die Linkspartei im Vorfeld bei 11 bis 13 Prozent taxiert, die Grünen dagegen in der Nähe der Fünf-Prozent-Hürde, zeitweise auch die SPD. Campact investierte daher 620.000 Euro für Wahlwerbung zugunsten von Sozialdemokraten und Grünen. Am Ende legten letztere sogar um drei Prozentpunkte zu auf komfortable 8,9 Prozent. Die Linke dagegen reduzierte sich auf 8,6 Prozent und lief damit sogar hinter den Grünen ins Ziel ein. Daher rührt Ramelows Verärgerung.

118.000 NGO-Euro für die Linkspartei

Sie ist allerdings ziemlich wohlfeil. Denn auch die Linke hat in der Vergangenheit bereits von Campact-Wahlkampagnen profitiert – und zwar in existenzieller Form. 2024 investierte Campact insgesamt 118.000 Euro zugunsten der SED‑Nachfolger. Ein Teil des Geldes floss direkt auf Parteikonten, ein anderer Teil wurde durch die NGO  zugunsten von Wahlwerbung verausgabt. Hintergrund hierfür war das drohende Scheitern der Linkspartei an der Fünf-Prozent-Hürde bei den Landtagswahlen in Sachsen. Campact warb deshalb dafür, zwei Linken-Direktkandidaten die Erststimme zu geben, um die Partei auf diese Weise, nämlich über die Grundmandatsklausel, in den Landtag zu hieven. Die Rechnung ging auf: Zwar blieb die Linke landesweit mit 4,5 Prozent tatsächlich unter der Sperrklausel, holte aber die zwei Direktmandate und durfte so trotzdem in den Landtag einziehen. Auf diese Weise gingen auch der AfD entscheidende Mandate verloren. Anschließend : „Wie wir die Vetomacht der AfD in Sachsen verhindert haben“.

Es geht um Macht, nicht um hehre Ziele

Und sogar schon 2021 hatte Campact in Dresden Linken-Direktkandidatin Katja Kipping unter die Arme gegriffen, um sie gegen den AfD-Wahlkreiskandidaten Jens Maier zu unterstützen. Dass Bodo Ramelow sich damals über „Wahlkampfeinmischung“ beschwert hätte, ist nicht bekannt. Auch sonst stört er sich freilich nicht am Gebaren von Campact, wenn ihm dieses in den eigenen politischen Kram passt. So teilte er noch vor zwei Wochen im sozialen Netzwerk Bluesky einen Campact-Beitrag, der ein Hoch auf „Demos gegen Rassismus & für Vielfalt“ sang und gegen die AfD gerichtet war. Am Ende ist aber eben doch auch einem Bodo Ramelow das Hemd näher als der Rock. Damit unterstreicht der Bundestagsvizepräsident, was eigentlich schon immer klar war: Es geht im deutschen NGO-Unwesen nicht um „Zivilgesellschaft“, um hehre Ziele und selbstlose Aufopferung. Es geht um Verteilungskämpfe, finanzielle Ressourcenverteilung und um Macht. Und so kann eine NGO, die gestern noch als gut galt, dann eben auch im Handumdrehen zur „Institutio non grata“ werden. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Schuhe von US-Marines zerfallen bei Frost
Schuhe von US-Marines zerfallen bei Frost

Während die NATO versucht, eine neue Front gegen Russland in der Arktis zu eröffnen, kommen Fragen auf, ob die Allianz dazu materiell überhaupt in der Lage ist. Laut einem Bericht der Zeitschrift “Newsweek” zerfallen die Schuhe der US-Marines bei extremer Kälte. von Die Schuhe von US-amerikanischen Marineinfanteristen haben während der Übungen in Norwegen begonnen zu zerfallen. Wie die Zeitschrift Newsweek am 17. September unter Verweis auf eine Quelle beim Pentagon und militärische Dokumente , sei es zu entsprechenden Vorfällen noch während der NATO-Übung Cold Response 2026 im Frühjahr gekommen.
An der von Norwegen geleiteten Übung in Europas nördlichen Breitengranden nahmen insgesamt 32.000 Militärangehörige, darunter rund 3.000 US-Marines, teil. Was eine Machdemonstration gegenüber Russland werden und den Anspruch der NATO auf die Arktis untermauern sollte, endete allerdings teilweise blamabel. Newsweek berichtet:
“Zuerst entdeckten die Marines klaffende Löcher im Leder ihrer oft fabrikneuen Schuhe. Später öffneten sich Lücken in den Sohlen der Schuhe, eiskaltes Wasser drang herein, während sie mit ihren Rucksäcken wanderten oder Ski fuhren.”
Die betroffenen Soldaten hätten teilweise Ersatzschuhe vom norwegischen Militär erhalten, wobei einige neue Schuhe in den Geschäften vor Ort kaufen mussten, so die Meldung weiter. Ein von Newsweek zitiertes militärisches Dokument aus dem Frühjahr 2026 bestätigt, dass die für Kältebedingungen spezialisierten Schuhe der Marines “signifikante Mängel” aufweisen. Eine anschließende Inspektion machte defekte Schuhe auch an anderen Stützpunkten der US-Marineinfanteristen aus, daruntern auf Hawaii und Okinawa. Von den 4.423 inspizierten Schuhen des Herstellers Belleville, der das US-Militär seit dem Ersten Weltkrieg beliefert, wiesen 538 Produktionsmängel auf. Dies entspricht einer Defektrate von 12,17 Prozent bei einer Industrienorm von zwei bis drei Prozent. Dies ist nicht der erste Vorfall, der Fragen zur Ausstattung und Versorgung von US-Truppen aufwirft. Im August waren Berichte über desolate Zustände auf dem US-Flugzeugträger Abraham Lincoln – bis hin zu Selbstmordversuchen einzelner Seeleute – erschienen, der an der Seeblockade gegen Iran teilnahm. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .

Donnerstag, 17 September 2026

„Mannheimer Morgen“ druckt geschwärztes AfD-Interview
„Mannheimer Morgen“ druckt geschwärztes AfD-Interview

Schwärzen, anprangern, bloßstellen! Weil AfD-Politiker Heinrich Koch Teile seines Interviews nicht zur Veröffentlichung freigibt, verwandelt der „Mannheimer Morgen“ das Gespräch kurzerhand in eine bizarre Schwarzbalken-Inszenierung. von Diese selbstgleichgeschalteten Medienmitläufer merken absolut gar nichts mehr: Der „Mannheimer Morgen“ (MM) hat ein Interview mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Heinrich Koch , um als weiteres Mainstream-Medium wieder Breitseiten gegen die AfD zu feuern. Das Interview, das im Rahmen von Kochs Funktion als AfD-Fraktionsvorsitzender des Mannheimer Gemeinderats geführt wurde, erschien in weiten Teilen geschwärzt. „Nein, da ist uns nicht die Druckerschwärze ausgelaufen. Und das ist auch kein Pixel-Fehler in der App. Nur der Versuch eines AfD‑Politikers, die Pressefreiheit zu beschneiden“, textet MM-Chefredakteurin Miriam Scharlibbe dazu. Ein Hohn sondergleichen: Tatsächlich handelt es sich um eine bizarre Umkehr der Tatsachen. Denn jeder Interviewte hat bei Zeitungsinterviews das Recht zur Autorisierung, das heißt: anders als bei Live-Interviews etwa in Online-, Radio- oder Fernsehinterviews hat er vor Veröffentlichung die Möglichkeit, die Endfassung zu autorisieren und vor Freigabe entsprechende Kürzungen vornehmen. Journalisten haben dieses Recht zu respektieren, das selbst bei Bild- und Toninterviews, die aufgezeichnet werden, besteht. Es wird vor allem dann angewandt, wenn nicht das gesprochene Wort gilt, sondern von der Redaktion ein Transkript oder eine Art ausformulierte Interviewfassung aus einem Dialog erstellt wird. So war es auch im Fall von Koch.

Klimaideologie und Sippenhaft

Erkennbar hatte das Mannheimer Lokalblatt aber im Sinn, Koch möglichst schlecht dastehen zu lassen. Bei Scharlibbe klingt das so: Aus dem zweistündigen Gespräch sei ein schriftliches Interview entstanden, das Koch im Zuge der Autorisierung um zwei Drittel habe kürzen wollen. Antworten, die seine Ämterfülle auf Bundes- und Regionalebene betreffen, und seine Ausführungen zum Klimawandel und den Rekordtemperaturen des Sommers, fehlten nach der Kürzung zum großen Teil. Koch habe sich auch geweigert, sich zu einem WhatsApp-Status seiner als Stadträtin arbeitenden Ehefrau Silke Koch zu äußern, in dem diese Bilder von muslimischen Frauen in Burkinis mit „Dreck“ beschriftet hatte – eine Frage, die korrekterweise dann an Kochs Frau und nicht an ihn zu richten gewesen wäre, wenn man nicht die gegen AfDler übliche Sippenhaft zugrundelegt  „Sogar die Fragen unseres Redakteurs wollte Koch ändern“, empörte sich Scharlibbe. Die Autorisierung von Interviews sei hierzulande zwar üblich, stelle aber „keine Einladung zum Eingriff in die journalistische Freiheit“ dar. Dass Koch um Streichung einzelner Antworten bat, mag der Chefredakteurin zwar nicht passen – aber sie muss es dennoch akzeptieren. Koch hätte das Interview auch komplett zurückziehen können. Interessant wäre es zu wissen, wie vielen nachträglichen Änderungen das Blatt bei anderen, genehmeren Politikern bereitwillig zugestimmt hat. Fraglos hätte der MM Kürzungen bei jedem anderen Interviewpartner irgendeiner anderen Partei anstandslos akzeptiert. Doch hier, bei der Schwefelpartei AfD, witterte man erkennbar  die Gelegenheit, die angebliche Ablehnung der Meinungsfreiheit ausgerechnet durch die AfD (selten so gelacht!) “sichtbar“ zu machen, indem die gekürzten Passagen schwarz abgedruckt wurden.

Wer spielt hier unfair?

Es handelt sich um einen einzigartigen Vorgang, der immerhin den unbeabsichtigten Effekt hat, dass jedem Leser sogleich die absolute Ungleichbehandlung dieser Partei auch maximal voreingenommene “Journalisten“ ins Auge fällt. „Kaum eine Partei schimpft so sehr über freie Medien und Journalismus, wie die AfD. Sie will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen, schließt Journalisten von Veranstaltungen aus und schreckt auch nicht davor zurück, Reporter zu beschimpfen. Begründet wird dies gerne mit einem angeblich unfairen Umgang der Medien mit AfD-Politikern“, rotiert Scharlibbe weiter – ohne zu realisieren, dass sie selbst hier gerade den ultimativen Beweis für die Richtigkeit dieser AfD-These erbringt. An Kochs Vorgehen, moserte sie weiter, lasse sich erkennen, dass es „vielen AfDlern nicht um Fairness“ gehe, auch nicht darum, „Fragen zu beantworten oder Raum für andere politische Ansichten zu haben. Denn immer, wenn Journalisten genau diesen Raum öffnen, werden darin geltende Spielregeln mit Füßen getreten“. Fairness lässt jedoch vor allem der MM selbst missen. Wenn man den genauen Hergang und Kochs tatsächliche Änderungswünsche auch nicht kennt, legt schon allein Scharlibbes aggressive Tirade mit ihren Unterstellungen und Falschbehauptungen den Verdacht nahe, dass es sich auch bei dem “Gespräch“ mit Koch in Wahrheit wieder um ein Verhör eines AfD-Politikers durch maximal voreingenommene linke Überzeugungsaktivisten in der Larve von Journalisten gehandelt haben muss, bei dem der Delinquent mit Suggestivfragen traktiert wurde, um ihn in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken.

Die AfD benennt reale journalistische Defizite

Ein unvoreingenommener Faktencheck hätte Scharlibbe ihre Vorurteile selbst aufzeigen können: Zunächst einmal schimpft die AfD in keiner Weise über „freie Medien“ (abgesehen davon, dass unter diesem Begriff die unabhängigen, nicht systemkonformen Medien verstanden werden, zu denen die AfD sehr gute Beziehungen pflegt und deren ständige Diskriminierung und Bekämpfung durch den Linksstaat sie anprangert!). Stattdessen identifiziert sie die ideologisch einseitigen Mainstream-Medien, die eine klare Anti-AfD-Agenda verfolgen, richtigerweise als Misstand. Und die AfD-Forderung nach Abschaffung des grotesk parteiischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird übrigens von Millionen frustrierten Zwangsgebührenzahlern geteilt und ist eine legitime politische Forderung. Es ist zu befürchten, dass sich diese maliziöse Grundhaltung des „Mannheimer Morgen“ gegenüber der AfD auch in der Interviewführung mit Koch niederschlug und man dessen – vermutlich mehr als begründete – Streichungen nun als willkommenen Vorwand nutzt, um genau das über die Partei zu schreiben, was man ohnehin im Sinn hatte. Ohne Kochs Version der Ereignisse bleibt jedenfalls der Eindruck, dass hier wieder einmal ein tendenziell linkes Provinzmedium mit Riesengetöse einen Skandal konstruiert hat, um die Haltungsduftnoten zu setzen und sich wichtig zu machen. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Immobilienkauf: Zieht Selenskij bald nach Dresden?
Immobilienkauf: Zieht Selenskij bald nach Dresden?

Hat sich der ukrainische Machthaber Wladimir Selenskij über Strohleute und ein dubioses Firmengeflecht eine Luxuswohnung in Dresden zugelegt? Exklusive wie gleichsam brisante Recherchen deuten darauf hin. von Die Redaktion verfügt über exklusive Informationen, die auf den Kauf einer Immobilie im Wert von 1,5 Millionen Euro in Dresden durch einen engen Vertrauten des ukrainischen Machthabers Wladimir Selenskij deuten. Es gibt dabei Hinweise darauf, dass der offizielle Käufer als Strohmann für Selenskij auftritt. Die tatsächlichen Nutzer der Wohnung könnten Familienmitglieder des Kiewer Despoten, dessen reguläre Amtszeit als ukrainischer Präsident vor mehr als zwei Jahren abgelaufen ist, und er selbst sein. Es handelt sich um eine Wohnung in einer bewachten Luxuswohnanlage mit Wasserblick am rechten Elbufer in der Glacisstraße 1 mit Veranden – in dem einzigen Objekt in diesem Teil Dresdens, das von Google Maps auf Satellitenbildern durch Unschärfe unkenntlich gemacht wird. Normalerweise geschieht letzteres bei militärischen oder strategischen Objekten, die nicht von fremden Geheimdiensten eingesehen werden dürfen. Wie RT anhand von Unternehmensregistern in Deutschland und Zypern sowie aus den Hinweisen einer Quelle, die an der Abwicklung des Kaufs in Dresden beteiligt war, herausfand, wurde spätestens 2019 die deutsche Firma Shef Line GmbH als Eigentümer der Wohnung eingetragen. Die Firma gehört Boris Schefir und seiner Frau Elena. Boris ist einer der Mitgründer von “Kwartal 95” – der Produktionsfirma, die Selenskijs Satiresendungen produzierte – und der Bruder von Sergej Schefir, einem ehemaligen Berater des ukrainischen Präsidenten. Die ursprüngliche Geldquelle war die belizische Offshore-Gesellschaft SHB von Boris Schefir – ein Unternehmen, das die Schefir zustehenden Einnahmen aus der Filmreihe von “Kwartal 95” erhielt. Die Transaktionsstruktur war recht komplex und sah wie folgt aus: Die Offshore-Gesellschaft SHB gewährte der zyprischen Firma Triapos Ltd, bei der Boris Schefir ebenfalls als Sekretär fungiert, spätestens 2018 einen Kredit in Höhe von 3,7 Millionen Dollar. Ursprünglich wurde die Firma Triapos gegründet, um das Eigentumsrecht an der Wohnung der Schefirs auf der Krim im Wert von 471.000 Dollar auf sie zu übertragen. Nach dem Übergang der Halbinsel unter russische Kontrolle im Jahr 2014 verlor diese Funktion für die Firma jedoch ihre Bedeutung. Infolgedessen gewährte das Unternehmen einen Kredit für den Kauf einer weiteren Immobilie – in Deutschland. So überwies Triapos im Jahr 2018 einen den RT-Journalisten, die den Fall recherchierten, nicht bekannten Betrag an zwei deutsche Unternehmen: die Shef GmbH & Co. KG und die Shef Line GmbH. Beide deutschen Unternehmen stehen ebenfalls unter der Kontrolle von Boris und Elena Shefir. Als einzige Geschäftstätigkeiten der Shef Line GmbH werden der Kauf und Verkauf von Immobilien angegeben. Im Jahr 2019 tätigte die Firma Shef Line eine Transaktion zum Kauf einer oder mehrerer Immobilien in Dresden im Wert von 1,5 Millionen Euro. Dies bestätigte der Jurist Arkadi M. (Name geändert) gegenüber RT unter der Bedingung der Anonymität. Vor den Sanktionen hatte er Russen dabei geholfen, Immobilientransaktionen in Europa abzuwickeln, und war insbesondere in Dresden tätig. Um welche Immobilie es sich genau handelt, weiß der Hinweisgeber nicht. Doch die Zusammenschau aller bekannten Tatsachen deutet genau auf die Adresse Glacisstraße 1 hin. Die besagte Immobilie, ein exklusives Wohnhaus mit Eigentumswohnungen, wurde genau in den Jahren 2018–2019 fertiggestellt. Der Komplex umfasst insgesamt 22 Wohnungen, verteilt auf zwei Gebäude (Vorderhaus und Gartenhaus), von denen das erste mit der Fassade zur Straße hin liegt, während das zweite im hinteren Teil des Hofes versteckt ist. Nach Angaben der Quelle von RT erhielt die Baufirma Gamma Immobilien, der Bauherr des Komplexes, im selben Jahr einen Betrag, der fast genau dem von den Shefirs ausgegebenen Betrag entsprach – 1,5 Millionen Euro. Für dieses Geld hätte man etwa drei Wohnungen mit einer Fläche von 80 bis 120 Quadratmetern kaufen können. Und es gibt noch eine weitere Verbindung. Das Büro der Firma Shef Line, die die Transaktion über 1,5 Mio. € abgewickelt hat, befindet sich in der Glacisstraße 4 und lag damit direkt gegenüber dem Wohnhaus, in dem die Immobilie gekauft wurde – die Büros und Wohnungen blicken mit ihren Fenstern direkt aufeinander.
Immobilienkauf: Zieht Selenskij bald nach Dresden?
Die Geld- und Eigentumsverhältnisse der Wohung in Dresden.
Wir beschreiben diesen Ablauf so detailliert, weil es keine direkten Beweise für den Kauf gibt – das deutsche Grundbuch ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, die genauen Transaktionsbeträge und Eigentümer sind nur für zugelassene Rechtsanwälte und Notare einsehbar. Daher stützt sich die Schlussfolgerung des Rechercheteams von RT auf die Tatsache der Geldtransfers zwischen den Firmen in jenen Jahren, Aussagen der Hinweisgeber und eine Gesamtwürdigung von Indizien. Was die Gesprächspartner und Hinweisgeber vor allem stutzig macht: Seit der Fertigstellung des Hauses fehlt dieses in den Google-Panoramaaufnahmen – sein Bild ist “verwischt”, so wie militärische und strategische Objekte auf Satellitenbildern verwischt werden.
“Ich kann mir nicht vorstellen, warum man so etwas tun sollte, wenn in diesem Haus ganz normale Menschen wohnen, selbst wenn es sich um den sehr wohlhabenden Geschäftsmann Schefir handelt”, räsoniert Arkadi M. “Aber wenn dort eine Familie mit besonderer Bedeutung wohnen würde, zum Beispiel die Familie des ukrainischen Präsidenten, wäre es – insbesondere während der anhaltenden Kriegshandlungen – ein sehr logischer Schritt, diese Wohnung aus den Karten zu entfernen.”
“Angesichts der vertrauensvollen, freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Schefirs und Selenskij könnte der eigentliche Nutzer des Hauses der ukrainische Präsident selbst und seine Familie sein – zumal es in Deutschland hierfür eine eigene Rechtsform gibt, das ‘Nutzungsrecht’ ohne Eigentumsübergang”,  erklärt ein russischer Anwalt gegenüber RT unter der Bedingung der Anonymität, der vor den Sanktionen Russen dabei half, Immobiliengeschäfte in Europa und insbesondere in Deutschland abzuwickeln. Seinen Angaben zufolge hätte ein solches Konstrukt, sofern es tatsächlich angewendet wurde, es Selenskij ermöglicht, diese Wohnung bei der verpflichtenden Offenlegung von Vermögen zu verschweigen. Wie schon erwähnt, steht Sergej Schefir dem Kiewer Machthaber sehr nahe. Auf ihn geht die Idee für eine Comedy-Show mit Selenskij in der Hauptrolle zurück, und er war es, der den ehemaligen Komiker zu einem Star machte. Nach seiner Wahl zum Präsidenten im Jahr 2019 übertrug Selenskij seinen Anteil an der Offshore-Gesellschaft Maltex Multicapital Corp, in die alle Einnahmen aus den Film-Franchises flossen, auf Sergej Schefir. Schefir versprach dem Präsidenten mündlich, ihm seinen Anteil auszuzahlen, da dies gesetzlich nicht offiziell möglich war. Bekommen die Dresdener also demnächst einen prominenten Neubürger? Bislang galt London als die Stadt, die Selenskij sich als Zufluchtsort und Alterssitz nach dem unvermeidlichen Ende seines blutigen und korrupten Regimes auserkoren hat. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Hammerbande: Rechte Opfer als Strafminderungsgrund?
Hammerbande: Rechte Opfer als Strafminderungsgrund?

Im Düsseldorfer Hammerbande-Prozess rechtfertigen Verteidiger die angeklagten Taten politisch. Zuletzt war von einer „Verstrickung der Orbán-Regierung mit rechten Terroristen“ die Rede. Beim Versuch, einen Ermittler zu befragen, wer die Auslieferung von „Maja T.“ nach Ungarn angeordnet hatte, biss einer der Anwälte jedoch auf Granit. von Als der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande am Dienstagvormittag am Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) fortgesetzt wurde, weigerte sich erneut ein Ermittler, der als Zeuge geladen war, neben seinem Nachnamen weitere persönliche Daten von sich preiszugeben. Bereits vor zwei Wochen gab es Streit im Hochsicherheitstrakt des OLG, weil sich eine Polizistin, die Überwachungsvideos aus Budapest ausgewertet hatte, bei ihrer Personalienfeststellung geweigert hatte, ihren Vornamen und ihr Alter zu nennen. Die Kriminalkommissarin begründete das mit „der Öffentlichkeit, die ebenfalls Teil dieser Verhandlung ist“. Damit dürften die zwei bis drei Dutzend Antifa-Anhänger gemeint gewesen sein, die an jedem Verhandlungstag zur Unterstützung der Angeklagten im Zuschauerraum sitzen. „Aus unserer Sicht kommt es auf den Vornamen nicht an“, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft und schlug sich damit auf die Seite der Polizistin. „Ich schließe mich dem an und gestatte der Zeugin, Vornamen und Alter nicht zu nennen“, entschied der Senatsvorsitzende Lars Bachler. Sofort beanstandeten fast alle Verteidiger seine Entscheidung. Dafür sei „kein plausibler Grund genannt“ worden, hieß es zur Begründung. Damit wurde ein Senatsbeschluss erforderlich, über den aber erst einmal beraten werden musste, womit die Sitzung nur fünf Minuten nach deren Beginn wieder unterbrochen wurde. In dem nach der Unterbrechung verlesenen Beschluss wurde das Recht der Polizistin, Vorname und Alter im Saal nicht zu nennen, bestätigt und mit einer „nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung bestehenden Gefahrenlage“ begründet. Die Sorge der Polizistin sei damit „berechtigt“, befand Bachler.  Gegen die fünf Frauen und einen Mann im Alter zwischen 23 und 25 Jahren wird seit 13. Januar vor dem 7. Strafsenat des OLG verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena, Leipzig und Hamburg stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. So sollen sich alle Angeklagten an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem „Tag der Ehre“ vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben.

Eher ritueller Charakter als erneutes Streitpotenzial

Der „Tag der Ehre“ ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen und Neo-Nazis begangener Gedenktag, der an den Ausbruchsversuch von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Bei den Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten wurden verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten laut Anklage auch deren Tod in Kauf genommen haben. Die Angeklagte Emilie D. soll darüber hinaus auch noch an zwei Angriffen 2023 in Erfurt beteiligt gewesen sein. Dabei hatte einer der Angegriffenen einen Schädelbasisbruch erlitten. Laut eines forensischen Sachverständigen hat der Mann die Tat nur knapp überlebt. Die sechs Angeklagten hatten sich im Januar 2025 der Polizei gestellt und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Lediglich die Angeklagte Paula P. ist seit Juni wieder auf freiem Fuß. Mitte Juli hatten die Angeklagten in Erklärungen eingeräumt, diejenigen zu sein, die auf Überwachungsaufnahmen aus Budapest zu sehen sind. Da einige der Videos dokumentiert hatten, wie im Februar 2023 Vermummte brutal auf mutmaßliche Rechtsextremisten einprügeln, wurden die Erklärungen sofort als Teilgeständnisse gewertet. Da alle sechs Angeklagten jedoch vehement bestritten, dabei in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, entschied sich der Strafsenat für die Fortsetzung des ursprünglich geplanten Beweisprogramms. Damit hatten die Erklärungen im Ergebnis nur wenig Einfluss auf das Prozessgeschehen. Ebenso wie bereits vor zwei Wochen erlaubte Lars Bachler auch dem am Dienstag geladenen Kriminaloberkommissar, seine persönlichen Daten nicht vor den Zuschauern nennen zu müssen. Das führte erneut zu Beanstandungen einzelner Verteidiger, die auch dieses Mal einen Senatsbeschluss erforderlich machten. Dass der Beschluss prompt erging und Bachlers Entscheidung bestätigte, wirkte jedoch, als ob der Senat auf die erneute Auseinandersetzung bereits vorbereitet war. Damit hatte der Vorgang aber auch eher rituellen Charakter als erneutes Streitpotenzial. Der Ermittler nutzte das, um vorzutragen, dass im August 2022 mehrere Wohnungen in Budapest von in Düsseldorf nicht angeklagten Personen bei Airbnb angemietet und über PayPal bezahlt wurden. Als er dem weiter nachging, sei er auf den als „Maja T.“ bekannten und im Januar in Budapest verurteilten Simeon T., den als „Kopf“ der Hammerbande geltenden Johann G. sowie auf die Namen von drei in Düsseldorf angeklagten Frauen gestoßen. Nachfragen eines Beisitzers zu Straftaten während des „Tags der Ehre“ im Jahr 2022 führten jedoch ebenso zu weiteren Beanstandungen durch die Verteidiger wie die Thematisierung mutmaßlicher Beteiligungen von Simeon T. und Johann G.

„Zu innerdienstlichen Abläufen darf ich nichts sagen“

Zum ersten Eklat am Dienstag kam es, als Alexander Hoffmann, einer der Verteidiger von Nele A., von dem Kriminaloberkommissar wissen wollte, welchen „Anteil“ er an der Auslieferung von Simeon T. nach Ungarn hatte. „Mein Anteil bestand darin, am Tag der Auslieferung den Stab zu besetzen, der damit befasst war“, antwortete der Ermittler. Sofort grätschte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft dazwischen und beanstandete Hoffmanns Fragen. Diese hätten nichts mit dem hier stattfindenden Prozess zu tun, sagte sie. Der Verteidiger aber machte weiter: „Die Bereitschaft von Ermittlern, geltendes Recht zu brechen, spielt in diesem Prozess natürlich eine Rolle“, polterte Hoffmann. Damit waren alle Augen auf Lars Bachler gerichtet: „Das ist hart an der Grenze“, befand der Senatsvorsitzende. Gleichzeitig aber ließ er Hoffmann gewähren. Der Verteidiger nutzte das, um weiter zu bohren: „Haben Sie mitbekommen, wann und von wem entschieden wurde, Maja T. auszuliefern?“, wollte er von dem Ermittler wissen. „Nein“, antwortete der knapp. „Ich würde herzlich darum bitten, bei der Sache zu bleiben“, unternahm Lars Bachler einen ersten Versuch, das Spektakel wieder zu beenden. Alexander Hoffmann aber ließ sich nicht beeindrucken und versuchte weiter, dem Ermittler Details zur Auslieferung von Simeon T. zu entlocken. Damit geriet der Kriminaloberkommissar mehr und mehr in Bedrängnis. „Zu innerdienstlichen Abläufen darf ich nichts sagen“, antwortete er mehrfach auf die Fragen des Verteidigers. Erst jetzt machte der Senatsvorsitzende dem ein Ende: „Weitere Fragen lasse ich nicht mehr zu“, stellte Bachler klar. Kurz darauf endete die rund 75-minütige Befragung des Ermittlers. Aber nur Minuten später kam es schon zum nächsten Eklat. Grund war ein Antrag mehrerer Verteidiger, Zeitungsartikel zum „Tag der Ehre“ sowie eine Produktion des TV-Senders „arte“ dazu in die Beweisaufnahme einzuführen. „Das soll belegen, dass die ungarische Regierung von Viktor Orbán den ,Tag der Ehre’ jahrelang finanziell, ideell und medial unterstützt hat“, hieß es zur Begründung. Die Bundesanwaltschaft aber beantragte dessen Ablehnung und begründete das damit, dass derlei Zusammenhänge, selbst wenn sie zutreffen sollten, für die Urteilsfindung in diesem Verfahren „unerheblich“ seien. Das aber erregte den Zorn von Alexander Hoffmann: „Das halte ich für unfassbar“, schimpfte der Verteidiger. „Das ist der Grund, mit dem Sie angegeben haben, zuständig zu sein. Sie haben damals gesagt, die Beschuldigten hätten sich gegen die Demokratie gestellt. Und natürlich spielt es eine Rolle, ob man sich demokratisch gegen etwas wehrt oder ob man sich gegen etwas wehren muss, was vom Staat mit unterstützt wird.“

„Das ist weder für die Schuldfrage noch für die Urteilsfindung von Bedeutung“

Und wie schwer es die Bundesanwaltschaft hat, sich bei diesem Strafsenat durchzusetzen, zeigte sich schon am Mittwochmorgen: Kaum war die Sitzung eröffnet, verlas Lars Bachler die Zeitungsartikel zum „Tag der Ehre“. Darin ging es etwa um einen ungarischen Verein namens „Heimatwanderer“, dessen Gründer mit einem „Ritterkreuz“ ausgezeichnet wurden. Auch sollen die Vereinsvertreter mit den ungarischen Rechtsparteien Fidesz und Jobbik vernetzt sein und für die von ihnen organisierten „Ausbruchswanderungen“ staatliche „Tourismusfördermittel“ bekommen haben. Ein anderer Artikel beschäftigte sich mit der Frage, warum das Urteil eines Münchener Gerichts gegen einen jungen Mann, der 2021 bei einem Fußball-Länderspiel Deutschland gegen Ungarn mehrfach den Hitler-Gruß gezeigt hatte, nicht in das ungarische Strafregister übernommen wurde. Offenbar hatten die ungarischen Behörden das damit begründet, dass in ihrem Land zwar das öffentliche Zeigen von Hakenkreuzen, SS-Runen, Hammer-und-Sichel-Symbolen sowie des Sowjetsterns strafbar sei, nicht aber das Heben des Armes zum Hitler-Gruß. Anschließend wurde auf den Saalleinwänden ein Ausschnitt der arte-Dokumentation „Ungarns Hetze gegen Antifaschisten“ gezeigt. Darin waren auch junge Männer am „Tag der Ehre“ in SS-Uniformen zu sehen.  Danach zeigten sich die Verteidiger in ihren Ansichten bestätigt: „Das zeigt, dass es eine Verstrickung der ungarischen Regierung unter Viktor Orbán mit rechten Terroristen gegeben hat, die den ,Tag der Ehre’ ausrichten“, sagte einer der Anwälte. „Und das widerspricht der Anklage.“ Abgelehnt wurde jedoch ein Antrag der Verteidiger von Moritz S., einen Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (BMI) als Zeugen zu befragen. Der Mann hatte für das BMI an einem Treffen in Washington DC „zur Bekämpfung linkspolitisch motivierter Gewalt“ teilgenommen. Laut des Antrages sollte er dazu befragt werden, ob die deutschen Behörden dabei Informationen über die Angeklagten an ihre US-Kollegen weitergegeben haben. In den USA wird die auch als „Antifa-Ost“ bezeichnete Hammerbande als Terror-Organisation eingestuft. Das wollte Lars Bachler aber nicht: „Das ist weder für die Schuldfrage noch für die Urteilsfindung von Bedeutung“, begründete der Senatsvorsitzende seine Ablehnung.  An dem derzeitigen Gesamteindruck, nach dem die Bundesanwaltschaft, die die den Angeklagten zur Last gelegten Taten verurteilt sehen möchte, bei diesem Gericht kaum durchdringen kann, während die Verteidiger mit der Thematisierung des „Tags der Ehre“ immer mehr auftrumpfen können, dürfte die Ablehnung dieses Antrages jedoch nur wenig ändern. Eher im Gegenteil, denn wenn Anträge zu möglicher Informationsweitergabe an US-Behörden mit der Begründung abgelehnt werden, dies sei für das Urteil bedeutungslos, gleichzeitig aber die Beweisanträge zum „Tag der Ehre“ eine Verlesung durch den Vorsitzenden zur Folge haben, dann kann das auch als Botschaft des Gerichts verstanden werden, der NS-Hintergrund des Gedenktages habe für das Urteil eine Bedeutung. Und das dürfte die Verteidiger, die die rechtsextremen Hintergründe der meisten Opfer offenbar als Strafmilderungsgrund betrachten, in ihrer Strategie nur weiter bestärken.

Ein geschickter Schachzug

Insgesamt hat das OLG bislang 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 vergeben. Die nächsten drei Termine sind jedoch alle aufgehoben worden. Damit kann der Prozess erst am 30. September fortgesetzt werden. Und dabei wird es sich nur um einen „kurzen Termin“ handeln, der zur Mittagszeit schon wieder beendet sein wird, kündigte Lars Bachler bereits an. Eine Begründung für die Aufhebungen wurde nicht angegeben. Naheliegend ist jedoch die Vermutung, dass das Gericht die zeitliche Überschneidung mit der Berufungsverhandlung gegen Simeon T. alias „Maja T.“ in Budapest verhindern will. Die findet am kommenden Freitag sowie am 30. September statt. Da die Unterstützer der Angeklagten zu großen Teilen aus anderen Bundesländern angereist kommen und während der Sitzungstage, die üblicherweise am Dienstag sowie am Mittwoch jeder Woche stattfinden, in Düsseldorf übernachten, könnte die Ankündigung einer nur kurzen Einzelsitzung dafür sorgen, dass die Antifa-Anhänger erst im Oktober wiederkommen werden.  Der Strafsenat dürfte noch in schlechter Erinnerung haben, welche Tumulte es im Saal gab, als Anfang Februar mitten in der laufenden Verhandlung die erstinstanzliche Verurteilung von „Maja T.“ bekannt wurde. Damals blieb Lars Bachler nichts anderes übrig, als den Saal räumen zu lassen. Aber wenn die Antifa-Anhänger wegen des nur kurzen Termins an einem Mittwoch erst gar nicht auftauchen, wäre eine Wiederholung dieses Szenarios ebenso ausgeschlossen wie die damit verbundenen Negativ-Schlagzeilen oder erneute Proteste für die Freilassung von „Maja T.“ direkt vor dem Gerichtsgebäude. Damit wirkt die ungewöhnliche Terminierung der nächsten Wochen wie ein geschickter Schachzug, mit dem sich das Gericht erneute Randale vom Leib hält. Ob das tatsächlich so funktioniert, bleibt jedoch abzuwarten. Denn dass den Angeklagten, ihren Verteidiger und ihren Unterstützern nicht auffällt, dass die Sitzungen in Düsseldorf ausgerechnet dann gleich mehrfach aufgehoben werden, wenn in Budapest erneut gegen „Maja T.“ verhandelt wird, sowie für den Tag des Urteils ein schnelles Verhandlungsende geplant wird, ist kaum anzunehmen. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .

Mittwoch, 16 September 2026

Leipzig-Drohnen: Informant beschuldigt Bundesregierung
Leipzig-Drohnen: Informant beschuldigt Bundesregierung

Drei Drohnen, ein Flughafen – und eine Geschichte voller Widersprüche. Nach dem mysteriösen Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle packt jetzt ein Informant aus, der die nächtliche Szenerie als Mitarbeiter selbst beobachtet hat. Seine Schilderungen sind politisch hochexplosiv und werfen einen brisanten Verdacht auf: Waren staatliche deutsche Stellen womöglich selbst in den Drohnenvorfall verwickelt, und wurde dieser gezielt inszeniert, um anschließend Russland verantwortlich zu machen? Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Die Mossad-Armee im Iran – wie man einen Aufstand inszeniert
Die Mossad-Armee im Iran – wie man einen Aufstand inszeniert

Zu Jahresanfang 2025 gingen im Iran friedliche Demonstrationen in offenen Straßenterror mit Tausenden Toten über. Was der Öffentlichkeit im Westen als spontaner Volksaufstand verkauft wurde, war in Wahrheit eine minutiös vorbereitete Geheimdienstoperation des israelischen Mossad. von «In der Nacht des 13. Juni 2025 hat sich die moderne Kriegsführung grundlegend verändert. Als Wärmebildkameras Aufnahmen von Gestalten in voller Kampfmontur lieferten, die auf iranischem Boden Raketensysteme installierten, gingen viele Beobachter von einer klassischen Kommandoaktion des israelischen Militärs aus. Doch die Wahrheit hinter den Kulissen war bemerkenswert. Bei den vermeintlichen Soldaten handelte es sich nicht um israelische Spezialeinheiten, sondern um vom Mossad ausgebildete iranische Zivilisten, die beim Schlag gegen das Regime in Teheran eine Schlüsselrolle spielten.» So berichtet das Portal Fokus Jerusalem – Das TV-Magazin aus Israel Anfang Juni 2026 über den Beitrag israelischer Agenten zum Zwölf-Tage-Krieg ein Jahr zuvor.
Der Mossad hat eine «Schattenarmee im Verborgenen» im Iran aus einheimischen Zivilisten aufgebaut.
Demnach hatte Mossad-Chef David Barnea eine «Schattenarmee im Verborgenen» im Iran formiert – nicht aus eingeschleusten Israelis, sondern aus einheimischen Zivilisten. «Diese Männer und Frauen sind keine bloßen Informanten, sondern ausgebildete operative Kräfte, die in Israel den Umgang mit komplexen Waffensystemen erlernten. Die Logistik hinter diesen Operationen war komplex. Drohnen, Raketen und Sprengköpfe wurden in Einzelteile zerlegt, über verdeckte Routen in den Iran geschmuggelt und erst kurz vor ihrem Einsatz zusammengesetzt.»

Der Januar-Terror

Der nächste Großeinsatz dieser Schattenarmee fand zu Jahresanfang 2026 statt. Als Ende Dezember 2025 Händler auf dem Großen Basar in Teheran wegen des freien Falls der Landeswährung Rial auf die Straße gingen, war noch nicht absehbar, was folgen würde: eine der größten Terroroperationen gegen die Islamische Republik seit ihrer Gründung 1979 – und eine der umfassendsten Desinformationskampagnen, die der Westen je gegen ein Land gefahren hat.
Die Mossad-Armee im Iran – wie man einen Aufstand inszeniert
Kampf um die Bilder: Die Iran-Thematik trieb am 14. Februar 2026 rund um die Sicherheitskonferenz in München Jubelperser auf die Straße. Die Polizei sprach von 250.000 Teilnehmern, es dürften aber nur einige zehntausend gewesen sein. Foto: picture alliance / REUTERS
Die wirtschaftliche Misere des Iran hatte einen sehr konkreten externen Auslöser, den US-Finanzminister Scott Bessent vor dem Bankenausschuss des Senats unumwunden einräumte: «Eine Sache, die wir im Finanzministerium tun konnten und die wir getan haben, ist, eine Dollarknappheit im Land zu schaffen. Es kam im Dezember zu einem schnellen und ich würde sagen großartigen Höhepunkt, als eine der größten Banken im Iran unterging. Die Zentralbank musste Geld drucken, die iranische Währung fiel in den freien Fall, die Inflation explodierte, und daher haben wir das iranische Volk auf der Straße gesehen.» Tatsächlich verlor der Rial gegenüber dem Dollar stattliche 40 Prozent an Wert, die Inflationsrate lag im Dezember bei 42,2 Prozent. Washington hat diese Krise nicht bloß ausgenutzt, sondern gezielt inszeniert, um einen Auslöser für die dann folgenden Unruhen zu schaffen.
Die Dollarknappheit im Iran wurde vom US-Finanzministerium künstlich geschaffen.
Die anfangs friedlichen Kundgebungen eskalierten am 8. und 9. Januar 2026 abrupt. Das war kein Zufall. Zahllose Schläferzellen des Mossad und der CIA, die seit Monaten im Land aktiv waren, traten in den Aktionsmodus. Bewaffnete Gruppen koordinierten ihre Angriffe über Satellitentelefone. Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge wurden während laufender Einsätze angegriffen, geplündert und angezündet. Die Einmischung des israelischen Geheimdienstes wurde selbst in der Jerusalem Post vom 29. Dezember 2025 zugegeben: «Der Mossad heizt die iranischen Proteste an und verbreitet auf Persisch, seine Agenten seien unter den Demon­stranten.» («Mossad spurs Iran protests, says agents with demonstrators in Farsi message.») Die Mossad-Nachricht im O-Ton: «Geht zusammen raus auf die Straßen. Die Zeit ist reif. (…) Wir sind bei euch. Nicht nur aus der Entfernung und mit Worten. Wir sind unter euch auf den Plätzen.» «Mit meinen 20 Jahren Erfahrung in der Feuerwehr kann ich sagen, dass sie ausgebildet waren und genau wussten, was sie taten. Sie stapelten Feuerwehrautos mitten auf der Straße wie Brennholz, plünderten die Geräte und setzten sie dann in Brand», berichtete Kommandeur Mehdi Mahdavi von der Teheraner Feuerwache 3. Mostafa Beheshti, ehedem Angehöriger der oppositionellen Volksmud­schahedin, schildert die Logistik hinter den Aktionen: «Im Westen des Landes begannen sie, Munition in Zusammenarbeit mit PJAK, PKK und Komala zu transportieren, um Zerstörung und Brandstiftung vorzubereiten.» Die Bezahlung erfolgte über Kryptowährungen; für Brandstiftung wurden umgerechnet 4.000 bis 6.000 Euro gezahlt. Der Geheimdienst der Islamischen Revolutionsgarde konnte im Nachgang zu den Unruhen einen «feindlichen Kommandoraum» identifizieren, an dem zehn ausländische Nachrichtendienste beteiligt waren; er war unmittelbar nach dem israelisch-amerikanischen Zwölf-Tage-Krieg im Juni 2025 ins Leben gerufen worden. Dieser hatte nicht zum gewünschten Erfolg geführt, sondern die iranische Gesellschaft im Gegenteil zusammengeschweißt. Blieb also nur der Umweg über die innere Destabilisierung – wie in Syrien 2011 und in der Ukraine 2014, um nur zwei Beispiele zu nennen. Iranischen Angaben zufolge konnten 735 Mitglieder organisierter Banden verhaftet werden, 743 nichtgenehmigte Schusswaffen wurden beschlagnahmt und 46 Personen mit direkten Verbindungen zu ausländischen Geheimdiensten identifiziert.
Die Zahlen von Amnesty«Am 16. Januar 2026 erklärte die UNO-Sonderberichterstatterin für den Iran, Mai Sato, in einem Interview, dass mindestens 5.000 Menschen getötet worden seien. Sie merkte an, dass die Zahl der Todesopfer laut Informationen aus dem medizinischen Sektor bei bis zu 20.000 liegen könnte.» (Amnesty International, Februar 2026). Die Zahlen beruhen unter anderem auf Videos aus provisorischen Leichenschauhäusern und Krankenhäusern. Es bleibt bei den Aufnahmen aber unklar, ob die Toten auf das Konto der Sicherheitskräfte oder der bewaffneten Aufständischen gehen.
Die Brutalität der eingeschleusten Agenten war erschreckend. Fast 60 Prozent der Todesfälle gingen auf gezielte Schüsse in den Schädel aus nächster Nähe zurück. Synthetische Drogen wurden eingesetzt, um die Aggression der Unruhestifter zu steigern und moralische Hemmschwellen auszuschalten. Der iranische Sicherheitsrat meldete Verbrechen ähnlich denen der Kopfabschneidermiliz Islamischer Staat: Enthauptungen, Erdrosseln, Verbrennen bei lebendigem Leib. Anführer der Terrorzellen ließen sogar eigene Teilnehmer töten, um die Opferzahlen für die Propaganda zu erhöhen.

Die Toten und die Lügen

Das Ausmaß der Schäden war enorm: 250 Moscheen und 20 Gebetsschreine wurden landesweit schwer beschädigt, 317 Bankfilialen zerstört, rund 4.700 beschädigt. Außerdem wurden 265 Schulen verwüstet, drei Bibliotheken niedergebrannt, 182 Rettungswagen demoliert. Allein in Teheran schätzte die Stadtverwaltung den Schaden auf rund 20 Millionen US-Dollar. Die iranische Regierung registrierte offiziell 3.117 Tote: 2.427 unschuldige Zivilisten und Sicherheitskräfte sowie rund 690 Randalierer und Terroristen. Die Regierung veröffentlichte eine vollständige Namensliste mit den nationalen Identifikationsnummern, um jeder Manipulation vorzubeugen.
Die Mossad-Armee im Iran – wie man einen Aufstand inszeniert
Leichensäcke in Teheran nach den schweren Unruhen am 8. und 9. Januar 2026. Unklar ist allerdings, wer jeweils den Tod dieser Menschen zu verantworten hat. Foto: picture alliance / SIPA
Mit gutem Grund, denn die westlichen Medien hielten wochenlang an der Horrorzahl von 30.000 Opfern fest, die angeblich allein an zwei Tagen ums Leben gekommen waren. Das Time Magazine berief sich dabei auf «zwei hochrangige Beamte des iranischen Gesundheitsministeriums» – eine Quelle, die sich bei näherer Prüfung als Amir Parasta entpuppte: ein deutsch-iranischer Augenchirurg und enger Vertrauter von Reza Pahlavi, dem im Exil lebenden Sohn des gestürzten Schahs, Berater einer offen pro-monarchistischen US-Einflussorganisation. Der Guardian wiederum stützte sich auf einen anonymen «Arzt», der freilich selbst eingestand, dass seine Schätzung nicht auf verifizierten Krankenhausdaten beruhte, sondern auf der – völlig willkürlichen – Annahme, dass die offiziellen Zahlen nur weniger als zehn Prozent der tatsächlichen Todesfälle abbildeten. Was US-Präsident Trump nicht daran hinderte, die Zahl bei einer Pressekonferenz auf 32.000 hochzuschrauben, natürlich ohne irgendeine Quelle zu nennen. Irans Außenminister Araghchi forderte ihn öffentlich auf: «Wenn jemand die Genauigkeit unserer Daten anzweifelt, teilen Sie bitte alle Beweise mit.»

Die verschwiegenen Millionen

Wieder einmal war das Bild, das die westlichen «Qualitätsmedien» zeichneten – eine Gesellschaft am Rand der Revolution –, ein reines Zerrbild. Am 12. Januar gingen in Teheran nach Berichten der Nachrichtenagentur Fars rund drei Millionen Menschen auf die Straße: aber nicht gegen, sondern für die Islamische Republik und um die Terrorakte zu verurteilen. Noch riesiger waren die landesweiten Demonstrationen zum 47. Jahrestag der Islamischen Revolution am 11. Februar: Staatliche Nachrichtenagenturen meldeten eine Teilnahme von 23 bis 26 Millionen Menschen in über 1.400 Städten und Gemeinden. Diese Zahlen lassen sich schwer überprüfen, aber auf allen Videos aus den Großstädten sieht man jedenfalls ein riesiges, unübersichtliches Menschenmeer. Bemerkenswert: Es gab unter den Demonstranten auch Frauen ohne Kopftuch, die sogar vom iranischen Fernsehen gezeigt wurden.
«Der Mossad heizt die iranischen Proteste an…» Jerusalem Post
Die westlichen Medien schwindelten die Teilnehmerzahlen auf «Tausende» herunter – sonst hätten sie zugeben müssen, dass «das Regime» nach wie vor über eine breite Massenbasis verfügt und die Opposition, vor allem nach ihrem gewalttätigen Auftreten Anfang Januar, isoliert ist. Aber das Bild von den mörderischen «Mullahs», die ihr eigenes Volk abschlachten, musste unbedingt aufrechterhalten werden, so war es doch einmal mehr am Ende ein wesentlicher Bestandteil der Kriegspropaganda. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Migranten-Bande quält Deutschen stundenlang und filmt die Tat
Migranten-Bande quält Deutschen stundenlang und filmt die Tat

Ein 14-jähriger Deutscher wird stundenlang zum Opfer brutaler Migranten. Die neun- bis 15-jährigen Verdächtigen sind laut Polizei Asylsuchende. Nur vier können strafrechtlich belangt werden. Die Tat ist kein Einzelfall. von Eine Multikulti-Bande aus rund zehn Jungen und Mädchen hat nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei einen 14-jährigen Deutschen mutmaßlich mehrere Stunden lang gequält. Die Verdächtigen im Alter zwischen neun und 15 Jahren sollen ihr Opfer getreten und geschlagen haben. Dabei kamen auch Gegenstände zum Einsatz. Zudem sollen sie dem Jugendlichen Verbrennungen zugefügt haben. Brisant: Die mutmaßliche Tat ereignete sich bereits am Mittwoch vergangener Woche. Erst am Sonnabend erhielt das Polizeihauptrevier Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern Hinweise auf Videos, die in den sozialen Netzwerken kursierten. Die Beamten stellten mehrere Aufnahmen sicher und konnten darauf sämtliche Verdächtigen sowie das Opfer identifizieren. Trotz der Schläge und Verbrennungen galt der 14-Jährige zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme als leicht verletzt. Ob sich diese erste Einschätzung nach weiteren Untersuchungen geändert hat, teilte die Polizei zunächst nicht mit.

Nur vier Mitglieder der Migranten-Gang sind strafmündig

Unter den Tatverdächtigen befinden sich laut der  Deutsche, Albaner, Tunesier und Deutsch-Türken. Das Opfer ist deutscher Staatsangehöriger. Nähere Angaben zur Verteilung der Staatsangehörigkeiten machte die Behörde nicht. Lediglich vier der Verdächtigen haben bereits das Alter von 14 Jahren erreicht und sind damit strafmündig. Gegen sie wurden nach  Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch Videoaufnahmen erstattet. Bei den jüngeren Kindern wird der Vorfall dem Jugendamt gemeldet. Die Kriminalpolizei Neubrandenburg ermittelt weiter. Die Aufnahmen sollen nun ausgewertet und die jeweilige Beteiligung der Kinder und Jugendlichen geklärt werden.

Schon der zweite Angriff innerhalb von zwei Wochen

Bereits zwei Wochen zuvor war in Neubrandenburg ein zwölfjähriger Junge von einer anderen Gruppe angegriffen worden. Ein Zeuge hatte beobachtet, wie drei Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren auf den Jungen eintraten. Zwischen den beiden Gewalttaten besteht nach Auskunft einer Polizeisprecherin kein direkter Zusammenhang. Beide beteiligten Gruppen waren den Beamten allerdings bereits bekannt.  Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
So bunt wird Ungarn unter Péter Magyar
So bunt wird Ungarn unter Péter Magyar

Péter Magyar krempelt Ungarn auf links. Nun stellt er Homosexuellen die Adoption von Kindern in Aussicht. Was er ideologiefrei nennt, ist eigentlich nur ein politischer Bankrott. von „Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann.“ So heißt es in Ungarns Verfassung. Es ist kennzeichnend für unsere Zeit, dass die selbstverständlichsten Gewissheiten explizit als Norm festgeschrieben werden müssen, weil es den Dekonstrukteuren eines natürlichen Menschenbildes gelungen ist, Verwirrung in den grundlegendsten Lebensbereichen zu stiften. Der ehemalige Ministerpräsident Viktor Orbán (Fidesz) versuchte vor einigen Jahren für eine Klarheit der Begriffe zu sorgen, als die Gender-Ideologie in großen Teilen der Welt mit aggressivem Wahrheitsanspruch um sich griff. Sein Nachfolger Péter Magyar (Tisza) bricht nun mit Orbáns wehrhafter illiberaler Ideologie und versteckt sich hinter Experten, die – wie schon vor der Wahl befürchtet – der „Regenbogenpolitik“ in Ungarn die Tür zu öffnen drohen. So schrieb der  am Sonntag auf X: „Liebe ist ein Grundrecht. In einem menschlichen Ungarn hat jeder die Freiheiten, zu lieben wen er möchte und auf welche Weise er möchte, solange es andere nicht verletzt und nicht gegen Gesetze verstößt.“ Über den feurigen Appell, der wie eine Grußbotschaft der EU-Kommission zum Pride Month klingt, kann auch Magyars pseudokonservativer Verweis auf den Bibelvers: „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen“ nicht hinwegtäuschen.
Love is a fundamental right. In a humane Hungary, everyone is free to love whom and how they wish, as long as this does not harm others or violate the law.
"And now these three remain: faith, hope and love. But the greatest of these is love."— Magyar Péter (Ne féljetek) (@magyarpeterMP)
Der Beitrag fällt nicht in einen luftleeren Raum, sondern unterstreicht eine Ankündigung des Tisza-Chefs vom Vortag. Magyar beginnt nun, auch an den ideologischen Grundfesten aus der Orbán-Zeit zu rütteln. Gesetze, die Homosexuellen die Adoption von Kindern erschweren, will er abräumen. Im Dezember 2020 beschloss Ungarns Parlament, einen Verfassungsartikel über Ehe und Familie um eine Geschlechterdefinition zu ergänzen. Es folgte ohrenbetäubende Empörung über diese vermeintliche Frechheit, die sexuelle Minderheiten diskriminiere und entmenschliche. Ungarn sei eine rechte Diktatur, die zum Kampf gegen „Regenbogenfamilien“ blase, zürnten Unterstützer der LGBTQ-Bewegung und deutsche Medien. Die ARD-„Tagesschau“ titelte etwa: „LGBT-Diskriminierung per Verfassung“ und schrieb: „Ungarn will Geschlechterdefinitionen in die Verfassung schreiben – nicht der erste Schritt, der Homosexuelle und Transmenschen im Land gezielt unter Druck setzt.“ Amnesty International sprach von „einer Deklaration der homo- und transfeindlichen Politkampagnen“.

Orbán hat Schwulen die Adoption nicht verboten

Die 9. Änderung des Grundgesetzes stärkte die christliche Deutung der Ehe als Bund zwischen Mann und Frau, indem der erwähnte Zusatz zum biologischen Geschlecht von Eltern ergänzt wurde. So heißt es seitdem: „Ungarn schützt die Institution der Ehe als eine (…) zwischen einem Mann und einer Frau begründete Lebensgemeinschaft. Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann.“ Es ging aber auch um die Adoption von Kindern. Dabei herrschten schon damals viele Missverständnisse. Auch vor 2020 war es homosexuellen Paaren in Ungarn nicht erlaubt, Kinder zu adoptieren. Bis heute können Schwule und Lesben in Ungarn nicht heiraten und ihre Lebensgemeinschaft wird lediglich als eingetragene Lebenspartnerschaft anerkannt. Vor 2020 konnten Homosexuelle sich aber als Einzelbewerber um ein Kind zur Adoption bemühen. Sie unterlagen den gleichen Anforderungen wie heterosexuelle Alleinstehende. So mussten sie mindestens 25 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Sie sollten zudem höchstens 45 Jahre alt sein und mindestens 16 Jahre älter als das zu adoptierende Kind. Darüber hinaus wurden Persönlichkeit und Lebensumstände geprüft. Wenn in eine Adoption eingewilligt wurde, galt nur der Antragsteller als Elternteil des Kindes, der gleichgeschlechtliche Lebenspartner konnte zwar die Rolle des Vaters oder der Mutter ausfüllen, erhielt aber keine elterlichen Rechte. Orbáns viel kritisierte Verschärfung aus dem Jahr 2020, die im März des Folgejahres in Kraft trat, bestand darin, Einzeladoptionen zur Ausnahme zu machen, die fortan die ministerielle Zustimmung zur Feststellung ihrer Adoptionseignung erforderte. Der neue Ehegatte eines Elternteils etwa konnte deren Nachwuchs auch weiterhin als Stiefkinder annehmen. Grundsätzlich zielte das Gesetz aber darauf ab, dass die Adoption von Kindern Ehepaaren vorbehalten bleibt. Dies wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. So heißt es in Paragraf 4:121 Abs. 1: „Ein Kind dürfen – mit Ausnahme der Adoption durch Verwandte und den Ehegatten eines Elternteils sowie des in Absatz 4 geregelten Falles – nur Ehegatten adoptieren.“ Und weiter in Absatz 4 dazu: „Ausnahmsweise kann in einem besonders berücksichtigungswürdigen Fall auch die Eignung einer Person festgestellt werden, die allein adoptieren möchte.“

Magyar versteckt sich hinter Experten

Die Aufregung über eine solche Regelung entlarvte schon damals die ignorant-egozentrische Haltung der Empörten bei dem Thema. Das Kindeswohl muss immer an oberster Stelle stehen, nicht der Kinderwunsch der Eltern. Wenn ein Staat seinen Bürgern Minderjährige zur Obhut anvertraut, sollte er ein Mindestmaß an Tauglichkeit und Verlässlichkeit erwarten dürfen. Wer sich nicht zu einem lebenslangen Eheschwur durchringen kann, sollte erst recht nicht die lebenslange Verpflichtung der Fürsorge für ein Kind übertragen bekommen. Auch gegenüber gleichgeschlechtlichen Konstellationen, die von der Ehe in Ungarn ausgeschlossen sind, sind Bedenken erlaubt. Gerade wenn ein Kind sich bereits in einer Notsituation befindet, sollte es die besten Chancen auf einen möglichst normalen Neustart im Leben haben, mit einer liebenden Mutter und einem liebenden Vater. Péter Magyars Herangehensweise ist eine andere als Orbáns. Der Tisza-Chef versteckt sich wie üblich hinter Expertenmeinungen, statt eigene weltanschauliche Positionen abzustecken. So verdeutlichte er bei der Pressekonferenz in Budapest: „Es ist eindeutig, dass wir dieses System ändern werden. In solchen Fällen soll nicht der Minister, nicht ein Politiker entscheiden, sondern Fachleute, die feststellen können, unter welchen Bedingungen für das betreffende kleine Kind ein Leben möglich ist, in dem es später zu einem glücklichen und ausgeglichenen Mitglied der Gesellschaft werden kann.“ Auch die „Fachleute“, die in Deutschland keine Hemmungen haben, Kinder in Identitätskrisen bis zur geistigen Vollverwirrung mit Pubertätsblockern zu füttern, dürfen sich Experten schimpfen. Welche Experten er zu Rate zieht, daran wird sich der Ministerpräsident messen lassen müssen.

Kinder seien bei Schwulen besser aufgehoben als im Waisenhaus

Da wäre zum Beispiel sein Stellvertreter Bálint Ruff, der in einem „Telex“-Interview die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen forderte. Kinder sieht er bei Schwulen und Lesben wesentlich besser aufgehoben als „dahinvegetierend“ in einem Waisenhaus. „Hauptsache Liebe“ ist sein Mantra. Ein Lichtblick ist dagegen die Staatssekretärin für Kinderrechte und Kinderschutz im Sozial- und Familienministerium der Tisza-Regierung, , die einen vernünftigen Eindruck macht. So plädierte sie etwa dafür, Jungen, die sich in der Pubertät noch selbst verstehen und finden müssen, zuzuhören, statt ihnen gleich einzureden, dass sie schwul sind. Weiter setzt sie sich stark für den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern ein. Am Ende ist Magyar – auch mit Blick auf seinen Beitrag zur Freiheit, zu lieben wen und wie man möchte – inhaltlich kaum mehr als ein durchschnittlicher westlicher Liberaler, der aber nicht besonders politisch ist. Genderpolitik begreift er vermutlich nicht als gesellschaftlichen Zündstoff, weil sie in Ungarn noch keine hässlichen Blüten treibt. Drag-Shows in Kindergärten und Ähnliches wird man dort beispielsweise nicht finden. Ein Grund dafür ist sicherlich Orbáns Gegenwehr bei dem Thema. Magyar fehlen ein ideologisches Ziel und die Erkenntnis, dass ideologiefreie Politik lediglich bedeutet, eine Leerstelle zu schaffen, die andere – zum Beispiel linke NGOs – bereitwillig füllen werden. Während Orbán immer wieder unterstrich, welche Denker seine Politik prägten („Das ist Gramsci!“), ist der Tisza-Chef vor allem ein ungenierter Selbstdarsteller, der das politische Parkett als Showbühne nutzt – beklatscht von Linken aus ganz Europa. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .

Dienstag, 15 September 2026

UN-Klausel: Deutschland bleibt Feindstaat!
UN-Klausel: Deutschland bleibt Feindstaat!

Der EU-Abgeordnete und langjährige UN-Diplomat Michael von der Schulenburg warnt die Bundesregierung: Die sogenannte Feindstaatenklausel, die in bestimmten Fällen auch militärisches Vorgehen gegen die ehemaligen Achselmächte erlaubt, ist weder vergessen noch obsolet. von Als die Alliierten des Zweiten Weltkriegs die Charta der Vereinten Nationen ausarbeiteten, wollten sie ein weltumspannendes System kollektiver Sicherheit schaffen. Sein Ziel sollte es sein, “künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren.” Mit der Annahme der UN-Charta verpflichteten sich dann auch alle Mitgliedstaaten, ihre Konflikte künftig ausschließlich mit friedlichen Mitteln und nicht mehr durch militärische Gewalt auszutragen. Entscheidungen über den Einsatz von Gewalt zur Wahrung oder Wiederherstellung des Friedens sollten nur noch kollektiv getroffen werden, zunächst von den elf und heute fünfzehn Mitgliedern des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Allerdings enthält die UN-Charta eine heute weitgehend in Vergessenheit geratene Ausnahme: die sogenannte Feindstaatenklausel in den Artikeln 53, 77 und 107. Sie räumt den ehemaligen alliierten Siegermächten das Recht ein, gegenüber den Feindstaaten der einstigen Achsenmächte auch ohne Mandat des Sicherheitsrates militärische Maßnahmen zu ergreifen, um eine erneute Aggression dieser Staaten gegen sie zu verhindern. Da der Sicherheitsrat hierbei ausdrücklich ausgeschlossen ist, könnte dies bedeuten, dass jeder der ehemaligen Alliierten selbst beurteilen darf, ob ein früherer Staat der Achsenmächte wieder eine aggressive Haltung einnimmt. Die mit Abstand wichtigsten Länder, auf das sich die Feindstaatenklausel bezog, waren Deutschland und Japan. Doch gilt diese Klausel auch mehr als 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs noch fort? Die Bundesregierung beantwortet diese Frage eindeutig mit Nein. Ganz so eindeutig scheint die Rechtslage jedoch nicht zu sein. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, die Feindstaatenklausel sei seit langem gegenstandslos (“obsolet”). Dabei verweist sie vor allem auf zwei Aspekte: erstens auf eine Resolution der UN-Generalversammlung aus dem Jahr 1995 und zweitens auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Im Jahr 1995 stellte die Generalversammlung in einer angenommenen Resolution fest, dass das wiedervereinigte Deutschland zu den friedliebenden Staaten gehöre und die Feindstaatenklausel daher überholt sei. Bereits zuvor, so die Argumentation der Bundesregierung, hätten die vier Siegermächte im Zwei-plus-Vier-Vertrag auf ihre besonderen Rechte gegenüber Deutschland verzichtet und dies würde auch Rechte aus der Feinstaatenklausel einbeziehen. Doch tragen diese Argumente tatsächlich? Dazu einige Überlegungen: 1. Die Feindstaatenklausel wurde niemals aus der UN-Charta gestrichen. Die Generalversammlung stellte lediglich fest, dass die Klausel gegenüber einem friedliebenden Deutschland als gegenstandslos anzusehen sei. Im Wortlaut der Resolution wird allerdings nicht davon gesprochen, dass diese Klausel nun permanent hinfällig sei. Sollte Deutschland künftig nicht mehr als friedliebender Staat betrachtet werden, könnte die Feinstaatenklausel wieder angewendet werden? Eine eindeutige Antwort gibt es darauf wohl nicht. 2. Beschlüsse der UN-Generalversammlung sind rechtlich nicht bindend. Resolutionen der Generalversammlung haben in der Regel empfehlenden Charakter. Verbindliche Entscheidungen können nach der UN-Charta grundsätzlich nur vom Sicherheitsrat getroffen werden. Eine Resolution des Sicherheitsrates zur formellen Aufhebung der Feindstaatenklausel hat es aber nie gegeben. Die betreffenden Bestimmungen befinden sich daher weiterhin im Wortlaut der Charta. 3. Eine Streichung der Klausel würde eine Änderung der UN-Charta voraussetzen. Eine Streichung der Feindstaatenklausel würde ein formelles Änderungsverfahren nach den Regeln der Charta erfordern. Das würde wohl auch eine Ratifizierung dieser Änderung durch alle Mitgliedsländer erfordern, Nichts dergleichen ist passiert und die betreffenden Artikel bestehen daher weiterhin fort. 4. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag kann die UN-Charta nicht ändern. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist zwar ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Aber ein Vertrag zwischen Deutschland und den vier Siegermächten kann nicht über eine Änderung der Charta entscheiden. Einen Hinweis auf eine ausdrückliche Aufhebung der Feindstaatenklausel in der UN-Charta enthält der Vertrag auch nicht. 5. Russland könnte eventuell den Zwei-plus-Vier Vertrag kündigen Russland könnte geltend machen, dass Deutschland gegen den Geist und das Wort des Zwei-plus-Vier-Vertrags verstoßen habe, etwa wegen der Beteiligung Deutschlands am NATO-Einsatz gegen Jugoslawien 1999, der Stationierung deutscher Truppen in Litauen oder der Einrichtung militärischer NATO-Strukturen auf dem Boden der ehemaligen DDR. Angesichts der zunehmenden Spannungen zwischen Deutschland und Russland könnte die Feindstaatenklausel politisch wieder an Bedeutung gewinnen. China hat dies im Falle Japans bereits getan. Wie die chinesische Botschaft in Japan auf X , hätte China das Recht, “direkte militärische Maßnahmen” zu ergreifen, ohne die Genehmigung des UN-Sicherheitsrates einzuholen, sollte Japan Schritte in Richtung einer erneuten Aggression unternehmen.” Russland könnte versuchen, die Feindstaatenklausel, wie bereits angedroht, als Rechtfertigung für militärische Operationen gegen deutsche Produktionsanlagen von Langstreckendrohnen für den Ukraine-Krieg heranzuziehen. Dabei könnte argumentiert werden, dass Deutschland durch seine Unterstützung der Ukraine faktisch Teil der Konfrontation geworden sei. Weiter könnte darauf hingewiesen werden, dass die Bundesregierung eine neue Militärstrategie entwickelt habe, die sich ausschließlich gegen Russland richtet. Erschwerend könnte angeführt werden, dass die letzte deutsche Militärstrategie im Jahre 1939 entstand und unmittelbar zum Zweiten Weltkrieg führte. Mit einer Anwendung der Feindstaatenklausel – auch schon mit dessen Androhung – könnte Deutschland von seiner Vergangenheit eingeholt werden. Ob die BRD in diesem Fall mit internationaler Unterstützung rechnen könnte, ist fragwürdig. Daher sollte die Bundesregierung die Möglichkeit einer Wiederanwendung der Feindstaatenklausel nicht einfach von der Hand weisen, sondern sich daran erinnern, dass Deutschland aufgrund seiner Vergangenheit eine besondere Verpflichtung hat, sich für eine friedliche Lösung des Ukraine-Krieges einzusetzen, Eskalationsrisiken zu vermeiden und politische Spannungen nicht weiter zu verschärfen. Gerade in einer Zeit zunehmender militärischer Konfrontation wäre es daher sinnvoll, den Dialog zwischen Deutschland und Russland und nach Wegen der Deeskalation zu suchen. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Drohnen-Affäre: Beweise gegen Russland? Keine!
Drohnen-Affäre: Beweise gegen Russland? Keine!

Vier Wochen nachdem auf dem Leipziger Flughafen eine Drohne entdeckt wurde, erklären Innenminister Dobrindt und Außenminister Wadephul auf einer gemeinsamen Pressekonferenz, die Regierung sei sich nun sicher, dass Russland dahinter stecke. Auf welche Erkenntnisse stützen sie sich? Eine Analyse. von Lange hielt sich die Bundesregierung mit einer klaren Schuldzuweisung zurück. Am 1. September nun die Kehrtwende. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt  vor laufenden Kameras eine knappe Erklärung:
„Konkret zum versuchten Anschlag am Flughafen Leipzig vom 4. August liegen uns folgende Erkenntnisse vor: Es wurden Tatmittel wie die Drohnenkonfiguration, diverse Bauteile, Sprengstoff und Zündtechnik verwendet, die aus anderen hybriden Operationen Russlands und dessen Krieg gegen die Ukraine uns bekannt sind.“
So beginnt der Minister seine Erläuterung. Es klingt vage – kein konkreter Beleg, sondern eher eine Plausibilitätserwägung: Die Behörden erkennen ein bekanntes Muster. Das Problem dabei ist ein grundsätzliches: Bei den „anderen hybriden Operationen“, denen die aktuelle gleichen soll, ist die Beleglage in Richtung Russland . Damit formt sich die Argumentation zum Zirkelschluss. Dobrindt weiter:
„Die vor Ort festgestellte Technik und das Zusammenspiel der einzelnen Elemente muss als professionell bezeichnet werden und lässt ein hohes Maß an technischer Expertise und erheblichen organisatorischen Aufwand bei der Tatplanung und der Tatdurchführung erkennen.
Diese Bewertung erscheint schon auf den ersten Blick unplausibel. Ein Sprengsatz, der nicht zündet, lässt kein „hohes Maß an technischer Expertise“ erkennen, im Gegenteil. Die ZEIT  aktuell, dass die Ermittler „wenige Meter von der Drohne entfernt (…) eine Konservendose mit Sprengstoff“ fanden. Wenige Meter entfernt? Dobrindt weiter:
„Die abschließende Ausführung des versuchten Anschlags ist dem Bereich von Low-Level-Agenten zuzuordnen.“
Mit „Low-Level-Agenten“  die Bundesregierung Amateure, die ein Geheimdienst gegen geringe Geldbeträge im Internet rekrutiert, um seine Spuren zu verwischen. Hier entsteht ein Widerspruch: Einerseits soll bei dem Drohnenvorfall ein „professionelles Zusammenspiel“ und ein „hohes Maß an technischer Expertise“ zu erkennen gewesen sein, andererseits vermutet die Regierung ungeschulte Amateure als Täter. Das passt kaum zusammen. Der These der online gekauften Amateure mangelt es allgemein an Plausibilität: Warum sollte sich eine Atommacht wie Russland mit riesigem Geheimdienstapparat bei einem militärischen Angriff auf ein NATO-Land auf ungeschulte Amateure verlassen? Aus Angst, enttarnt zu werden? Das hätte dann ja noch nicht einmal geklappt. Sind die Planer in Moskau also vollkommen inkompetent?
„Die Gesamtbetrachtung des versuchten Anschlags vom 4. August am Flughafen Leipzig fügt sich in das bekannte Muster russischer hybrider Operationen in Europa ein. Erkenntnisse aus nachrichtendienstlichem Aufkommen belegen dieses Ergebnis. Diese Erkenntnisse weisen auf beteiligte Personen hin, die im Auftrag russischer staatlicher Stellen gehandelt haben.“
Dies ist die einzige Stelle in Dobrindts Statement, in der er auf die Akteure zu sprechen kommt. Doch werden keine Namen genannt und nicht auf entsprechende strafrechtliche Ermittlungen verwiesen, auch nicht auf eine etwaige substanzielle Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen diese Personen. Die ZEIT  derweil, die Ermittler gingen von mehreren Tätern aus. Der Generalbundesanwalt ermittle „gegen zwei Beschuldigte“: „Gesicherte DNA-Spuren in dem Fall führen nach Litauen, Finnland und Polen.“ Soweit die ZEIT. Dobrindt erwähnt nichts davon. Er konstatiert vielmehr pauschal:
„Zusammen betrachtet belegen polizeiliche Ermittlungen, Tatmuster und nachrichtendienstliche Erkenntnisse eine russische Verantwortung für den versuchten Anschlag am Flughafen Leipzig. Die Bundesregierung kommt deswegen zum Schluss, dass Russland den hybriden Angriff in Leipzig am 4. August zu verantworten hat.“
Punkt. Das war´s. Das Pressestatement von Dobrindt dauert kaum sieben Minuten, die anschließenden Anmerkungen von Wadephul nicht einmal fünf Minuten, darin nichts Konkretes zu den Ermittlungsergebnissen. Anschließend verschwinden die beiden Minister eilig hinter der Bühne. Nachfragen der Presse werden nicht beantwortet – und sind auch gar nicht vorgesehen. Dabei herrscht an Fragen rund um den Drohnen-Vorfall kein Mangel. So zeigen Überwachungskameras, dass die unwirksame Drohne bereits vier Stunden, bevor sie bemerkt wurde, auf dem Gelände des Flughafens herumflog. Die Tagesschau  dazu bereits am 6. August:
„Nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden sollen Mitarbeiter des Flughafens am vergangenen Dienstagabend gegen 23:42 Uhr eine Drohne bemerkt haben, als sie ‚schwebend‘ zwischen zwei Antonov-Frachtflugzeugen der staatlichen ukrainischen Fluggesellschaft ‚Antonov Airlines‘ über dem Boden flog. (…) Die Ermittler konnten (…) inzwischen auch Aufnahmen von Überwachungskameras am Flughafen auswerten. Die Sichtung von Kameras des Sicherheitsleitstandes, der zentralen Überwachungs- und Koordinierungszentrale des Flughafens, soll ergeben haben, dass die Drohne offenbar bereits um 19:28 Uhr aus dem südlichen Bereich in den Flughafen eingeflogen und anschließend auf dem Vorfeld gelandet war. Auf den Videoaufnahmen soll kein erneuter Aufstieg der Drohne zu sehen sein. Offenbar aber schwebte die Drohne einige Stunden später in geringer Höhe zwischen den geparkten ukrainischen Frachtflugzeugen, als der Flughafenmitarbeiter sie bemerkte.“
Die Frage liegt auf der Hand: Wenn ein ausländischer Geheimdienst einen Anschlag begehen möchte, warum lässt er sein Tatwerkzeug dann stundenlang in auffälliger Weise in Feindesland vor Ort herumfliegen? Eine denkbare Antwort wäre: Diese Drohne sollte entdeckt werden und flog daher so lange herum, bis sie eben jemand bemerkte. Diese Variante weitet den möglichen Täterkreis allerdings stark aus. Denn an der Wahrnehmung einer Drohnen-Gefahr für die deutsche Öffentlichkeit – nicht aber unbedingt auch an einer Explosion – könnten viele ein Interesse haben: All diejenigen etwa im In- und Ausland, die Deutschland intensiver in den Krieg mit Russland verwickeln wollen. Wenn Deutschland direkt bedroht erscheint, lässt sich Unnachgiebigkeit und auch eine Eskalation gegenüber Russland leichter rechtfertigen. Zusätzlich profitieren auch jene privatwirtschaftlichen Kreise, die öffentliche Großinvestitionen etwa in eine Drohnenabwehr . Dass Russland hinter dem Vorfall steckt, bleibt nichtsdestotrotz möglich. Ohne konkretere Belege und eine – auch objektivierbare – Plausibilität bleiben allerdings Fragen. Dass Dobrindt und Wadephul solchen Fragen am 1. September auswichen, deutet an, wie wenig sicher sie ihrer Sache möglicherweise sind. :
„Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Dobrindt wissen schon länger, genauer: seit Mitte August, dass wahrscheinlich russische Agenten hinter dem Anschlag stecken; kurz zuvor war der Hinweis eines ausländischen Nachrichtendienstes eingegangen, der Hinweise auf die mutmaßlichen Täter und ihre Verbindungen zu den russischen Diensten nennt.“
Ein ausländischer Nachrichtendienst als Auslöser der Schuldzuweisung? Welcher denn? Alles Wesentliche bleibt vage. Wieviel Vorsicht mit solchen Informationen geboten ist, zeigt der Umgang mit einer weiteren mutmaßlichen russischen Drohnensichtung an jenem 4. August. Darüber  es in den Medien zunächst:
„Wie aus den Polizeiberichten hervorgeht, kam es im Rahmen des Fundes zu einem weiteren Vorfall. Demnach kollidierte eine Frachtmaschine, die aufgrund der Sperrung nicht landen konnte, in der Nähe des Flughafens in einigen Hundert Metern Höhe mit einem weiteren Objekt. Nach der Landung auf einem Ausweichflughafen in Hannover dokumentierten Bundespolizisten leichte Beschädigungen an der Front der Maschine. Die Polizei Niedersachsen stuft den Fall laut Vermerk als mögliches Staatsschutzdelikt ein. Später bestätigte das Bundesinnenministerium den Vorfall.“
In der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau vom 5. August war in diesem Zusammenhang die  von „einem zweiten noch unbekannten Flugobjekt“. Der Kommentator erklärte: „Unklar ist, woher die Flugobjekte kamen und wer sie steuerte.“ Am 25. August  die Tagesschau dazu nach:
„Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) gehen die Ermittler nach derzeitigem Stand davon aus, dass nicht nur eine, sondern mehrere Drohnen eingesetzt wurden. (…) Neben der ersten Drohne, die in der Nacht des 4. August am Flughafen gegen 23:42 Uhr gefunden wurde, soll eine zweite Drohne kurz darauf, um etwa 00:03 Uhr, mit einem DHL-Frachtflugzeug kollidiert sein. (…) Das Flugzeug prallte wohl auf der Höhe des Flughafenzauns mit einer Geschwindigkeit von mehreren Hundert Stundenkilometern mit der Drohne zusammen. Wenige Sekunden zuvor sollen die Piloten der Maschine ein etwa 30 Zentimeter großes Objekt gesehen haben. Eine Auswertung des Radarbildes soll später ebenfalls Hinweise auf ein kleines Flugobjekt ergeben haben.“
Am 1. September folgte dann die überraschend simple Auflösung des Rätsels, versteckt im Kleingedruckten eines  auf tagesschau.de:
„Berichte über eine weitere Drohne, die in der Nacht vom 4. auf den 5. August in unmittelbarer Nähe des Flughafens mit einer DHL-Luftfrachtmaschine kollidiert sein soll, haben sich nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios nicht bestätigt. Demnach gehen die Ermittler davon aus, dass es sich wahrscheinlich um einen Vogel handelte.“
Man könnte schmunzeln. Doch das wilde und ungebremste Spekulieren, an dem sich vermeintlich seriöse Medien beteiligen, erscheint im Kontext der derzeit weiter eskalierenden Kriegssituation alles andere als witzig. Es ist brandgefährlich. Medien, so möchte man den Kollegen zurufen, sollen nicht amtliche Verlautbarungen und diskret übermittelte Hinweise der Geheimdienste nachplappern. Sie sollen kritische Fragen stellen. Eine Aufforderung, die aktuell in den Wind gesprochen scheint. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Hat Schwesig Corona-Verordnungen rechtswidrig durchgedrückt?
Hat Schwesig Corona-Verordnungen rechtswidrig durchgedrückt?

2020 lässt Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig Gottesdienste verbieten und Geschäfte schließen. Jetzt findet ein Jurist mehrere Auffälligkeiten, die an der Gültigkeit der Corona-Verordnungen zweifeln lassen. von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat mutmaßlich ihre Unterschrift unter Corona-Verordnungen rechtswidrig durch einen Stempel setzen lassen. Wer drei Verordnungen aus dem Jahr 2020 „nebeneinanderlegt und die Signaturen unter Schwesigs Namen vergleicht, sieht, dass sie pixelgenau identisch sind“, sagte Rechtsanwalt Ralf Ludwig aus Staßfurt, dem die gleich aussehenden Unterschriften auffielen, der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung. „Echte Unterschriften derselben Person sehen einander ähnlich, sind aber niemals identisch.“ Der Jurist kam zu dem Befund, dass die Unterschrift Schwesigs mit einem sogenannten Faksimilestempel gesetzt wurde. Dabei handelt es sich um einen Stempel, der eine exakte Nachbildung einer handschriftlichen Unterschrift zeigt. Ein Indiz dafür sei die Farbgebung der Signaturen.
Drei Corona-Verordnungen. Drei angebliche Unterschriften von Ministerpräsidentin Schwesig. Pixelgenau identisch.
Sieht aus wie ein Stempel, wo eine Unterschrift erforderlich ist.
Wer Millionen Bürger mit Verboten überzieht, muss sich selbst an Recht und Form halten.
Das gehört… — Ralf Ludwig – Querdenkeranwalt 🟢 (@RalfLudwigQuer1)
Die Verordnungen sind derweil nicht mehr öffentlich auf der von der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung verwiesenen Seite aufrufbar. In ihnen wurden etwa Schließungen von Geschäften, Verbote von Gottesdiensten und Abstandsregeln festgelegt.

Schwesig habe den Stempel nicht selbst gesetzt

Laut der Gemeinsamen Geschäftsordnung II müsse jedoch nach Paragraf 13 Absatz 1 eine Verordnung mit einer Unterschrift des Ministerpräsidenten und keiner Reproduktion dieser versehen werden. „Landesverordnungen werden, nachdem sie vom Kabinett beschlossen worden sind, vom Ministerpräsidenten sowie von den beteiligten Ministern unterzeichnet.“ Das Bundesarbeitsgericht habe in vergleichbaren Fällen bereits klargestellt, dass ein Stempel nicht die originale Signatur ersetze. Problem sei, dass sich anhand des Dokumentes nicht erkennen lasse, wer den Stempel tatsächlich gesetzt hat. Die , die auf diese Weise freigegeben worden sein sollen, seien dadurch ungültig. Weil die Verordnungen meist spätabends und zudem unter Zeitdruck entstanden sind, ist es laut Ludwig wahrscheinlich, dass nicht Schwesig selbst ihre Signatur stempelte, sondern ein anderer Mitarbeiter dies übernahm. „Die wird ja nicht abends in die Staatskanzlei fahren, ihren Tresor aufmachen und den Stempel rausholen.“

Verordnungen traten rechtswidrig in Kraft

Ein weiteres Problem bei den Corona-Verordnungen sei, dass die Fristen für das Inkrafttreten nach der Unterzeichnung nicht eingehalten würden. Bei den drei Verordnungen, bei denen die Unterschriften identisch seien, lasse sich aus den Metadaten der Dateien ablesen, dass diese um 17.54 Uhr und um 21.27 Uhr fertiggestellt wurden. Nach der Unterzeichnung müsse die Druckfahne einer Verordnung genehmigt, Maschinen eingerichtet, Papier getrocknet, geschnitten und verpackt werden. „Nach Erfahrungen aus vergleichbaren Verfahren in Sachsen mindestens vier Tage.“ Die beiden Verordnungen galten aber bereits am Tag ihrer vermeintlichen Verkündung. Dass diese noch am selben Tag gedruckt, zur Post gebracht und rechtsgültig verkündet wurden, hält der Jurist für unwahrscheinlich. Zudem trat eine der drei Verordnungen „am Tage ihrer Verkündigung“ in Kraft. Dies sei laut Ludwig unzulässig, weil die Bürger über kein Gesetz Bescheid wissen könnten, das in derselben Stunde in Kraft trete. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Freigegebene Aufnahmen zeigen US-Bodentruppen in Iran
Freigegebene Aufnahmen zeigen US-Bodentruppen in Iran

Vom Pentagon freigegebenes Videomaterial enthüllt das Ausmaß und die materiellen Kosten einer Operation zur Bergung zweier US-Piloten, die nahe im iranischen Isfahan abgeschossen worden waren. von Ernst Fleischmann Freigegebene Aufnahmen zeigen, dass US-Truppen tief in Iran operierten, als sie im April zwei amerikanische Piloten bergen mussten, deren F-15E Strike Eagle nahe Isfahan abgeschossen worden war.
Insgesamt waren mehr als 90 US-Soldaten am Boden im Einsatz, während Hunderte weitere in der Luft und Tausende in unterstützenden Funktionen an der Operation beteiligt waren, wie Admiral Brad Cooper, Kommandeur des CENTCOM, gegenüber der CBS-Sendung 60 Minutes erklärte. Er bezeichnete diesen Einsatz als den ersten offiziell bestätigten Einsatz von US-Bodentruppen in Iran seit 46 Jahren. Die zweisitzige F-15E – deren Wert CBS auf rund 30 Millionen US-Dollar beziffert – wurde am 3. April von einer iranischen, schultergestützten Rakete abgeschossen, während sie einen Angriff auf Einrichtungen südlich von Isfahan flog, die mit Teherans Raketen- und Drohnenprogrammen in Verbindung standen. Die Besatzung – identifiziert lediglich durch die Funkrufnamen “Alpha” und “Bravo” – rettete sich per Schleudersitz und landete an zwei etwa acht Kilometer voneinander entfernten Orten. Alpha, der Pilot, wurde einige Stunden später geborgen, nachdem die USA 21 Flugzeuge in den iranischen Luftraum entsandt hatten. Während der Bergung gerieten amerikanische Hubschrauber unter Beschuss; einer wurde von Handfeuerwaffen getroffen, wobei Besatzungsmitglieder verletzt wurden. Auch eine an der Suche beteiligte A-10 wurde getroffen, sodass der Pilot nach Verlassen des iranischen Luftraums den Schleudersitz betätigen musste.
First on 60 Minutes: Newly declassified video shows the rescue of the U.S. Air Force pilot who was shot down over Iran in April. — 60 Minutes (@60Minutes)
Bravo, der Waffensystemoffizier, blieb etwa zwei Tage lang in Iran, nachdem er sich beim Schleudersitzausstieg Brüche an Rücken, Arm und Schulter zugezogen hatte. Während iranische Streitkräfte nach ihm suchten, leitete Washington eine weitaus umfangreichere zweite Rettungsaktion ein. Neu veröffentlichte Infrarotaufnahmen zeigen, wie US-Flugzeuge Einheiten der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Nähe von Bravos Position angriffen, bevor zwei große Transportmaschinen für Spezialeinsätze auf einer provisorischen Piste in Iran landeten. Anschließend kamen MH-6-Little-Bird-Hubschrauber zum Einsatz, um ihn aus dem bergigen Gelände zu bergen.
Newly declassified footage shows the events leading up to the rescue of Bravo, the U.S. Air Force officer who was shot down and survived behind enemy lines in Iran for two days. — 60 Minutes (@60Minutes)
Ein weiteres freigegebenes Video zeigt zwei Para-Rescue-Spezialisten der US Air Force, die sich am Boden in Iran dem verwundeten Bravo nähern, ihn ergreifen und zu einem amerikanischen Hubschrauber bringen.
First on 60 Minutes: Newly declassified video shows service members from U.S. Joint Special Operations Command rescuing Bravo, one of the two U.S. Air Force officers shot down over Iran in April. Bravo was stranded for two days – alone and badly wounded, behind enemy lines.… — 60 Minutes (@60Minutes)
Die Operationen erforderten eine enorme Feuerkraft. US-Streitkräfte feuerten oder warfen laut CBS 339 Munitionseinheiten auf iranischem Gebiet ab – 123 während des Versuchs zur Bergung von Alpha und weitere 216 bei der Mission zur Evakuierung von Bravo. Für die zweite Rettungsaktion allein mobilisierte das Pentagon schließlich mehr als 150 Flugzeuge, darunter 64 Jagdflugzeuge, 4 Bomber, 48 Tankflugzeuge, 13 Rettungsmaschinen sowie 26 Flugzeuge für Aufklärung und elektronische Kampfführung. Der Einsatz stieß auf weitere Schwierigkeiten, als zwei Transportflugzeuge vom Typ MC-130J Commando II Berichten zufolge im weichen Boden stecken blieben und nicht starten konnten. Nach Angaben von CBS zerstörten US-Streitkräfte beide Maschinen – deren Wert auf jeweils rund 100 Millionen US-Dollar geschätzt wird – sowie die Little-Bird-Hubschrauber selbst, um zu verhindern, dass sie in iranische Hände fielen. Drei weitere Flugzeuge mussten in den Iran entsandt werden, um die dort festgesetzte Einheit zu evakuieren. Das nun freigegebene Material liefert die bislang klarste offizielle Darstellung des Ausmaßes des US-Eindringens im April. Der Vorfall hatte Vergleiche mit der gescheiterten “Operation Eagle Claw” aus dem Jahr 1980 hervorgerufen; damals war ein US-Versuch zur Befreiung der Geiseln aus der US-Botschaft in Iran gescheitert, nachdem technische Defekte und eine Flugzeugkollision zum Tod von acht US-Soldaten geführt hatten. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .
Zwickau: 25-Jährige getötet – Syrer in Untersuchungshaft
Zwickau: 25-Jährige getötet – Syrer in Untersuchungshaft

Es soll sich um eine Beziehungstat gehandelt haben. Außer dem Alter und der Nationalität ist bislang wenig über den mutmaßlichen Täter und das Opfer bekannt. Es ist bereits das zweite vollendete Tötungsdelikt in diesem Jahr. von In Zwickau, im Ortsteil Neuplanitz, wurden am Samstagabend Rettungsdienste und Polizei in eine Wohnung gerufen. Dort fanden sie eine schwer verletzte 25-Jährige, die bald nach ihrer Einlieferung ins Krankenhaus ihren Verletzungen erlag. Der mutmaßliche Täter, 31 Jahre alt und wie das Opfer syrischer Staatsangehöriger, wurde noch am Samstag festgenommen und am Sonntag dem Haftrichter vorgeführt. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelt wegen Totschlags. Dies ist das zweite Tötungsdelikt in den letzten sechs Monaten in der Stadt mit fast 90.000 Einwohnern. Im Juli war es in der Zwickauer Innenstadt zu einem heftigen Streit zwischen vier Männern gekommen, in dessen Verlauf einer der Beteiligten erschlagen wurde. Alle vier Beteiligten dieses Streits waren afghanischer Nationalität. Erst am vergangenen Donnerstag war in der Umgebung des Neumarkts ein 26-Jähriger von hinten mit einem Messer  und schwer verletzt worden. Statistische Zahlen über einen längeren Zeitraum hinweg finden sich nur auf der Ebene des Landkreises Zwickau. Dort wurden im Verlauf der letzten zehn Jahre ohne die beiden oben erwähnten Fälle insgesamt 38 Fälle von Mord und Totschlag registriert. In den zehn Jahren von 2005 bis 2015 waren es 31 Fälle. In zehn Fällen waren die Tatverdächtigen Ausländer. Das entspricht 26 Prozent. Die Ausländerquote im Landkreis beträgt jedoch nur 6,6 Prozent. Allerdings gehören in der Mehrzahl der Fälle Täter und Opfer derselben Gruppe an, auch wenn es sich nicht um eine Beziehungstat handelt. Die Stadt Zwickau war zuletzt vor allem wegen der geplanten Schließung des VW-Werks in den Schlagzeilen. Damit könnte eine mehr als 120-jährige Tradition des Automobilbaus enden, die 1904 mit Horch begann und über Audi, Auto Union und Sachsenring bis zu Volkswagen reicht. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf und wurde geschrieben von .